Also so ganz verstehe ich die Geschichte immer noch nicht.
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Klar, wenn jemand jetzt 183 Tage, und sagen wir mal, davon 100 Mal Autobahn mit Erfassung fährt, dann ...
Aber selbst wenn einer gelegentlich Autobahn fährt, wird es nicht so einfach sein, ihm nachzuweisen, dass er tatsächlich
länger als 183 Tage im Jahr in Portugal verweilt.
Und der TÜV soll ja im Dezember 2019 in D. erfolgt sein. Da hat er, wenn z. B. am 27.12.19 beim TÜV war gerade mal 27 Tage überzogen. Da muss aber jemand genau "beobachtet" haben?
Ich habe jetzt mal viel über die (Europaweite) 183 Tage Regelung nachgelesen: Eigentlich, so habe dem allem entnommen, zählt die tatsächlich nur, wenn jemand
a) in seiner alten Heimat keine Wohnsitzanmeldung mehr hat
b) jemand im (neuen) Land Einkommen erzielt
c) Rentner die den Status RNH mit festem Wohnsitz in Portugal beantragen/haben
Ansonsten kann ich nirgendwo etwas darüber finden, dass Leute, wie z. B. ich, die "in der Regel" permanent auf Achse sind, also z.B. mal von Januar bis Juni in Portugal, eventuell zwischendurch in der Zeit mal in Spanien/Frankreich, dann 2 oder 3 Monate ganz aus Portugal raus sind, usw. unter die 183 Tage-Regelung fallen.
Weiß darüber jemand wirklich Konkretes.
(Es gibt darüber unendlich viele - wie ich bislang "erlesen" habe - "Meinungen", die aber mit dem tatsächlichen Recht nichts zu tun haben, und schlicht falsch sind.)