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Mieter/Mietrecht- Sammelpott

ALISAN

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Mit der Bitte an die Mods... "pin me"
:)

aus KANZLEI DR. RATHENAU & KOLLEGEN - RECHTSANWALT PORTUGAL:



aus dem Jahr 2014 im PF:
https://portugalforum.org/threads/auswanderung-algarve.36168 (Langzeitmiete)
Das neue Mietgesetz und seine Folgen
Befristeter Mietvertrag

aus dem Jahr 2015 im PF:
"Neues" Mietrecht Portugal

aus dem Jahr 2016 im PF:
Mietrecht in Portugal - kein Mietvertrag aber Kaution?
Sind die Mieten in Portugal zu billig?


aus dem Jahr 2018 im PF:
Erfahrung mit Vermietung in Portugal

aktuell aus 2019:
Wasserrechnung viel zu hoch - was tun?
Frage - Mietvertrag - Kann Vermieter Haustiere und das Rauchen verbieten?
Hund in Wohnung + Kündigungsrecht

NICHT zu VERGESSEN: die allseits beliebte SuFu
:pssst::p:-D

zB
Das Ergebnis der Suchanfrage: mietrecht | Das PortugalForum
Das Ergebnis der Suchanfrage: miete | Das PortugalForum
Das Ergebnis der Suchanfrage: vermieter | Das PortugalForum
...

Mit der Bitte um Mitarbeit und Vervollständigung wünsche ich
Viel Spaß
:cool:
 
In der aktuellen ESA-Ausgabe 10/19 gibt es einen Artikel vom Rechthsanwalt Rathenau rund ums Mietrecht.

ESA = Entdecken Sie Algarve (= deutschsprachige Zeitschrift aus der Algarve)
 
Hallo zusammen, meine Mutter lebt in Estoril und bekommt seit 3 Jahren immer einen neuen Jahresmietvertag. Jetzt wurde ihr gesagt das Eigenbedarf angemeldet wird und es keinen weiteren Vertrag gibt, sie aber die Miete genau bis zu Beendigung des Vertrages zu zahlen hat. Ist das rechtens? Kann mir jemand sagen wielange die Kündigungsfrist seitens meiner Mutter ist. Kann sie von einer außerordentlichen Kündigung von 30 Tagen Gebrauch machen? Es ist eh schwer eine bezahlbare Wohnung im Raum Estoril zu bekommen und eine doppelmiete kann sie sich nicht leisten. Wäre dankbar wenn jemand sich diesbezüglich auskennt und mir einen Rat geben könnte. LG Sandra
 
Laut

ist die Frist 120 Tag zum Monatsende
 
Hier gepostet, da es auch direkt/indirekt mit Mietrecht zu tun hat:

betrifft: "Alojamento Local" - oftmals auch über AirBnB in Mietshäuser

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (STJ), das die Rechtsprechung über die Möglichkeit der Koexistenz von Dauerunterkünften und vorübergehenden Unterbringungen für touristische Zwecke im selben Gebäude vereinheitlicht, wurde heute in Diário da República (DR) veröffentlicht.

In dem Urteil, das jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist zu lesen, dass in Wohngebäuden mit "regulären", also dauerhaften Bewohner/Mieter, in der Regel kein Wohnraum für touristische Zwecke (temporäre Unterkunft) genehmigt werden kann.
Im Zweifel wird vor Gericht im Sinne der dauerhaften Mieter/Bewohner entschieden.

 
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