Nochmals:
Wenn man eine Adresse in Deutschland hat, obwohl man mehr als 183 Tage in Portugal ist und somit in Portugal steuerpflichtig, werden in D von Rentenzahlungen die Steuern abgezogen, wie auch bei Pensionszahlungen etc.
Was ist zu tun um diese Steuerabzüge zu vermeiden:
1) Abmeldung in Deutschland (empfehlenswert)
2) Mitteilung an das zuständige FA, dass der steuerlicher Wohnsitz (Residência Fiscal)in Portugal ist.
Der steuerlicher Wohnsitz hat nichts mit der Anmeldung bei der Gemeinde zu tun.
Das Formular zur Erklärung des steuerlichen Wohnsitzes in Portugal findet man bei
Hierzu benötigt man portugiesische Steuernummer und PIN
Im Formular muss man die Bezeichnung der Einkommen, die erwartenden jährlichen Beträge und das zahlende Institut, Firma etc. eingetragen werden.
Nach kurzer Zeit erhält man elektronisch eine Bestätigung in PT und EN, die dann an das örtliche FA in Deutschland geschickt werden muss und in Kopie auch an die Institute, Firmen etc.
Damit ist man in D nicht mehr steuerpflichtig
Bei der Beantragung der deutschen gesetzlichen Rente (zB. Deutsche Renteversicherung in Berlin) muss man seine portugiesische Adresse angeben und ein zertifiziertes Konto in PT, DE oder sonstwo.
Ab April bis Ende Juni des Folgejahres reicht man in PT seine IRS-Steuererklärung (Modelo 3) ein und schickt eine Kopie des Formulares J an das FA Neubrandenburg.
Nach kurzer Zeit erhält man vom portugiesischen FA den Steuerbescheid. Vom Steuerbescheid schickt man ebenfalls eine Kopie an das FA Neubrandenburg.
Nach meinen Erkenntnissen erhält man nach gewisser Zeit eine Email vom FA Neubrandenburg in der man sich für die Zusendung der Unterlagen bedankt, weitere Zusendungen in Zukunft bis zur nächsten Aufforderung nicht notwendig sind.
M.E. ist bei RNH die Abmeldung beim örtlichen FA unbedingt notwendig, damit keine Steuerabzüge vorgenommen werden. Das FA Neubrandenburg will nur wissen, ob man seine gesetzliche Rente ordentlich in PT versteuert, die Höhe der Steuer ist irrelevant und auch für das FA Neubrandenburg nicht nachvollziehbar sobald es weitere Einkünfte in der Steuererklärung gibt.
Johan
Wenn man eine Adresse in Deutschland hat, obwohl man mehr als 183 Tage in Portugal ist und somit in Portugal steuerpflichtig, werden in D von Rentenzahlungen die Steuern abgezogen, wie auch bei Pensionszahlungen etc.
Was ist zu tun um diese Steuerabzüge zu vermeiden:
1) Abmeldung in Deutschland (empfehlenswert)
2) Mitteilung an das zuständige FA, dass der steuerlicher Wohnsitz (Residência Fiscal)in Portugal ist.
Der steuerlicher Wohnsitz hat nichts mit der Anmeldung bei der Gemeinde zu tun.
Das Formular zur Erklärung des steuerlichen Wohnsitzes in Portugal findet man bei
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Hierzu benötigt man portugiesische Steuernummer und PIN
Im Formular muss man die Bezeichnung der Einkommen, die erwartenden jährlichen Beträge und das zahlende Institut, Firma etc. eingetragen werden.
Nach kurzer Zeit erhält man elektronisch eine Bestätigung in PT und EN, die dann an das örtliche FA in Deutschland geschickt werden muss und in Kopie auch an die Institute, Firmen etc.
Damit ist man in D nicht mehr steuerpflichtig
Bei der Beantragung der deutschen gesetzlichen Rente (zB. Deutsche Renteversicherung in Berlin) muss man seine portugiesische Adresse angeben und ein zertifiziertes Konto in PT, DE oder sonstwo.
Ab April bis Ende Juni des Folgejahres reicht man in PT seine IRS-Steuererklärung (Modelo 3) ein und schickt eine Kopie des Formulares J an das FA Neubrandenburg.
Nach kurzer Zeit erhält man vom portugiesischen FA den Steuerbescheid. Vom Steuerbescheid schickt man ebenfalls eine Kopie an das FA Neubrandenburg.
Nach meinen Erkenntnissen erhält man nach gewisser Zeit eine Email vom FA Neubrandenburg in der man sich für die Zusendung der Unterlagen bedankt, weitere Zusendungen in Zukunft bis zur nächsten Aufforderung nicht notwendig sind.
M.E. ist bei RNH die Abmeldung beim örtlichen FA unbedingt notwendig, damit keine Steuerabzüge vorgenommen werden. Das FA Neubrandenburg will nur wissen, ob man seine gesetzliche Rente ordentlich in PT versteuert, die Höhe der Steuer ist irrelevant und auch für das FA Neubrandenburg nicht nachvollziehbar sobald es weitere Einkünfte in der Steuererklärung gibt.
Johan
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