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Frage Auto als Übersiedlungsgut Zollfrei einführen

NewEric123

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...hat jemand mit RNH -Status sein Auto als Übersiedlungsgut Zollfrei eingeführt?

ich bin ab 1.1.2020 als permanent resident fiscaltechnisch auf den Azoren angemeldet.Danach hat mich mein Anwalt als "residente näo habitual" eintragen lassen wo ich an dem Steuererleichterungsprogramm für 10 JAhre teilnehmen kann. Der Zoll meint aber ich hätte für meinen Wagen den ich aus AT mitgebracht habe (welcher einen Zeitwert von ca 6000Euro hat) eine Abgabe in der Höhe von 8500 Euro zu leisten da ich kein residente permanet bin sondern eben "nur"ein RNH.
Wenn ich nicht zahle wird der Wagen eingezogen und vom Staat dann versteigert oder ich muss ihn wieder ausführen, oder selbst zerstören.

Damit ich in den Genuß des RNH-Programmes überhaupt komme muss ich ja vorher permament resident sein und dadurch steuerpflichtig in PT. Ohne steuerpflicht in PT kann ich ja nicht um eine Erleichterung derselben ansuchen.
Gibt es sowas? ohne dem Zolldirektor in Ponta Delgada Mutwilligkeit oder gar Amtsmißbrauch zu unterstellen...... ab ich finde diese Rechtsauffassung mehr als sehr seltsam-

Hat jemand mit RNH-Status sein Auto bereits zollfrei eingeführt?? Oder gab es Probleme ? Oder bin ich der Erste?
 
Zum einen geht es nicht um Zoll, sondern um eine Zulassungssteuer.
Die Befreiung muss man beantragen und es gibt gewisse Vorrausetzungen. Die wurden etwas gelockert, es muss, meine ich, nur noch 6 Monate bereits im Besitz sein und man hat 12 Monate Zeit dazu.
Meines Wissen hat das ganze überhaupt gar nichts mit RNH zu tun.
Es geht um den Umzug nach Portugal aus einem EU Land. Demnach darf man ein Auto Zulassungsfrei anmelden bei Umzug.
Sollte also kein Thema sein, aber die Azoren haben zum Teil ganz andere Regeln.
Vielleicht doch das Geld für einen Despachante investieren?
 
@NewEric123
Wie @Ozzy bereits geschrieben hat, dein RNH-Status hat nichts mit der Einfuhr deines Autos zu tun. Du hättest bei dem Umzug von AT nach PT auch das Auto als Umzugsgut angeben müssen und dann auf den Azoren anmelden, wobei das Auto wie Ozzy richtig schreibt bereits einige Zeit in deinem Besitz gewesen sein muss.
Da du wie es aussieht das Auto nicht als Umzugsgut gemeldet hast, musst du dein Auto nach gewisser Zeit offiziell legalisieren und das kostet halt. Da du ja 10 Jahre hier keine Steuern bezahlst im Gegensatz zu hartarbeitenden Portugiesen und Residenten die mit ihren Steuern dir eine Infrastruktur zur Verfügung stellen, die du steuerfrei benützen kannst, dürfte die geringe Summe von 8.500 € für dich doch kein Problem sein, oder?
Johan
 
Hallo,
danke vorerst mal für die Antwort.
Also, ich bin am 1.1.20 nach Portugal eingereist und nächsten Tag dann weiter auf die Azoren.
Am 6.1.20 habe ich mich dann ordnungsgemäß angemeldet (Junta,Camara,) bei der Finances hat mich mein Rechtsanwalt angemeldet . Ab diesem Tag war ich " permanent residente".

Im März hat mein Anwalt dann das RNH für mich eingerichtet und in meinem finances Online Portal stand danach nicht mehr "permanent residente" sondern "Res. Näo Habitual". So weit so gut.

Da ich ja 12 Monate Zeit hatte mein Auto (mit welchem ich von AT bis Lisboa gefahren bin und per Fähre auf die Azoren gebracht habe) als Übersiedlungsgut einzuführen, startete ich im Juli dieses Unterfangen.
nach Wochen langem "Beweisesammeln und diese vorzulegen,welche beweisen,dass ich vor dem 1.1.20 die letzten 6 Monate in Ö lebte , bis zur erzwungenen Vorlage meiner gesamten (meines erachtens sehr vertraulichen) Bankkontoauszügen, stellte der zuständige Zoll Director in Ponta Delgada (der ist zuständig für alle Inseln) dann fest, dass ich ja gar kein permanent Resident bin, sondern ein RNH. Da nur für permanent Residenten eine Befreiung der Zulassungsteuer gelte, wie e das Ansuchen ab und setzte er mir eine 30 Tage frist um die Steuer zu bezahlen, oder Auto wieder auszuführen oder zerstören oder der Staat nimmt es mir weg und versteigert es (wie schon beschrieben).
Habe zwischenzeitlich auch meinen Awalt um Hilfe gebeten, welcher auch meinte dass das "sehr eigenartig" kling und hat bereits widerspruch eingelegt. Da der Widerspruch aber keine Aufschiebende Wirkung hat, musste ich mein Auto beim Zoll (vorerst) mal abgeben und muss mit dem Taxi fahren, da ich bestimmte Wege nicht zu Fuss absolvieren kann.
Ich denke, (um sich die vermeintliche Unkenntnis des Zolls in PD) zu ersparen, man zuerst das Auto einführen soll und erst danach!!! seinen Status auf RNH ändern sollte, dann hat der Zoll (vor allem auf den Azoren) kein Problem damit.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
lg
@NewEric123
Wie @Ozzy bereits geschrieben hat, dein RNH-Status hat nichts mit der Einfuhr deines Autos zu tun. Du hättest bei dem Umzug von AT nach PT auch das Auto als Umzugsgut angeben müssen und dann auf den Azoren anmelden, wobei das Auto wie Ozzy richtig schreibt bereits einige Zeit in deinem Besitz gewesen sein muss.
Da du wie es aussieht das Auto nicht als Umzugsgut gemeldet hast, musst du dein Auto nach gewisser Zeit offiziell legalisieren und das kostet halt. Da du ja 10 Jahre hier keine Steuern bezahlst im Gegensatz zu hartarbeitenden Portugiesen und Residenten die mit ihren Steuern dir eine Infrastruktur zur Verfügung stellen, die du steuerfrei benützen kannst, dürfte die geringe Summe von 8.500 € für dich doch kein Problem sein, oder?
Johan
@sir locra,
... ergänzend zu meiner Antwort an (ozzy), denke ich , dass ich keinen Fehler bei dem Ablauf gemmacht habe, sondern es sich um "ungeschulte Entscheidungsträger " handelt. aber ja, werden wir sehen.

Zum Betrag ,welcher sich nach den Abgaswerten des Fahrzeuges berechnet:
Der Betrag ist deshalb so hoch weil das Auto (angeblich) die Umwelt so stark belastet, Richtig?
Ok, wenn dann der Betrag bezahlt wurde, bekomme ich die Zulassung, kann das Auto anmelden und damit fahren und die Umwelt dann verpesten??? Naj, Sie verstehen diese Logik? ich nicht.

wenn (im Falle dass ich unrecht bekomme), solche "Quälereien" hier zur willkommens Politik gehören, dann war ich von der Schönheit des Landes anscheinend zu stark geblendet (ich bin nicht wegen der Steuererleichterung hier, sondern sehe dieses max als "goody". Da könnte ich auch nach Griechenland gehen, dort sind es sogar nur 7% an Steuer )
lg
 
dass ich keinen Fehler bei dem Ablauf gemmacht habe, sondern es sich um "ungeschulte Entscheidungsträger " handelt.
Sehe ich auch so, aber ja, leider gibt es sehr häufig "ungeschultes" Behördenpersonal. Mehr, als einem lieb sein kann, besonders am Anfang.
Zweimal in den letzten 5 Jahren wurde ich sauer und laut, dann wurde zum Telefon gegriffen und es wurde so bestätigt, wie ich es gesagt hatte.
Wobei sich ein Zoll Direktor kaum ins Bockshorn jagen lassen wird.
Ich drück die Daumen.

Ok, wenn dann der Betrag bezahlt wurde, bekomme ich die Zulassung, kann das Auto anmelden und damit fahren und die Umwelt dann verpesten??? Naj, Sie verstehen diese Logik? ich nicht.
Ja, weil es geht um den CO² Ausstoss. Ist der über 200 oder so, wird es extrem teuer.
Die Logik ist bestechend einfach, man will diese "Abgassünder" abschrecken.
Willst du einen importierten Lupo zB. zulassen, ist das wessentlich billiger.
Wie ich schrieb, ist es eine Zulassungssteuer, die jedes Fahrzeug zahlen muss.
Deswegen sind Gebrauchte in Portugal auch viel teurer als in Rest-EU.
Neuste Abgasnorm macht es billiger, aber nicht viel logischer. Das stimmt schon.
 
Hallo,
Da scheinen mir einige Sachen, recht stark gegen das Steuergesetz zu gehen.

Also, zuerst, wird ein Fahrzeug nur zur Einfuhrsteuer verpflichtet, wenn sich das Fahrzeug länger, als 183 Tage in Portugal befindet, nicht der Halter, sondern das Fahrzeug. Oder wenn der Halter sich in Portugal anmeldet oder Einahmesteuer bezahlt( also Gehalt).

heisst, wenn Du nicht in Portugal ansässig bist, nach Aussage des Finanzdirektors und nicht irgendwelchem Zollbeamten, darf das Fahrzeug hier, weniger als 6 Monate rumfahren.

Nun zum normalen Verfahren, du meldest dich in PT an, dann musst du das Fahrzeug ummelden lassen, also einführen und wenn die Bedingungen gegeben sind, ist dies steuerbefreit.

Zum RNH, dieser spezielle Status setzt voraus, dass man mindestens 183 Tage in Portugal lebt, ist eine Ausnahme von der normalen Prozedur des IRS, heißt dann aber auch, dass man in PT seinen Erstwohnsitz hat - das ist übrigens die erste Pflicht um überhaupt RNH zu sein! - und damit ein Fahrzeug einführen darf.

Obwohl dies alles manchmal verwaschen ist, nicht der Zoll (Alfândega) entscheidet über deine zu zahlende Steuer, sondern das Finanzamt!

Nochmal, bis jemand mich berichtigt, als RNH IST man permanent resident.
Zweitens, wenn das Fahrzeug, am 06/01/20 eingeführt wurde, hattest du 20 Tage Zeit den Legalisierungsprozess zu starten, nicht 12 Monate! Die 12 Monate Frist, gilt seit Tag des Erstwohnsitzes, bis man das Fahrzeug einführt! Sobald man Residente ist, darf man keine ausländisches Auto fahren und hat halt 20 Tage Zeit um die Legalisierung zu starten.
Nehmen wir einfach mal an, es gibt Beweise, das Fahrzeug wurde erst im Juli eingeführt und die 20 Tage sind eingehalten, dann muss die Steuerbefreiung genehmigt werden.
Wenn du aber angegeben hast, dass das Fahrzeug im Januar eingeführt wurde und erst im Juli den Prozess gestartet hast, dann wird man dir keine Befreiung geben.
Mit dem RNH hat und kann es nichts zu tun haben! Wenn es das Argument ist, sollte der Anwalt bis zum Tribunal TAF gehen und auch eine providência cautelar einreichen, damit das Fahrzeug nicht gepfändet wird.
Habt ihr denn schon mal versucht einen Termin mit dem Director das Finanças zu bekommen?
 
Hallo,
also,
ich war bereits Anfang September 2019er mit dem Fahrzeug als Urlauber auf Pico. Habe damals entschieden, dass ich hier leben möchte (und angeln gehen will). Hab dann das Auto in Pico gelassen und bin Ende Oktober 2019 nach Österreich zurückgeflogen und bin dann am 1.1.2020 wieder nach PT und von dort dann nach Pico wo ich ab Jänner 2020 als "permanent" residierte.
Meines erachtens, hätte ich 12 Monate (früher nur 6) Zeit gehabt um das Auto hier anzumelden bzw einzuführen (formal, weil es ja schon hier war).
So ging ich Anfang 2020 dann zum Zoll, danach zum TÜV uswusw und letzlich fehlte nur mehr die Freigabe vom Zoll..... Da war ich noch "permanente" ..... aber im März 2020 wurde ich dann zum RNH (während der Bearbeitung durch den Zoll)
Dauerte alles, weil ich die Unterlagen welche ich brauchte nicht beibringen konnte, flog ich sogar im März 2020 nochmal nach Österreich um alles zu besorgen um Bestätigungen zu erbringen usw .Da dies aber dem Zoll noch immer unzureichend war , muste ich sogar meine Konten öffnen und diese als Beweis dem Zoll senden.
Bin dann aber wegen Corona am Festland PT hängen gebliebe und erst im im Juli 2020 vom Festland PT wieder auf Pico und wartete dort weiter auf die Freigabepapiere. Musste dann aber unerledigter Dinge im Oktober wegen des Todes meines Vaters wieder nach Ö. und kam dann Anfang 2021 nach Pico zurück.
Kannst du dir sicher vorstellen wie easy das alles war unter Coronazeiten, aber gut.
Nach Zusendung meiner Kontounterlagen, war es aber still. Sehr lange , still.
im März diseses Jahres, ging ich dann zum Zoll hier auf Faial (mein neuer Wohnsitz) und fragte nach, was los ist.
Da wurde mir ein Schreiben gezeigt, welches ich angeblich zugestellt bekam (von einem "Corona" entgegen genommen / unterzeichent).
In dem dann stand, dass ich kein permanent residente bin sondern nur RNH.... und für den gibt es kein freies Übersiedlungsgut .......Frist 30 Tage........den Rest kennst du ja.

Also 20 Tage nach Ankunft de Fahrzeuges, war ich Urlauber und ab dem Zeitpunkt an dem ich Permanente Residente war, habe ich 12 Monate Zeit um das Auto einzuführen..... . (oder eben nicht?).

fact ist es, dass dem Zoll ein RNH-Status nicht genügt für eine kostenlose Einfuhr/MItnahme.....
 
Ich raste wirklich aus mit sowas.
Der Director de Alfândega soll sich nicht in Gesetze mischen, von denen die nichts verstehen und auch nicht mit Antworten um sich schmeißen, die gesetzlich nicht vertretbar sind.
Der Director de Alfândega soll sich an das Gesetz 22-A/2007 Artikel 30 halten, das ist sein Fach!
RNH ist ein spezielles Programm, welches für IRS gemacht wurde und an sich selbst nirgends gesetzlich erwähnt, dass es andere Sachen ausschließt.
Eine Bedingung des RNH ist ja, dass man residente ist und auch länger als 183 Tage in Portugal lebt, also zurück zu Artikel 30!!!
Wenn die dies ablehnen, aus dem Grund das ein RNH kein residente ist, dann darf das Fahrzeug auch bis zu 183 Tage pro Jahr in Portugal mit ausländischen Kennzeichen fahren.
Wie schon gesagt, die Entscheidung liegt bei der Alfândega, aber ich würde auf jeden Fall: 1. Zum Finanzamt, Antrag an den Direktor stellen und um Aussage bitten, ob man mit RNH nun Residente ist oder nicht.
2. Einen Widerspruch beim Zoll einlegen, mit sofortigen Eingang beim Gericht.
 
Hallo,
ich war heute beim despachante wegen der Legalisierung unseres Autos, das wir von Deutschland mitgebracht haben. Er meinte zur Vermeidung der Einfuhrsteuer müsste ich für die 6 Monate vor dem Umzug Nachweise vorlegen, dass ich in Deutschland gewohnt habe. Soweit so einleuchtend. Aber bei allen Dokumenten, die ich griffbereit hatte, hat er abgewunken. Er meinte letztlich würden nur Rechnungen für Strom, Gas, Wasser akzeptiert und zwar muss für jeden der 6 Monate eine separate Rechnung vorliegen. Sowas haben wir nicht, und ist doch in Deutschland überhaupt nicht üblich, dass man diese Sachen monatlich abrechnet. Strom und Gas war bei uns in in den Nebenkosten Teil der Monatsmiete. Da habe ich die Nebenkostenabrechnungen aber die bezieht sich auf das ganze Jahr. Ebenso für den Strom bekommen wir vom Stromversorger ja letztlich auch nur die jährlichen Abrechnungen. Telefon-/Internetanschluss habe ich monatliche Rechnungen aber die werden wohl nicht akzeptiert.
Meine Frage: War jemand von euch in einer ähnlichen Situation? Was wurde als Nachweis akzeptiert? Was für Dokumente könnte man sonst noch vorlegen, die als Nachweis akzeptiert werden.
Grüße, Michael
 
Auf der Seite des Finanzamtes steht, Dokumente/Rechnungen des täglichen Lebens mit ein paar Beispielen....unter den Beispielen steht Telefonrechnungen nicht explizit, aber wenn da Dein Name und Deine Meldeadresse drauf stehen dürfte das kein Problem sein.



Ich hoffe der "Despachante" hat das schon mal gemacht....
 
@Iris_K Danke für den Link! Dann bring ich dem "Despachante" mal die vorhandenen Belege und wenn er es nicht akzeptiert dann kann ich das ja selbst auf der AT-Website machen.
 
Ich hoffe ja immer noch das der Despachante das alles für mich macht und ich dann hinterher keine böse Überraschung erlebe :)
 
Tja mit Despachantes kenne ich mich nicht aus, drücke aber die Daumen, dass Du einen hast der auch "despachado" (schnell, fix) ist ;-)
 
@Micha76 also ich habe die Seiten von @Iris_K genau studiert (nochmals danke!) und habe trotzdem einen Agenten beauftragt.
Es besteht ein grosser Unterschied zwischen Einfuhrsteuer (gibts nicht innnerhalb der EU Laender) und Anmeldesteuer. Das wurde hier schon oft erklaert.
Wenn man also seinen Wohnsitz nach Pt verlegt, und vorher mind. 12 (?) Monate im Ausland gelebt hat, muss man fuer das Umzugsgut einschliesslich KFZ weder die eine noch die andere zahlen. Ich musste auch mntl. Belege zum Nachweis des vorherigen Wohnsitzes vorlegen, Jahresbelege wurden von der Behoerde nicht akzeptiert. Macht natuerlich keinen Sinn, war aber so. Hat alles lange gedauert. Bin inder Zwischenzeit mit auslaendischem Kennzeichen und port. Versicherung in Pt gefahren. Ist legal.
Die boese Ueberraschung kommt dann mit der Abgasuntersuchung, wenn es ein altes Auto ist. Mit oder ohne Anmeldesteuer.
Fahrzeuge aller Art, ob angemeldet oder nicht, muessen in Pt steuerlich gemeldet sein, wenn sie sich laenger als 6 (?) Wochen im Land befinden. Ja, es gibt viele Regeln.
Viel Erfolg, Markus
 
@Blitz8 Danke für die Klärung! Dann geht es wohl um die "imposto sobre veículos (ISV)" wie in dem Link von @Iris_K :
Hier steht, dass man 6 Monate im Ausland gelebt haben muss, dann macht es auch "Sinn", dass der Despachante 6 separate Belege für jeden Monat fordert. Sowas habe ich aber nur für unseren Festnetztelefonanschluss.
@Micha76 ich musste auch mntl. Belege zum Nachweis des vorherigen Wohnsitzes vorlegen, Jahresbelege wurden von der Behoerde nicht akzeptiert.
Was hast Du denn genau für Belege vorgelegt?
Grüße, Michael
 
Es besteht ein grosser Unterschied zwischen Einfuhrsteuer (gibts nicht innnerhalb der EU Laender) und Anmeldesteuer. Das wurde hier schon oft erklaert.
Wenn man also seinen Wohnsitz nach Pt verlegt, und vorher mind. 12 (?) Monate im Ausland gelebt hat, muss man fuer das Umzugsgut einschliesslich KFZ weder die eine noch die andere zahlen.

In Portugal gibt es nur die Zulassungssteuer. Und die kann man erlassen bekommen im Rahmen eines Umzuges nach Portugal. Aber dass wisst ihr ja schon.
Auch für in Portugal hergestellte Autos zählt man diese Zulassungssteuer. Soweit ich weiß sind zur Zeit auch Elektroautos von der Zulassungssteuer befreit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hast Du denn genau für Belege vorgelegt?
Grüße, Michael


Hallo Michael,

ich musste a) nachweisen, dass ich 12 Monate vor meinem Umzug in dem Land gelebt hatte, von dem ich nach Portugal umzog. Das waren Strom, Gas, Internet usw. Rechnungen. Monat für Monat.
und b) dass ich das KFZ 12 Monate vor meinem Umzug nach Portugal in dem Land besessen hatte, von dem ich nach Portugal umzog. Kaufvertrag, KFZ Registrierung, Versicherung.

Steuern werden nicht erlassen, wenn du zB aus D kommend (also Wohnsitz) ein KFZ aus den USA - das dir gehoert und auf dich in den USA angemeldet ist - einführen möchtest.

Jedes Familienmitglied zählt einzeln. Befreiung ist alle 10 Jahre möglich.

ISV wird nur auf Fahrzeuge (Begriff ist irgendwo definiert und recht weit gefasst) mit Verbrennungsmotor erhoben. Also weder auf E-Mobile noch Anhänger.

Gibt bestimmt noch mehr tolle Regeln...Viel Erfolg, Markus
 
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