AW: TÜV in Portugal
Kai,ich habe das sehr wohl verstanden.
Das Problem ist, dass ich dem Versicherer Tür und Tor auf mache sich aus der Leistung zu flüchten und den Versicherungsschutz zu verweigern.Denn im Text heisst es "grundsätzlich, sofern ihr KFZ verkehrssicher ist."
nein, das ist eine Fehlinterpretation, Du hast es nicht verstanden ...
Wenn Du eine gültige nicht abgelaufene HU hast, ist das der Beleg dafür, dass Du alles Zumutbare getan hast, um die Verkehrssicherheit Deines KFZ zu gewährleisten. Aber: Dieser Beleg hat nur in Deutschland uneingeschränkte Rechtskraft, im Ausland gibt es da keinerlei Gewährleistung mehr. Im Ausland musst Du selber für die Verkehrssicherheit Deines KFZ sorgen, und Du kannst Dich nicht auf die deutsche HU berufen. Dafür kann man Dich aber auch nicht drankriegen, wenn Du keine deutsche HU hast. Das bedeutet aber nun nicht, dass Dein KFZ nicht verkehrssicher sein muss. Nur ist eben die HU-Plakette nicht als Beweis gültig und die fehlende auch keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Du etwa in Portugal keine deutsche HU hast, ist das kein Problem - kann es ja auch nicht, weil eben sich das Hoheitsgebiet Deutschlands nicht auf Portugal erstreckt. Es ist aber - und das ist in der Tat recht neu - ein Problem, wenn Du keine portugiesische HU hast.
Wenn das Fahrzeug z.B. 10 Jahre nicht beim TÜV war und dann einen Millionenschaden verursacht würde ich mich mit dieser Aussage vor einem deutschen Richter unwohl fühlen. Und ob dir der ADAC da aus der Patsche hilft? Glaube eher nicht und der Versicherer wird sich winden wie eine Schlange.Neben dem Schadenersatz bist du dann auch noch wegen Fahren ohne Versicherungsschutz dran.In P. wie in D. eine Straftat.
Der ADAC schreibt doch
nicht, dass Dein KFZ nicht verkehrssicher sein muss. Er schreibt nur, dass
alleine die Tatsache, dass die deutsche HU abgelaufen ist,
alleine kein Grund für die Versicherung sein kann anzunehmen, dass Dein KFZ
nicht verkehrssicher ist. Das war früher so, wo schon die Tatsache dass man ohne gültige HU unterwegs war ausreichte, um einen Bruch der Versicherungsbedingungen zu konstatieren. Das ist grundsätzlich nun nicht mehr der Fall. Wenn Du zu beweisen vermagst, etwa auch durch eine ausländische HU, dass Dein KFZ verkehrssicher war, dann kannst Du Deinen Versicherungsschutz behalten.
Also nochmal: Es geht hier nur um die verschiedenen Automatismen: Wenn Du Tüv hast, gilt zunächst mal die Vermutung, bis zum Beweis des Gegenteils, dass das KFZ verkehrssicher ist. Hast Du keinen Tüv, galt früher, dass das KFZ nicht verkehrssicher ist, was nun nicht mehr automatisch so ist. Nicht mehr und nicht weniger steht beim ADAC
Das alles gilt nur für die versicherungstechnische Seite und enthebt Dich nicht dem Zwang, wenn Du mit deutschem Wohnsitz ein in Deutschland zugelassenes Kfz hältst, dafür Sorge zu tragen, dass die HU-Termine eingehalten werden. Das ist einfach unverrückbare Tatsache.
Die Plakete selbst ist übrigens nur ein Hinweis ob das Fahrzeug TüV hat. Die GNR interessiert diese wirklich nicht, die wollen das Dokument von der Inspektion sehen. Und da geht das Gezänke schon los.
und denen reicht das deutsche Dokument? Glaube ich nicht.
In jedem Fall, das möchte ich nochmals betonen, ist der Rat eine Plakette draufzukleben ohne eine deutsche HU zu haben, fahrlässig und man macht sich vermutlich strafbar, wenn man sowas macht.
Kai