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Hallo Portugal...

Nochmals:
Wenn man eine Adresse in Deutschland hat, obwohl man mehr als 183 Tage in Portugal ist und somit in Portugal steuerpflichtig, werden in D von Rentenzahlungen die Steuern abgezogen, wie auch bei Pensionszahlungen etc.

Was ist zu tun um diese Steuerabzüge zu vermeiden:
1) Abmeldung in Deutschland (empfehlenswert)
2) Mitteilung an das zuständige FA, dass der steuerlicher Wohnsitz (Residência Fiscal)in Portugal ist.
Der steuerlicher Wohnsitz hat nichts mit der Anmeldung bei der Gemeinde zu tun.
Das Formular zur Erklärung des steuerlichen Wohnsitzes in Portugal findet man bei
Hierzu benötigt man portugiesische Steuernummer und PIN
Im Formular muss man die Bezeichnung der Einkommen, die erwartenden jährlichen Beträge und das zahlende Institut, Firma etc. eingetragen werden.
Nach kurzer Zeit erhält man elektronisch eine Bestätigung in PT und EN, die dann an das örtliche FA in Deutschland geschickt werden muss und in Kopie auch an die Institute, Firmen etc.
Damit ist man in D nicht mehr steuerpflichtig

Bei der Beantragung der deutschen gesetzlichen Rente (zB. Deutsche Renteversicherung in Berlin) muss man seine portugiesische Adresse angeben und ein zertifiziertes Konto in PT, DE oder sonstwo.
Ab April bis Ende Juni des Folgejahres reicht man in PT seine IRS-Steuererklärung (Modelo 3) ein und schickt eine Kopie des Formulares J an das FA Neubrandenburg.
Nach kurzer Zeit erhält man vom portugiesischen FA den Steuerbescheid. Vom Steuerbescheid schickt man ebenfalls eine Kopie an das FA Neubrandenburg.
Nach meinen Erkenntnissen erhält man nach gewisser Zeit eine Email vom FA Neubrandenburg in der man sich für die Zusendung der Unterlagen bedankt, weitere Zusendungen in Zukunft bis zur nächsten Aufforderung nicht notwendig sind.

M.E. ist bei RNH die Abmeldung beim örtlichen FA unbedingt notwendig, damit keine Steuerabzüge vorgenommen werden. Das FA Neubrandenburg will nur wissen, ob man seine gesetzliche Rente ordentlich in PT versteuert, die Höhe der Steuer ist irrelevant und auch für das FA Neubrandenburg nicht nachvollziehbar sobald es weitere Einkünfte in der Steuererklärung gibt.
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
Johan, nur eins noch, was für ein zertifiziertes Konto?
Eins mit IBAN oder was für ein Zertifikat?
 
@Ozzy
Damit ist eine Bank gemeint, die registriert ist bei der Deutsche Bundesbank, Banco de Portugal oder einer anderen Zentralbank.
Bei einer Ozzy Bank in Bobo dioulasso dürfte es schon zu Nachfragen kommen.
Johan
 
Nach meinen Erkenntnissen erhält man nach gewisser Zeit eine Email vom FA Neubrandenburg in der man sich für die Zusendung der Unterlagen bedankt, weitere Zusendungen in Zukunft bis zur nächsten Aufforderung nicht notwendig sind.
Wenn dem so ist, sollte man keineswegs "vergessen" seine jährliche Steuererklärung in P auch zu machen.
Denn man bleibt in D steuerpflichtig (als Bezieher einer gesetzlichen Rente). Und wenn dann mal Post vom FA aus D kommt, muß man für jedes Jahr - auch rückwirkend - die Belege aus P vorlegen können.
Andernfalls wird man in D rückwirkend besteuert.
 
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@Roemer
Und nicht nur das. Da der Datenaustausch zwischen DE und PT noch nicht so klappt wie zwischen DE und SP oder IT, werden vom deutschen Fiskus alle 'Steuerflüchtlinge' besonders beobachtet und besonders in Bezug auf die 183 Tage Regelung. Sobald man in DE ist, hinterlässt man überall Datenspuren, die kontrollierbar sind.

Der portugiesische Fiskus ist auch nicht zimperlich und wird bei fehlenden Steuererklärungen kurz vor der 4 Jahresfrist voll zuschlagen. Gepfändet wird schnell in PT.
Johan
 
Beste Johan, goedemiddag!
Ich komme nochmal zurueck auf der Besteuerung der ( Deutsche gesetzlichen) Rente in PT.. erstmal vielen dank fuer deine Beitraege.. sehr hilfreich!
Diesbezueglich ein detailfrage: der Freibetrag in PT.

ich konnte mich ein ein wenig raussuchen, wie agregado familiar mit um die 9.000 euro , nur .. bin unsicher a little knowledge can be a dangerous thing! oft versteht man es doch wieder falsch.
Lieber nachfragen:
Welcher ( wenn ueberhaupt) Freibetrag gibts pro Kopf und
aendern sich die Freibetraege wenn mann Reformado, also Rentner ist?


und erst der Mehrbetrag, oberhalb der Freibetrag - wird besteuert, mit 14,5 % in der erste tabelle, richtig?

met vriendelijke groeten Hilly
 
Goedenavond Emsland/Hilly
Eins möchte ich zuerst klarstellen: Ich bin kein Steuerberater. Für das Thema der Rentenbesteuerung in PT habe ich mich interessiert und habe auch festgestellt, dass es hier eine Menge Falschinforationen gibt. Nur durch Nachfragen, -lesen, erneut erklären lassen etc. habe ich mir einen gewissen Wissenstand aufgebaut. Meine Ansprechpartner waren ein lokales FA in DE, das FA Neubrandenburg, die FA in Beja und Mértola und PWC (Price Waterhouse Cooper) in Lx.

Zu deiner Frage kann ich dir nur auf Basis meines jetzigen Wissenstandes eine Info geben:
Es gibt in Portugal ein sog. Abzug für den Versorgungsaufwand. Dieser beträgt 4104€ pro Person. Nach Abzug von diesem Betrag vom Bruto Rente-/Pensionseinkomen wird der Restbetrag an Hand der IRS-Tabelle versteuert. Vom zum versteuerten Betrag wird noch einen Betrag abgezogen (Parcela para abeter) abhängig von der Höhe des Einkomens und der zu zahlenden Steuer.
Weiter werden die Beträge auf Basis der E-Fatura noch abgezogen. Ein besonderer Abzug für Rentner gibt es nicht, soweit keine Behinderung, Pflege etc. vorliegt. 14,5 % ist der niedrigster Steuersatz über den Betrag nach Abzug des Vorsorgeaufwands.
Empfehlen kann ich dir die Seiten von PWC auf Portugiesisch oder Englisch:
Hartelijke groeten
Johan
 
Ah..stimmt! :)
Gar nicht gesehen.. Spielt mir die Sprache mal wieder ein Streich! Hier zuhause gibts jedentag ein sprachen durcheinander.. niederländisch deutsch english u als neusten portugiesisch, da verliert mann mal der überblick. Witzig dass nogmaals auch mit dir davon lauft. ...
Groeten Hilly
 
edit Paule: Dieser Beitrag bezieht sich zum Teil auf einen abgetrennten Teil, der jetzt unter Fragen zum veränderten Steuerrecht im Zusammenhang mit RNH zu finden ist. Deshalb ist dieser Beitrag auch doppelt zu finden, hier und unter genanntem link.

Was ging denn hier am Anfang ab?!?

Weiter...über Immobilien wird hier schon einiges falsch geschrieben...

RNH - da sollte man doch den Unterschied machen zwischen Gesetz und Haushaltsplanung! Der neue RNH Status gehört zur Haushaltsplanung, die wurde vor kurzem im Allgemeinen angenommen, muss jetzt aber nochmal, in den Spezialitäten durchs Parlament. Noch ist da nichts in Kraft getreten. Alle, die schon RNH sind, werden dies auch für ihre 10 Jahre bleiben, mitsamt Rechten. Auch finde ich es besser, dafür einen Steuerberater zu beauftragen, als einen Anwalt.
Dazu kommt, dass ich die Idee immer einen Anwalt einzuschalten, ohnehin etwas befremdend finde, vorzüglich was Immobilien betrifft. Es gibt in Portugal Notare und Solicitadores, die dies viel besser hinbekommen, und günstiger.

Eine Aussage möchte ich aber trotzdem nicht so stehen lassen: Die 183 Tage Auslegung..
Da bin ich vom Hocker gefallen, das gerade ein Anwalt, sowas geschrieben hat. Die Auslegung ist klar, wer mehr als 183 Tage in Portugal verbleibt ( in einem Kalenderjahr), am Stück und vereinzelt ist verpflichtet, seinen Hauptwohnsitz, in Portugal anzumelden. Damit fallen dann, alle rechtlichen Dingen unter das Portugiesische Recht. Dt. Kennzeichen, Steuer, etc.
Eine gesetzl. Rente, kann ich in DE versteuern lassen, wenn dies mir vorteilhaft ist. ( Doppelsteuereinkommen). Hat erstmal nichts mit RNH zu tun. Ja, das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Aber hier im Forum sind schon etliche Links dazu bereitgestellt worden und das FA Neubrandenburg ist wohl auch sehr hilfreich.

Immobilien: Außer es handelt sich um Millionenschwere Objekte, würde ich nicht empfehlen aus dem Katalog zu kaufen. Aber nicht weil der Makler ein schlechter Fotograf ist oder Sachen verschweigt ( nach den Berichten hier zufolge gibt es ja nur schwarze Schafe) sondern, weil mir die Umgebung nicht gefallen kann, oder der Weg zum Objekt unpassend ist, oder der emotionale Link zum Objekt nicht da ist.
Wenn mich ein Kunde bittet, ihm doch ein Video vom Haus zu machen, vielleicht noch mit einer Drohne und Googlemaps, dann kann ich ihm schon einen weiten Einblick geben, egal, wie gut oder schlecht mein Fotograf war.
Und damit kommentiere ich die anderen Dinge über Immobilien mal nicht.

Zu Woerner‘s Meinung über DE, es ist seine Meinung und die sollte man akzeptieren, ob es einem passt oder nicht. Genauso, akzeptiere ich Aussagen über PT, mit denen ich überhaupt nicht klarkomme. Nun muss man aber auch akzeptieren, dass im Forum schlechte Seiten, von PT aufgezählt werden, denn dafür ist es ja gut. Ist kein Miesmachen, denn die guten Seiten, hat ein Außenstehender ja schon dabei.

@Woerner, als guter Zahnarzt bist du in PT immer willkommen und wenn du dann auch noch faire Preise nimmst, umso besser. Also, vielleicht anstatt Rente, eine „Winterpraxis“ in Parttime aufmachen, wo mit niedrigeren Preisen für Nachbarn, auch die Einbürgerung freundlicher wird und vielleicht jemand als Bezahlung, das Haussitting übernimmt :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne seit 10 Monaten in Setúbal( fester Wohnsitz nur hier) und bin in Portugal Steuerpflichtig.


Ich reiche nur die Jahresrente 2019, gesetzliche KV und Pflegevers, Haftpflicht - und Lebensversicherung beim FA in Setúbal ein.

Meine Frage: gibt es ein portugiesisches Handbuch über Steuererklärungen bzw. wie werden die Formulare ausgefüllt.

Dankeschön für eine Antwort

Mit Besten Grüßen aus Setúbal
 
Hallo Fritz,

schau mal oder oder

Wühl dich da mal durch, vielleicht ist was hilfreiches dabei.
Ganz nebenbei, schnell noch den RNH Status beantragen, das geht immer bis März nach dem Umzugsjahr.
Dann hast du keine Steuern mehr, nur das übliche in Deutschland.
Viel Spaß
 
Ich würde vielleicht raten, den RNH schnurstracks zu beantragen und damit noch in die Genüsse der Steuerbefreiung kommen.
Hier würde sich sicherlich ein Steuerberater lohnen.
und ab nächstem Jahr dann kann man ohne den das IRS einreichen.
 
Ganz nebenbei, schnell noch den RNH Status beantragen, das geht immer bis März nach dem Umzugsjahr.
Das ist falsch. Ersetz Umzugsjahr durch Vorjahr dann stimmts,

Dann hast du keine Steuern mehr
Kann sein, muss aber nicht. Ich will die Diskussion hier nicht wieder aufmischen.

Ich würde vielleicht raten, den RNH schnurstracks zu beantragen und damit noch in die Genüsse der Steuerbefreiung kommen.
Einen Versuch ist es wert.

Gruss
Nassauer
 
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