• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Mit Leuten die alles wissen, absolut cool sind, auf Weicheier pfeifen, Obrigkeiten auslachen, solange sie einem nicht das Geld aus der Tasche klagen können, behalten was sie finden (gehe mal davon aus, denn wer schlampert ist verdient es nicht besser), die schlechtes Benehmen/Verhalten als Leistung betrachten, haben damit sicher eine Weile Erfolg, aber dann, wenn das dicke Ende kommt, werden sie hier weinen, heulen und jammern.

Mein Interesse das zu verfolgen endet allerdings hier.

LG Anita
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Natürlich werden alle bestraft, die böse sind, aber - sorry - es geht hier darum: "Soll ich zahlen oder soll ich nicht?"
Ich halte 33 Monate auch für zu lang und würde die Mahnung abwarten und - falls ich eine bekommen würde - mit einem Fachanwalt sprechen.
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Natürlich werden alle bestraft, die böse sind, aber - sorry - es geht hier darum: "Soll ich zahlen oder soll ich nicht?"
Ich halte 33 Monate auch für zu lang und würde die Mahnung abwarten und - falls ich eine bekommen würde - mit einem Fachanwalt sprechen.

Für 45,51 Euro Maut + 25 Euro Administrativkosten würdest du also zum Anwalt rennen, wobei die Maut wohl eh unstrittig ist, also bleiben 25 Euro Adminkosten als Streitwert. Ihr habt Sorgen unglaublich.

LG

Chap

der den Scheiß zahlen würde und gut iss
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Sowas macht man doch nur, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Sonst würde man wohl keinen FACHanwalt mit so einer Krümelkacke belästigen.
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Ich verstehe einen Teil der Antworten hier nicht - muss ich auch nicht.

Würde ich nach 33 Monaten(!!) eine Rechnung bekommen, würde ich auch zunächst schauen, ob diese Rechnung nicht bereits verjährt ist und ob nicht plausible Gründe vorliegen könnten, diese Rechnung nicht zu begleichen.
Ob nur knapp 50,00 Euro plus Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro - das wäre mir egal; es geht ums Prinzip.

Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die zahlen ohne weiter zu prüfen bzw. möglichem Ärger aus dem Weg gehen wollen, auch diejenigen sind, die sich in der Regel betrügen lassen.

Roland
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Würde ich nach 33 Monaten(!!) eine Rechnung bekommen, würde ich auch zunächst schauen, ob diese Rechnung nicht bereits verjährt ist und ob nicht plausible Gründe vorliegen könnten, diese Rechnung nicht zu begleichen.
Hier in Portugal sind 33 Monate noch ziemlich normal.... so schnell verjährt hier nix.
Gruss
Iris
 
AW: Wie geht Maut in Portugal ?

Hallo Roland,

nachstehend nur eine der Antworten die die Frage der Rechtmäßigkeit der Forderung angesprochen haben.

Nach deutschem Recht würden die Maut - und Admi-Kosten gemaß § 195 BGB erst in 3 Jahre verjähren. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluß des Jahres an dem der Anspruch entstanden ist.
Hiernach würden die o.g. Kosten erst mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt sein.
Demgemäß wäret ihr wohl noch verpflichtet zu zahlen.

Selbst wenn die Verjährung in Portugal etwas anders sein sollte als in Deutschland, was ich bezweifel, würde ich im vorliegenden Fall damit rechnen, dass es sich hier um einen privaten Vertrag, Autobahnbetreiber vs. Nutzer (ähnlich wie in Italien) handelt und deren Verjährungsfrist ist wesentlich länger.

Aber selbst wenn die Zahlungsaufforderung nach Ablauf der Verjährungsfrist eingegangen ist würde ich zahlen, nicht weil ich mich betrügen lasse, sondern weil ich für Leistungen die ich beanspruche auch zahle, ich behalte ja auch keine unbezahlten Artikel die die Kassiererin vergessen hat abzurechnen.

LG Anita
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Wenn es um's Prinzip geht, dann kann das ja nur heißen, dass man bezahlt für das, was man auch in Anspruch genommen hat.
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Das ist richtig. Leistung gegen Gegenleistung.

Es sei denn der Leistende streitet ab, dass er überhaupt was geleistet hat, wie es mir mal in einem Haus einer französischen Hotelkette passiert ist.

Das abendliche Restaurantessen konnte ich beim Checkout nicht bezahlen, weil es im Computer nicht gespeichert war, obwohl ich nach dem Essen einen Beleg unterschrieben hatte.

Ich habe an der Rezeption dreimal darauf bestanden zu bezahlen, aber es war nichts zu machen.
Was der Computer nicht hat, gibt es nicht - so die Aussage des freundlichen Personals.

Lange Zeit dachte ich, dass irgendwann eine Rechnung nach Hause kommt - kam aber nie.
Wäre eine gekommen, hätte ich bezahlt.

Aber jemand Geld aufzwingen, der es partout nicht will, soweit geht meine Liebe dann doch nicht.

LG
Lobinho
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Ich verstehe einen Teil der Antworten hier nicht - muss ich auch nicht.

Würde ich nach 33 Monaten(!!) eine Rechnung bekommen, würde ich auch zunächst schauen, ob diese Rechnung nicht bereits verjährt ist und ob nicht plausible Gründe vorliegen könnten, diese Rechnung nicht zu begleichen.
Ob nur knapp 50,00 Euro plus Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro - das wäre mir egal; es geht ums Prinzip.

Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die zahlen ohne weiter zu prüfen bzw. möglichem Ärger aus dem Weg gehen wollen, auch diejenigen sind, die sich in der Regel betrügen lassen.

Roland

Perfekte Antwort, ich bin also doch nicht alleine mit meiner Ansicht im F:male:orum - Bravo:D
 
AW: Wie geht Maut in Portugal ?

Hallo Roland,

nachstehend nur eine der Antworten die die Frage der Rechtmäßigkeit der Forderung angesprochen haben.



Selbst wenn die Verjährung in Portugal etwas anders sein sollte als in Deutschland, was ich bezweifel, würde ich im vorliegenden Fall damit rechnen, dass es sich hier um einen privaten Vertrag, Autobahnbetreiber vs. Nutzer (ähnlich wie in Italien) handelt und deren Verjährungsfrist ist wesentlich länger.

Aber selbst wenn die Zahlungsaufforderung nach Ablauf der Verjährungsfrist eingegangen ist würde ich zahlen, nicht weil ich mich betrügen lasse, sondern weil ich für Leistungen die ich beanspruche auch zahle, ich behalte ja auch keine unbezahlten Artikel die die Kassiererin vergessen hat abzurechnen.

LG Anita

Liebe Grüße Anita, es geht nicht um rechtliche Klarstellung, sondern um die Schlamper in Portugal, die 33 Monate brauchen und dann wohl nocht erwarten daß "Retards" (die es wohl offensichtlich einige hier gibt?) das dann noch bezahlen, weil sie meinen, "Anständige Deutsche Bürger" müssten zu ihrer Pflicht stehen:ahh:

Ich bezahl nicht und bin stolz darauf der Obrigkeit was entgegen zu stellen:male:
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Wieso lasse ich mich "leicht betrügen", wenn ich etwas bezahle, was ich auch in Anspruch genommen habe? Selbst wenn inzwischen 33 Monate vergangen sind. Ich hätte übrigens auch die gefundenen 20 Euro an der Kasse abgegeben. Vor einigen Tagen haben wir aus Dusseligkeit - wir dachten, dass der Multibanco kein Geld mehr und demzufolge auch nichts ausgespuckt hätte - unsere Karte entnommen und nicht mehr nachgeschaut, ob Geld herauskam. Wild, unser Geld in den Händen, winkend rief uns dann eine Frau zu, rief, dass wir unser Geld vergessen hätten. Sie hätte es so einstecken können, wir hätten sie später mit Sicherheit nie mit der Situation in Verbindung gebracht. Wir fanden's toll und haben uns gefreut.
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Wieso lasse ich mich "leicht betrügen", wenn ich etwas bezahle, was ich auch in Anspruch genommen habe? Selbst wenn inzwischen 33 Monate vergangen sind. Ich hätte übrigens auch die gefundenen 20 Euro an der Kasse abgegeben. Vor einigen Tagen haben wir aus Dusseligkeit - wir dachten, dass der Multibanco kein Geld mehr und demzufolge auch nichts ausgespuckt hätte - unsere Karte entnommen und nicht mehr nachgeschaut, ob Geld herauskam. Wild, unser Geld in den Händen, winkend rief uns dann eine Frau zu, rief, dass wir unser Geld vergessen hätten. Sie hätte es so einstecken können, wir hätten sie später mit Sicherheit nie mit der Situation in Verbindung gebracht. Wir fanden's toll und haben uns gefreut.

du hättest die 20€ abgegeben:ahh: Und du meinst dann kommt der Besitzer und fragt beim Aldi an der Kasse "haben Sie meine 20€ gefunden" - wie wird der "Eigentümer" den Besitz nachweisen? Schreibst du deinen Namen auf deine Geldnoten?:fies:

Das mit dem Geldautomat ist ja was ganze anderes, euch war das Geld ja zuordnenbar...

Es ist einfach nur naiv, nach 33 Monaten noch einen Strafzettel zu bezahlen und doppelt naiv überhaupt als Wohnsitz-Deutscher einen Strafzettel im Ausland zu bezahlen, weil es keine Möglichkeit gibt, daß die portgiesischen Behörden, diese Strafe in DE eintreiben. Wenn du in Pt wohnst ist das was anderes, dann würde ich sofort bezahlen, weil die Strafe sonst laufend mehr wird....

Glaub mir, die meisten Strafzettel würden eingestellt, wenn die Täter etwas mehr Geduld hätten und nicht obrigkeitshörig einfach bezahlten - wieso kommen denn die Reichen immer ohne davon? Weil die Rechtsanwälte beschäftigen, die das aussitzen und dann wird es eingestellt. Bei einer Flut von Parkverstoßbußgeldverfahren hätte das ganze bald ein Ende - nur weiss der Staat, daß der Bürger in DE lieber bezahlt als sich wegen 10ode20€ rumzuärgern
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Ich habe nie erwartet, dass dieses noch mal passieren würde, aber ich muss XT600 schon Recht geben. Nach 33 Monaten die Zahlungsaufforderung zu schicken ist schon ein 'dickes' Ei. Ich würde nicht zahlen und die Mahnungen abwarten, die wahrscheinlich nie kommen werden.
Man muss aber auch sagen dass das Verhalten des Thread-Eröffners wenig intelligent und weltfremd war.

Soooooo, der Gast der diesen Thread eröffnet hat, hat sich seitdem nicht mehr gemeldet und die Mitglieder des 'harten' Kerns des PF haben fast alle ihre Meinung gesagt wie in einem Kaffeekränzchen. Lauern wir auf das nächste Thema:fies:
Johan
 
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Zunächst pflichte ich Sibylle bei, wenn sie festgestellt " Wieso lasse ich mich "leicht betrügen", wenn ich etwas bezahle, was ich auch in Anspruch genommen habe? Selbst wenn inzwischen 33 Monate vergangen sind."
Grundsätzlich gibt es nämlich keine rechtliche Verpflichtung des Gläubigers seinen "zivilrechtlichen" berechtigten Anspruch, zeitnah beim Schuldner geltend zu machen. Der Gläubiger muß nur aufpassen, wenn er seinen Anspruch nach Ablauf von 3 Jahren geltend macht, der Schuldner ihm die Einrede der Verjährung entgegenhält.
XT 600 schreibt " Es ist einfach nur naiv, nach 33 Monaten noch einen Strafzettel zu bezahlen". Da verwechselt XT 600 die Zuordnungsbereiche: Die Mautgebühr ist ein zivilrechtlicher Anspruch, ein Strafzettel eine amtliche Ordnungswidrigkeit. Wenn die geschuldeten Mautkosten einschl. der Admi-kosten von ca. 70 € eine OWiG wären, würden sie nach dtsch. OWig-Recht nach 6 Monaten verjähren.
Weiterhin behauptet XT 600 von "Schlamper in Portugal" ohne diese Behauptung in irgend einer Weise konkret zu belegen. Diese Art und Weise der einfältigen Argumentation, nennt man gemeinhin "Klischees bedienen".
Der User hat in seinem Betrag erklärt, seinen Leihwagen bei dem Vermieter "Guerin" (Sunny Car) gemietet zu haben und die Post von der nichtbezahlten Maut kam von "Ascendi/Gesphone". Zunächst ist festzustellen, dass für die Bearbeitung zur Eintreibung der Maut drei verschiedene Stellen beschäftigt waren. Dann die Eintreibung von offenen Mautgebühren sowie dass Mietwagengeschäft ist ein Massengeschäft, mit abertausenden Fällen. Wenn diese Mietwagenmieter ihre Maut nicht bezahlt haben, kann dies für alle o.g. Beteiligten arbeits- u. zeitaufwendig sein, u.a. die entsprechende Personendaten zu recherieren. So gibt es immer wieder Vorgänge, auch in Deutschland, die eine längere Bearbeitungszeit gebrauchen, als üblich, insbesondere, wenn Mautschuldner im Ausland leben.
Derjenige, der schlampert ist XT 600, der für "Schlamper in Portugal" keine überzeugenden Anhaltspunkte dargelegt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Hallo XT600,

so langsam fällt Dir nix mehr konstruktives ein.

Du verrennst Dich total und redest Dich immer mehr um Kopf und Kragen.

Sülzmeisters Einlass war sehr wohl die richtige Antwort auf Dein verqueres Rechtsbewußtsein.

Entweder hältst Du jetzt zu diesem Thema einfach mal die Klappe,
oder sagst : mea culpa, Ihr habt ja eigentlich recht. Das hätte Größe :D

Lobinho
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zahlungsaufforderung Maut von 2011 - Soll ich zahlen?

Hallo an alle User,

wir Moderatoren haben mehrfach Kritik bezgl. dieses Threads erhalten, der von uns nicht angemessen moderiert wurde.

Die Kritik ist voll und ganz berechtigt. Es gab unter uns das Missverstaendnis, dass der eine davon ausging, die anderen wuerden sich um dieses Thema kuemmern und umgekehrt. ~

Es macht wohl wenig Sinn, die Regelverstoesse jetzt noch im nachhinein zu editieren.

Wir entschuldigen uns bei euch, vor allem bei demjenigen, der die Eingangsfrage gestellt hat! Wir sind immer darauf bedacht, dass sich hier im Forum alle wohlfuehlen und wir versuchen, dass eine solche Situation nicht mehr vorkommt.

Gruss, Manuela
 
Zurück
Oben