AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?
@Iris, meinen Beitrag hast du aber auch nicht gelesen.
Es ist im Ausland (fast überall) normal, daß die Strafzettel nicht wie bei uns nur mit Bußgeldbescheid "ein bissle" teurer werden, sondern daß die sehr schnell ansteigen.
- Zahlung innerhalb 1 Woche auf dem Amt der Stadt wo die "Tat" begangen wurde: Strafzettel (dürfte gering ausfallen in PT)
- Zahlungsverzug 4 Wochen: verdoppelte Strafe
- Zahlungsverzug 3 Monate: dreifache Strafe
- Zahlungsverzug 6 Monate: Gerichtsvollzieher oder Finanzamt etc.
In DE läuft das etwas (IMHO leider) sozialer ab
Wenn du meine Beitrag gelesen (oder verstanden?) hättest, wüsstest du, daß die Portugiesen nicht vollziehen, sondern das Bundesamt für Justiz, Bonn vollziehen wird auf Antrag der EU-Ausländer. Akzeptiert wird das ab 70€
Letztlich entscheidend für den Vollzug der dt. Behörden ist aber die Rechtslage in Deutschland!!!!!!!
In Deutschland darf ein Auto nicht ohne Tatbestand geblitzt werden, deshalb sind Mautverstöße, die Bitzbilder als Beweis anführen m.E. nicht durchsetztbar.
In Deutschland verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 3 Monaten - auch dieser Umstand führt zur Einstellung
Dem Beschuldigten wurde keine Möglichkeit gegeben die 1,5€
Maut zu bezahlen z.B. wie in Italien durch online login und Kreditkarte. Nicht einklagbar!
Hosenscheisser bezahlen die 83€ - ich empfehle NICHT zu bezahlen, weil das nicht vollzogen werden kann. Dazu müssten die PTBehörden das ganze so aufziehen, daß alles EU-konform (unterschiedliche Gesetze) ablaufen sollte, bereits die 2 Jahre Laufzeit sprechen gegen dieses Vorhaben.
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