Hallo Allerseits,
ich bin völlig neu hier auf der Seite und künftig auch in Portugal, besser gesagt auf den Azoren (Sao Miguel), künftig heißt: wenn es mit dem Kauf eines schon ausgedeuteten Hausgrundstücks klappt. Zu dem Wohnhaus gehören auch 2 Cottages, die künftig zu Ferienzwecken vermietet werden sollen.
Darum drehen sich nun auch meine Fragen (zugegeben: etwas speziell):
Da wir mit den Kindern in D eine Gesellschaft bürgerlichenn Rechts haben (Zweck war auch dort der Erwerb eines Grundstücks und Vermeidung späterer Erbschaftsteuer), wollen wir das in P nun genauso handhaben. Das Grundstück soll also auf die im Gesellschaftsregister (Register neu seit 1.1.2024) eingetragene Gesellschaft (eGbR) erfolgen. Die GbR wird also künftig die Vermietung betreiben und damit zum "Klein-Unternehmer". Soweit ich mich bisher informieren konnte, bedarf es daher einer NIPC für die GbR. Sowohl für den Kauf als auch für die Vermietung. Werden Hilfkräfte angestellt, dann braucht es wohl auch noch eine Sozialversicherungsnummer (NISS). Eine Online-Antragstelle (gov.pt) habe ich schon ausfindig machen können. Hat jemand mit deutscher GbR in Pt Erfahrung?
Vielleicht ist das ganze Konstrukt für Pt aber auch schlecht zu händeln, zumal mir nicht klar ist, welches steuerlich alljährlich wiederkehrende Brimborium dadurch auf uns einstürzt??
Hierfür nun eigens ein Steuerbüro o.ä. zu konsultieren, wäre angesichts der zu erwartenden geringen Umsätze vermutlich zu hoch gegriffen. Wir wollen ja auch keine Zweigniederlassung in Pt dafür gründen, lediglich die Betriebsstätte befände sich dort.
Vielleicht hat jemand in der Runde Erfahrung mit ähnlichen "Unternehmensfragen" in Pt ? Ein Erfahrungsaustausch wäre außerordentlich hilfreich oder vielleicht hat doch eben jemand eine Empfehlung für einen professionellen Berater vor Ort? Herzlichen Dank schon mal vorab!
ich bin völlig neu hier auf der Seite und künftig auch in Portugal, besser gesagt auf den Azoren (Sao Miguel), künftig heißt: wenn es mit dem Kauf eines schon ausgedeuteten Hausgrundstücks klappt. Zu dem Wohnhaus gehören auch 2 Cottages, die künftig zu Ferienzwecken vermietet werden sollen.
Darum drehen sich nun auch meine Fragen (zugegeben: etwas speziell):
Da wir mit den Kindern in D eine Gesellschaft bürgerlichenn Rechts haben (Zweck war auch dort der Erwerb eines Grundstücks und Vermeidung späterer Erbschaftsteuer), wollen wir das in P nun genauso handhaben. Das Grundstück soll also auf die im Gesellschaftsregister (Register neu seit 1.1.2024) eingetragene Gesellschaft (eGbR) erfolgen. Die GbR wird also künftig die Vermietung betreiben und damit zum "Klein-Unternehmer". Soweit ich mich bisher informieren konnte, bedarf es daher einer NIPC für die GbR. Sowohl für den Kauf als auch für die Vermietung. Werden Hilfkräfte angestellt, dann braucht es wohl auch noch eine Sozialversicherungsnummer (NISS). Eine Online-Antragstelle (gov.pt) habe ich schon ausfindig machen können. Hat jemand mit deutscher GbR in Pt Erfahrung?
Vielleicht ist das ganze Konstrukt für Pt aber auch schlecht zu händeln, zumal mir nicht klar ist, welches steuerlich alljährlich wiederkehrende Brimborium dadurch auf uns einstürzt??
Hierfür nun eigens ein Steuerbüro o.ä. zu konsultieren, wäre angesichts der zu erwartenden geringen Umsätze vermutlich zu hoch gegriffen. Wir wollen ja auch keine Zweigniederlassung in Pt dafür gründen, lediglich die Betriebsstätte befände sich dort.
Vielleicht hat jemand in der Runde Erfahrung mit ähnlichen "Unternehmensfragen" in Pt ? Ein Erfahrungsaustausch wäre außerordentlich hilfreich oder vielleicht hat doch eben jemand eine Empfehlung für einen professionellen Berater vor Ort? Herzlichen Dank schon mal vorab!