S
Sobreiro
Gast
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das auf keinen Fall. Die Kaution ist, wenn es denn so vereinbart war, zweckgebunden und soll evtl. Schäden in der Wohnung und nicht bezahlte Strom, Gas und Wasserrechnungen etc. abdecken. Sie dient nicht zur Kompensation eines Mietausfalls. Das ist jetzt Vermieterrisiko. Nicht nur der Mieter hat KEINEN schrftl. Vertrag, auch der Vermieter hat KEINEN. Also mit einem "zurecht" habe ich ganz große Probleme-Jetzt hat die Frau eine leere Wohnung und keine Einnahmen. Aus meiner Sicht hat sie zurecht die Kaution einbehalten. Das mit dem schriftlichen Vertrag ist ein anderer Schuh.