Aussprache und Rücknahme der Reisewarnung
Die Warnung vor nicht notwendigen und touristischen Reisen aufgrund von COVID-19 hängt stark mit der Einstufung eines Landes als Risikogebiet zusammen. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Einstufung als Risikogebiet erfolgen und in der Folge auch eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Umgekehrt hängt die Aufhebung der Reisewarnung von einer Besserung der Infektionslage ab. Dabei kommt es nicht auf Momentaufnahmen an, sondern auf einen stabilen Trend in den Zahlen.
Neben den Zahlen spielen bei der Einstufung auch weitere Kriterien eine Rolle. Hierzu gehören zum Beispiel die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), die Testkapazitäten, die Anzahl der durchgeführten Tests pro Einwohner, die Rate der positiv Getesteten sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Reisende sollten sich auch bei den Behörden ihres Bundeslandes über mögliche Quarantänevorschriften bei Rückkehr informieren. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Betroffene
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