Hallo Hans,Sie werden wohl nicht reagieren ... die reagieren NUR auf Klagen. Falls Du einen spezialisierten Anwalt brauchst sag Bescheid, ich kenne jemanden aus einem anderen Forum der das regelmässig macht.
Hans
diese Stellungnahme des Eurowings-Chef stammt vom 26.05.20:
Der Eurowings-Chef versicherte, man werde allen Kunden, die Gutscheine oder Umbuchungen ablehnten, das Geld für nicht erfolgte Flüge erstatten. Für Eurowings gehe es um einen dreistelligen Millionenbetrag, wenn alle Kunden Geld zurückforderten. "Aber wenn der Kunde es wünscht, sind wir selbstverständlich zur Erstattung bereit", betonte Bischof. Aufgrund der Vielzahl der Ansprüche und der Kurzarbeit sei der Berg der abzuarbeitenden Rückforderungen enorm. "Aber wir kommen diesem nach, wo immer möglich." Deshalb rechne er nicht mit einer Klagewelle gegen Eurowings. (dpa/rs)
Diese Aussage von Eurowings relativiert wohl Deine pauschale Unterstellung, dass die Airlines nur auf Klagen reagieren würden!
Gruß Sülzmeister
Mit der Annullierung meines Fluges vom 17.06. dürfte wohl die oben zitierte Vorschrift einschlägig sein.... Auf den konkreten Abflugtermin kommt es in meinem Fall nicht mehr an.Da der Flug erst am 17.6. sein wird, wie kann die Airline dann ab dem 5.6. in Verzug sein?
Ozzy, nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB tritt der Schuldnerverzug u.a. dann ein, wenn "der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert".
Gruß Sülzmeister