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Flüge/Reisen während Corona: Absagen, Umbuchungen, Storno etc

Sie werden wohl nicht reagieren ... die reagieren NUR auf Klagen. Falls Du einen spezialisierten Anwalt brauchst sag Bescheid, ich kenne jemanden aus einem anderen Forum der das regelmässig macht.

Hans
Hallo Hans,
diese Stellungnahme des Eurowings-Chef stammt vom 26.05.20:

Der Eurowings-Chef versicherte, man werde allen Kunden, die Gutscheine oder Umbuchungen ablehnten, das Geld für nicht erfolgte Flüge erstatten. Für Eurowings gehe es um einen dreistelligen Millionenbetrag, wenn alle Kunden Geld zurückforderten. "Aber wenn der Kunde es wünscht, sind wir selbstverständlich zur Erstattung bereit", betonte Bischof. Aufgrund der Vielzahl der Ansprüche und der Kurzarbeit sei der Berg der abzuarbeitenden Rückforderungen enorm. "Aber wir kommen diesem nach, wo immer möglich." Deshalb rechne er nicht mit einer Klagewelle gegen Eurowings. (dpa/rs)

Diese Aussage von Eurowings relativiert wohl Deine pauschale Unterstellung, dass die Airlines nur auf Klagen reagieren würden!

Gruß Sülzmeister
Da der Flug erst am 17.6. sein wird, wie kann die Airline dann ab dem 5.6. in Verzug sein?

Ozzy, nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB tritt der Schuldnerverzug u.a. dann ein, wenn "der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert".
Mit der Annullierung meines Fluges vom 17.06. dürfte wohl die oben zitierte Vorschrift einschlägig sein.... Auf den konkreten Abflugtermin kommt es in meinem Fall nicht mehr an.

Gruß Sülzmeister
 
Diese Aussage von Eurowings relativiert wohl Deine pauschale Unterstellung, dass die Airlines nur auf Klagen reagieren würden!

Gruß Sülzmeister

Hallo Sülzmeister,

wir werden sehen, ich habe einen Flug aus Mitte März bei dem ich trotz vier Anrufen bei der Hotline noch überhaupt keine Reaktion bekommen habe. In sofern unterstelle ich nicht eine komplette Überforderung sondern bewusstes Verzögern.

Was eigentlich blöde von denen ist da ich durchaus bereit gewesen wäre einen Gutschein zu nehmen - aber solche (in meinen Augen) Wildwestmethoden finde ich dann schon mehr als grenzwertig.

Von TAP und Brussel habe ich übrigens für einen Flug im Maigetzt schon die Gutscheine - von TAP sogar mit 20% Bonus.

Hans
 
Ozzy, nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB tritt der Schuldnerverzug u.a. dann ein, wenn "der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert".
Eben, da der Zeitpunkt der Leistungserbringung noch in der Zukunft liegt, könnte die Leistung noch erbracht werden.
Die müssen nur ihren Flugplan morgen wieder kippen und fliegen.

Deswegen sehe ich das anders.
Ich wünsch dir viel Glück vor Gericht.
 
wir werden sehen, ich habe einen Flug aus Mitte März bei dem ich trotz vier Anrufen bei der Hotline noch überhaupt keine Reaktion bekommen habe
Mein Gott Hans,

wenn man die Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises fordert, dann doch nur schriftlich bei der entsprechenden Airlines. Am Besten per Einschreiben/ Rückschein. Anrufe sind wie Schall und Rauch und haben keine Beweiskraft. Solltest Du eine Vorlage benötigen, stelle ich sie gerne hier im Forum zur Verfügung!

Gruß Sülzmeister
Sorry Ozzy,

aber ich glaube Du leidest an einer Leseschwäche.
Wenn ein Leistungserbringer vor dem Leistungsstichtag eine eindeutige Willenserklärung abgibt, dass sie die vertragliche Leistung durch Flug-Annullierung nicht mehr erbringen will, ist dies ein Rücktritt, dass den Beförderungsvertrag beendet. Ein beendeter Vertrag kann nicht mehr belebt werden. Natürlich kann Eurowings Flugpläne jederzeit kippen und fliegen, jedoch wird dadurch der beendete Vertrag, nicht wieder belebt oder in den vorherigen Stand versetzt. Ein gegenseitiger Vertrag bedarf der übereinstimmenden Willenserklärungen beider Parteien. Meine würde Eurowings garantiert nicht bekommen.

Gruß Sülzmeister
 
wenn man die Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises fordert, dann doch nur schriftlich bei der entsprechenden Airlines.
Wollte ich auch gerade schreiben.
Bin selbst gerade dabei jemandem zu helfen, der 2 Tickets zurück fordern will, erste Anweisung:
nur schriftlich.
Sonst kann man ja viel gesagt haben....
 
Mein Anwalt meinte, dass die Airlines versuchen, auf Zeit zu spielen. Deshalb wird er noch einmal eine Zahlungsaufforderung an Ryanair schicken. Wenn in den nächsten 14 Tagen immer noch keine Reaktion kommt, wird er die Klage vorbereiten. Dann kann es für die Airline unangenehm werden.
 
Dein Anwalt schickt "noch einmal" eine Zahlungsaufforderung, weil er dadurch eine zusätzliche (vorgerichtliche) Geschäftsgebühr bekommt.
 
Dann kann es für die Airline unangenehm werden.
Die zittern schon. Ich wohne derzeit in Hessen, dem Ort, wo diese Klagen dann verhandelt werden würden.
Die Gerichte haben schon erklärt, das sie dafür gar keine Kapazitäten haben, weil es einfach so viele sind.

Wie ich schon mal anmerkte, geht es nicht im 1-2 ausgefallene Flüge wie zu früheren Zeiten.
98,6% weniger beförderte Passagiere in den letzten Wochen.
Was das bedeutet, soll sich jeder selbst ausmalen.
 
"Die zittern schon. Ich wohne derzeit in Hessen, dem Ort, wo diese Klagen dann verhandelt werden würden.
Die Gerichte haben schon erklärt, das sie dafür gar keine Kapazitäten haben, weil es einfach so viele sind."

Hallo Ozzy,

ganz so simpel stellt sich dass mit dem Gerichtsstand, hier Frankfurt, nicht dar. Zunächst richtet sich der Gerichtsstand nach dem Ort des Firmensitzes. Bei Eurowings wäre dies Düsseldorf.
Zum anderen ist auch mit entscheidend für den Gerichtsstand der Erfüllungsort = Leistungsort des Schuldners bzw. Ticketverkäufers. In meinem Fall wäre der Erfüllungsort Flughafen Hamburg, dort hätte Eurowings die Beförderungsleistung vertraglich bewirken müssen. Analog § 269 Abs. 2 BGB. Also, mir ist in diesem Fall nicht bekannt, dass die HH Gerichte Kapazitätsprobleme hätten, diese Klagen zur Rückerstattung der Ticketpreise zeitnah zu bewältigen!

Gruß Sülzmeister
 
Dann klugscheisse ich mit dem Süzmeister gleich mit. Er hat Recht und ich bringe die passende Rechtsprechung:

Das Amtsgericht Hamburg ist international und örtlich zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 Abs. 1 ZPO bzw. Art. 7 Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 1215/12. Erfüllungsort ist bei einem Beförderungsvertrag mit einem Fluggast sowohl der erste Abflug- als auch der letzte Ankunftsort (EuGH, Urteil vom 09.07.2009, NJW 2009, 2801; EuGH Urteil vom 07.03.2018, NJW 2018, 2105).

Das kann der Anwalt von Bunny für eine etwaige Klage anpassen. Sie wollte wohl ab Berlin fliegen.
 
Erfüllungsort ist bei einem Beförderungsvertrag mit einem Fluggast sowohl der erste Abflug- als auch der letzte Ankunftsort (EuGH, Urteil vom 09.07.2009, NJW 2009, 2801; EuGH Urteil vom 07.03.2018, NJW 2018, 2105)
Vielen Dank für diese Information.

Heißt das dann, dass für einen Flug von Frankfurt nach Lissabon (einfacher Flug) der Gerichtsstand Frankfurt ist, egal mit welcher Airline der Flug erfolgt?

So würde ich das nämlich verstehen.

Und bei einen Hin- und Rückflug auf einem Ticket von Frankfurt nach Lissabon UND zurück wäre Gerichtsstand auch Frankfurt, oder?

Wenn ich aber, wie ich es letztes Jahr gemacht habe, den Hinflug nach Lissabon mit Lufthansa als einen Flug gebucht habe und für den Rückweg mit der TAP einen separaten Flug (Extra Ticket mit eigener Buchungsnummer) buche für die Strecke Lissabon Frankfurt, dann wäre der Gerichtsstand für den Hinflug Frankfurt und für den Rückweg Lissabon?
 
Der Sitz der Airline ist egal. Und wie im Text steht, hast Du die Wahl zwischen Abflugort und Ankunftsort als Gerichtsstand.
 
Ola,

hatte ja für Ende Juni umgebucht.
Nun kam eine Mitteilung von Mr Ryan , das sich die Abflugzeit ändert.
Wäre ja nicht schlimm, aber der Direktflug soll nun 4 Std dauern ?
Ffm- Porto dauert normal um 2,5 Std


Depart FRA at 1115 and arrive OPO at 1410
 
Ola,

hatte ja für Ende Juni umgebucht.
Nun kam eine Mitteilung von Mr Ryan , das sich die Abflugzeit ändert.
Wäre ja nicht schlimm, aber der Direktflug soll nun 4 Std dauern ?
Ffm- Porto dauert normal um 2,5 Std


Depart FRA at 1115 and arrive OPO at 1410
Für einen Flug am 28. Juni von Porto-Berlin (Hinflug wurde bereits durch Ryanair storniert) haben wir auch eine Flugzeitenänderung bekommen.
Meine Interpretation: die Flugroutine wird zu diesem Zeitpunkt erst hochgefahren und sie planen mehr Zeit ein.

Bei mir wurde die Abflugzeit von 16 Uhr auf 7 Uhr verschoben: ist ein neuer Erstattungsanspruch - mal schauen, wie lange das dauert...
Aufgrund des Stornos der Hinfluges am 17.6. hatten wir Lufthansa-Flüge gebucht.
 
Juhu ... Eurowings-Flüge vom 04.07. bis 17.07. gebucht - und den Hinflug sogar als Meilenflug :-)

Schon Klasse - eigentlich haben wir gedacht das wir erst wieder Ende August Zuhause sind :-D

Hans
 
Ne, der Flug geht doch erst Ende des Monats. Bis 2 Wochen vorher dürfen die verschieben ohne das jemand Anspruch auf Schadensersatz hat. :)
Es geht nicht um Schadenersatz/Entschädigung, sondern um die Rückerstattung des gezahlten Flugpreises - zumal der Hinflug ja schon durch die Airline storniert wurde...
 
Flugcancel: Hinflug Madeira (Umbuchung)

Am WE haben wir unsere Check24 -Fluchbuchung (nach Madeira via LIS) für Anfang Juli angeschaut.
Spannenderweise ist aus unserem Rückflug ein Hinflug Madeira-Lis und ein Rückflug LIS-Fra gemacht worden . Natürlich alles an einem Tag. Der Hinflug war dagegen verschwunden.

Durch den Feiertag mussten wir uns etwas länger gedulden.

Am Montagvormittag fühlte man sich bei Check24 nicht (mehr?) zuständig.

Obwohl wir über ihren Buchungslink auf die Infos kamen.
Nach längerer Warteschleife bei der TAP (wohl dem, der in Homeoffice ist und nicht nur ein Telefon hat) gab es an der Strippe einen netten Herrn, der neue Flüge für uns heraussuchte (auch der Rückflug musste verändert werden.
Wir haben jetzt jeweils noch eine Nacht und einige Stunden mehr in Lis (finde ich nicht wirklich schlimm)

Er konnte sich auch gleich unseres verfallenen Portorückflugs annehmen. (Leider nur Hin mit TAP) :
Entweder doch Auszahlung oder Gutschein + 20% Extrabonbon. (wir nahmen letzteres)

Bei Opodo ließ sich Wochen zuvor nur der Gutschein anwählen, danach kam nichts mehr.

Vielleicht sollten wir auch mal bei der Brussels airlines (Hinflug) in die Warteschleife gehen?
 
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