Folgende Mail erreichte mich gerade im Homeoffice (Quarantäne):
Reiserückkehr - Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2
"Sehr geehrte/r Reiserückkehrer/in,
Sie wurden uns als Reiserückkehrer/in auf dem Land-, Luft- oder Seeweg aus einem vom RKI als Hochinzidenzgebiet bewerteten Land gemeldet.
Nach § 4 (1) der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht für Personen, die nach einem
Aufenthalt nach Deutschland einreisen, eine Verpflichtung zu einer 10-tägigen Absonderung.
Gemäß § 4 (2) der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 können Sie die Absonderung frühestens
mit einem Test am fünften Tag nach der Einreise beenden, wenn Sie uns einen Testnachweis mit negativem Befund per Mail schicken.
(
betreuungsteam@xxx.berlin.de)
Sollten Sie sich dazu entscheiden, vor Ablauf der Quarantäne keinen Test zur Verkürzung durchführen zu lassen, endet die Quarantäne nach dem zehnten Tag
automatisch.
Diese Mail dient lediglich als Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Des Weiteren ist diese Mail nicht mit einer Quarantäneanordnung
gleichzusetzen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter:
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Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag,
Betreuungsteam"
Jetzt muss ich nur noch klären, ob ein Schnell-(Bürger)-Test reicht oder ein PCR-Test notwendig sein wird...
Ergänzung 5 min nach Mail ans Gesundheitsamt: Antwort kam sofort
"Zum Freitesten genügt ein kostenloser Bürgerschnelltest."