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Fragen zum veränderten Steuerrecht im Zusammenhang mit RNH

Zusätzliche Frage:
Gestern haben ich meine Dipl.-Ing. Diplom an der Finance vorgelegt um NRH Status zu bekommen; die verlangen eine „Apostille“, d.h. Beglaubigung (?). Ist es möglich die Apostille hier in Lissabon zu bekommen oder nur in D?
Gruß,
Yaiwa
Sorry RNH!
 
Nur in Deutschland, weil es eine Art Über-Beglaubigung ist.
Vielleicht in der Botschaft, aber?
Sind es Originale?
Also solche zu erkennen?
Dann müssten die das mit Ausweis anerkennen.
Einfach mal stur bleiben und Chefe verlangen.
Oft wissen die es nicht besser, nach dem Motto, wurde immer so gemacht und blabla.
 
Das habe ich gemacht, bzw. meine Anwältin, die haben sich im Büro zurück gezogen und nach 10 min kamen raus mit dem Verlangen von Apostille.
Kann die D Botschaft in Lissabon das machen?
 
Anrufen.

Genau das ist das Problem, die Anwältin hat es gemacht.
Die kann das nur mit Apostille, man selbst müsste es allerdings machen können mit den echten Originalen.
Aber eben kein Bevollmächtigter.
 
Bei der D Botschaft in Lis geht es nicht... Habe gerade mit denen telefoniert, nur in D etc.
Hier muss man unterscheiden, was die haben wollen. Ich schätze mal, es soll übersetzt werden und dann beglaubigt. Normalerweise kann sowas nur ein Notar, aber durch das Den Haag Apostille Abkommen, kann sowas beglaubigt werden. Es geht wahrscheinlich darum zu beglaubigen, dass das Dokument von der entsprechenden Stelle ausgestellt wurde. Geht nur in DE.
 
Hallo HaraldLF,
Mit der Apostille stimmt was Du vermutest hast, bin gerade zurück in D. um alles mit der Apostille hier zu stempeln und bis 31.03.2020 an dem Financier in Lis. zu liefern. Stress pur, aber es geht.
Fragen:
A. Als RNH (0%) Tax, was bedeutet Einkommen die unter 0% Regel kommt?
1. D-Rente von D-Rentenversicherung nach Portugal ÜW, oder
2. D-Rente + eventuell Freiberufliche Tätigkeit (183 Tage Regelung) außerhalb Portugals, oder
3. D-Rente + Einkommen aus ein Freiberufliche Tätigkeit außerhalb Portugals. + Freiberufliche Tätigkeit in Portugal.

B. Kennt jemand in Lissabon ein Steuer Berater die mich Dokument massig etwas zeigen kann, nicht Verbal, sondern nur schriftlich.
Danke in voraus für euere sachliche Feedback.
Yaiwa
 
Hallo zusammen,
Habe endlich mein „Inscricao de Residente Nao Habitual“ von AT erhalten.
Wegen (noch) mangelnden Kenntnisse habe ich eine Frage an euch: ist diesem „Inscricao … „ dass endgültigen Dokument um RNH zu sein, oder ist das nur die Bestätigung meine Anfrage bzw. es wird nach dem Prüfung der Dokumenten die wir bis Datum geliefert haben entscheiden ob ich diesem Titeln erhalten werden kann oder nicht?
Werde mich freuen von schon glücklichen RNH’s eine sachliche Antwort zu bekommen.
Dafür bedanke ich mich.
Yaiwa
 
Habe endlich mein „Inscricao de Residente Nao Habitual“ von AT erhalten.
Herzlichen Glückwunsch, du hast anscheinend die Hürde erfolgreich genommen...

Laut folgendem Link bist du als RNH´ler eingeschrieben...

(rechts oben kannst du auch auf DE stellen)

"Die Anmeldung als Ansässiger ohne ständigen Wohnsitz verleiht Ihnen das Recht von dem Jahr der Anmeldung des Steuerwohnsitzes auf portugiesischen Territorium an 10 Jahre lang als solcher besteuert zu werden"


und hier: ( )
"Deve entender-se que, com o ato de inscrição como residente não habitual, o contribuinte adquire o direito a ser tributado nos termos do respetivo regime fiscal", refere uma circular da Autoridade tributária e Aduaneira (AT) enviada aos serviços.

übersetzt:
Es versteht sich, dass der Steuerpflichtige mit der Registrierung als Ansässiger ohne ständigen Wohnsitz das Recht erwirbt, gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Steuerregimes besteuert zu werden ", heißt es in einem Rundschreiben von Steuer- und Zollbehörde (AT) an Dienstleistungen gesendet. "
 
Zuletzt bearbeitet:
ALISAN das ist was ich gesucht habe, dafür bedanke ich mich. :)
Zusatz Frage: gibt es für „uns RNH“ auch ein offizielen portugisische AT Amtsblatt mit Blatt Nr./Datum/etc.? Ich brauche es für meine Abmeldung an Finanzamt. Nach telefonischer Absprache mit dem Sachbearbeiter „nur ein Link“ werden die nicht akzeptieren.
Grüß,
Yaiwa
 
Puh... Fragen über Fragen.

Du müsstest mit deinem Online-Zugang auf der Seite vom Finanzamt (AT) dein Status bestätigen und herunter laden können...
Am Schalter, sei es Finanzamt oder Loja do Cidadão, müsste man dir aber auch eine Bescheinigung darüber ausstellen können.

:cool:
 
Werde nächste Woche beim AT versuchen. Trotzdem wenn jemand dass kennt, bitte dem Amt Blatt Nr:.... von Datum: ...... melden.
Vielen Dank,
Yaiwa
 
Hallo zusammen,
Ich bin "frischer" (Sep-2019) deutscher Staatsbürger im Ruhestand und ziehe gerade nach Portugal um (ich habe meine NIF am 31.01.2020 bekommen). Einer der Gründe, warum ich und meine Frau hierher umgezogen sind, ist das Gesetz "0% Besteuerung für 10 Jahre für pensionierte Hochqualifizierte Personen ".
Diesen Montag höre ich, dass dieses 0%-Steuergesetz gestrichen wurde,
a) bevor der 2020 Portugal Haushalt genehmigt wurde und
b) es ist nicht klar, ab wann diese neue Besteuerung von 10% beginnt.
Ich habe bereits einen Anwalt hier in Lissabon darüber angesprochen, aber seine Antwort ist, für mich Gefühlsmäßig, verwirrend, z.B. "die 0% Besteuerung wurde gestrichen und die 10% Besteuerung für pensionierte EU-Bürger wird ab 01.01.2020 gelten und diese neue Besteuerung von 10% für pensionierte EU-Bürger wird rückläufig auch für 2019 gelten!
Ich habe noch nie gehört, dass ein Steuergesetz, das mit dem Finanzwesen des Landes zusammenhängt, vor der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament angewendet werden kann und dass das Gesetz rückwirkend gilt. Ich bin Ingenieur und kein Jurist, ...
Hat jemand eine dokumentierte Information zu diesem Thema?!
Ich warte aus der Gemeinschaft unserer Expats, auf eine Rückmeldung, bitte keine allgemeine Diskussion, sondern angemessene Informationen.
Bin im Forum komplett Neuling...
Vielen Dank,
Hallo zusammen,

nach Auskunft meines Rechtsanwalts gilt die 10 % Regelung für alle, die sich ab dem 1.4.2020 um den RNH-Status beworben haben. Für alle anderen bleibt die bisherige Regel gültig.
Wer kann mir sagen, welche Unterlagen ich beim ersten Mal dem deutschen Finanzamt vorlegen muss? Den Steuerbescheid der AT, die Anerkenneung als RNH oder? Informiert die AT automatisch mein deutsches Finanzamt?
Vielen Dank
 
Hallo zusammen - ich hoffe, dass meine Frage hier halbwegs passt.
Ich bin deutscher Rentner mit Wohnsitz an der schönen Ostalgarve (deutlich gesunderes Klima hier als in D ...) mit Status RNH seit Feb 2020.
Evtl. würde ich mir hier mit einer kleineren (Hobby-)Nebentätigkeit ein paar Euro dazu verdienen wollen, z.B. als Freiberufler bzw. Selbständiger.
Welche Konsequenzen hätte das
- in Bezug auf meinen Status als RNH,
- in Bezug auf die dann notwendige portugiesische Sozialversicherung (insbs.: wird meine deutsche Rente dann als Bezugsgröße für die 25,3% portugiesischer Sozialabgaben herangezogen)
- in Bezug auf die Besteuerung der Einkünfte bzw. Gewinne aus der portugiesischen Tätigkeit (Steuersatz entsprechend portugiesischem Einkommen oder entsprechend globalem Einkommen - "Progressionsvorbehalt" lässt grüßen)

Falls damit jemand bereits Erfahrungen gemacht hat wäre ich für jeden Hinweis dankbar.
 
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