Guter Hinweis, solche aus 2019 eigentlich doch auch ...? Sowas verjährt ja eigentlich nach drei Jahren.
Die Verjährungsfristen wurden hier im thread schon behandelt. In dem Fall sind es wohl 2 Jahre.
Jedenfalls, wenn es nach diesem link geht:
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Aber auch da wäre ich vorsichtig, für gewöhnlich gibt es Vorgänge die die Verjährung hemmen. Da weiß dann eher ein Rechtsanwalt, welche Fristen in dem jeweiligen Fall gelten.
Markus hatte leider nicht geschrieben, um welche Summe es geht. Bei mir waren es etwa 20 Euro, dafür muss ich nicht noch lange Nerv mit Schriftwechsel und Vollstreckungsandrohungen haben. Womöglich noch irgendwann Stress in einer Verkehrskontrolle in Portugal, wo ich dann mit dem Beamten die Verjährungsfristen diskutiere,
@Markus
seit einigen Jahren bekommt man den Mietvertrag per email, dort findet sich auch das Kennzeichen. Vielleicht findest du den Vertrag ja dort noch, er enthält das Kennzeichen.
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Auf dieser Seite (die auch im Thread schon genannt wurde) lässt sich ermitteln, ob es noch unbezahlte Forderungen gibt. Man kann sie dort auch gleich begleichen. Auch hier benötigt man Kennzeichen und Zeitraum der Anmietung. Die angemahnte Forderung wird man dort jedoch nicht mehr finden, die ist bereits weitergereicht.
Mir hat es insofern weitergeholfen, da ich dort auch noch eine Fahrt gefunden hatte, die der Vermieter nicht beglichen hatte und die ich dann auch gleich bezahlen konnte
Mein Tipp wäre, 3 Monate nach jeder Anmietung auf der Seite kontrollieren, ob alles erledigt ist. Soweit ich mich erinnere, sind es dort auch wirklich nur die ursprünglichen Mautgebühren ohne Kosten für die Verwaltung.
Die Probleme mit der Übermittlung waren übrigens wohl überwiegend in 2022 wenn ich mich richtig entsinne.
LG Chap und schönes WE an alle.