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Hallo zusammen!
Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus und kann helfen.
Ist eine Klärgrube mit 2 Kammern und sichtbarem Überlauf in das Grundstück zulässig?
Möchte evtl. ein Haus mit einer solchen Anlage kaufen. Bin mir aber nicht sicher, was da evtl. noch auf mich zukommt.
Der Eigentümer meint, daß schließlich beim Bau 1988 eine Abnahme stattgefunden hat und daß es deshalb schon okay sei...
Gruß,
ben
Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus und kann helfen.
Ist eine Klärgrube mit 2 Kammern und sichtbarem Überlauf in das Grundstück zulässig?
Möchte evtl. ein Haus mit einer solchen Anlage kaufen. Bin mir aber nicht sicher, was da evtl. noch auf mich zukommt.
Der Eigentümer meint, daß schließlich beim Bau 1988 eine Abnahme stattgefunden hat und daß es deshalb schon okay sei...
Gruß,
ben