Ähh, ich zweifel echt am Verstand der Beamten in Deutschland.
Nach der Einreise muss man sich in 14tägige Quarantäne begeben.Ok.
Ausnahmen werden aufgelistet, aber nirgends geschrieben, wenn man negativ getestet ist, das man die Quarantäne verlassen darf.
Hä?
Ich bin am Sonntag wieder in Berlin aus Portugal eingereist und habe am Montag beim Hausarzt den Corona-Test gemacht. Aktuell beträgt die Wartezeit 6 Tage bis zum Ergebnis. Das Ergebnis teile ich dann dem Gesundheitsamt mit (denen habe ich auch die Einreise angezeigt und eine Bearbeitungsnummer bekommen). Dann werde ich sehen, was kommt.
Ab 8.11. gilt wohl eine neue Regelung, dass man nach 5 Tagen nach Einreise einen Test machen kann und bei negativen Test die Quarantäne verlassen darf - man beachte die erhebliche Wartezeit nach dem Test auf des Testergebnis...
Aus der Mail vom Gesundheitsamt:
"Derzeit gilt die Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (
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) vom 29.10.2020:
Gemäß §8 „Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland; Beobachtung“ gilt:
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14
Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene
Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt
auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum
nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf das Vorliegen
der Verpflichtungen nach Absatz 1 hinzuweisen.
…
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Infektionsrisiko
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Aktuellen Liste der Risikogebiete:
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Ausnahmen
§ 9 regelt die Möglichkeit eine „Ausnahme von der häuslichen Quarantäne“ durch das Gesundheitsamt zu erhalten:
§9 (3) Von § 8 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund in deutscher oder in englischer Sprache
verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis
nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist; diese Testung darf, soweit sie vor
Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Das
ärztliche Zeugnis nach Satz 1 und 2 ist dem zuständigen Gesundheitsamt nach dessen Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch nach 72 Stunden, vorzulegen
und für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren. § 8 Absatz 2 bleibt unberührt."