• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Fragen zum leidigen Thema: Auto in Portugal

fini9

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
Bom dia liebe Forumsmitglieder,

heute habe ich eine Frage in einer speziellen Situation zum Auto in Portugal.
Es ist etwas kompliziert zum Schreiben, daher wird's vielleicht ein bisschen lang. Bitte trotzdem lesen (und antworten), die Kenntnisse darüber haben.

Es geht um eine junge Familie mit fester Adresse in Portugal. Ein Paar, nicht verheiratet, mit Kleinkind. Er, inzwischen in Portugal fest ansässig. Sie aus beruflichen Gründen noch mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Hin- und Her pendelnd, aber auch teilweise 90 Tage am Stück in Pt.

Sie sind mit ihrem in Deutschland auf SIE zugelassenen Auto nach Pt gefahren. Für die Wahrnehmung ihrer beruflichen Termine in D fliegt sie. D.h., dass das Auto in Pt stehenbleibt, bzw. von ihm genutzt wird.

Nun steht der offizielle Umzug für Ihn nach Pt mit Spedition an. Da das Auto auf IHREN Namen zugelassen ist, kann es vermutlich von IHM nicht als Umzugsgut deklariert werden, oder wie ist das in nachweisbaren Lebensgemeinschaften?

Hat jemand Ahnung, wie man das in dieser Konstellation mit dem Auto handhaben kann?
 
Hi,

wenn SIE nicht auch umzieht sehe ich schwarz für dieses Unterfangen, das KFZ als Umzugsgut in SEINEM Namen zu deklarieren... da sind die hiesigen Behörden hart.

Wieso trägt man das KFZ nicht auf seinen Namen noch um bevor er nach PT zieht?
Muss halt nur mind. 6 Monate vor dem (offiziellen) Umzug stattfinden


Zitat:
"Die Möglichkeit, bei einem Wohnsitzwechsel nach Portugal sein Kraftfahrzeug steuerbefreit als Umzugsgut einzuführen, wurde in einigen wesentlichen Punkten erleichtert:
So wurde die Frist zur Beantragung der Steuerbefreiung von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Der Zeitraum, während dessen das Fahrzeug vor dem Umzug im Eigentum des Antragstellers gestanden haben muss, wurde dagegen von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt."

.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil das Auto in Deutschland 1 Jahr in seinem Besitz gewesen sein müsste. D.h. jetzt umzuschreiben, würde nichts nützen.
Und man ist ja nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer verpflichtet, sich zu melden, was ja alles ordnungsgemäß passieren soll.
 
aber wie kann das gehandhabt werden? Es ist IHR Auto, sie ist aber nicht ständig in Pt, hat ihren Hauptwohnsitz noch in Deutschland. Da sie aber fliegt, pendelt das Auto nicht mit.
Sie sind ja nun schon mit dem Auto nach Pt gefahren, vor allem wegen dem Kind, da dadurch einfach vieles schon vorab gebraucht wurde.
Rückwirkend ist daran nun nichts mehr zu ändern. Aber wie macht man das jetzt?
 
Wenn er in Portugal gemeldet ist, darf er das Auto nicht fahren. Man kann es zulassen muss dann aber die je nach Auto recht hohe Zulassungssteuer zahlen. Oder sie verlegt ihren Wohnsitz auch nach Portugal und meldet sich in Deutschland komplett ab.
Alles blöd, ich weiß:eek:
Iris
 
Sie soll sich mit anmelden, das wird nicht kontrolliert.
Außerdem muss sie sich ja eh mal anmelden, warum nicht jetzt und dabei das Auto mit umziehen?
In Deutschland kann sie angemeldet bleiben oder sie meldet sich ab und beim nächsten Mal wieder an.
Meine Frau ist auch wieder in D angemeldet, wo ist das Problem?
Wenn der Wagen in Portugal auf sie zugelassen ist, weiß ich aber nicht, ob er nicht doch Probleme bei einer Kontrolle bekommen kann.
Vielleicht reicht eine Vollmacht oder eine Bestätigung der Lebensgemeinschaft.
 
Wenn der Wagen in Portugal auf sie zugelassen ist, weiß ich aber nicht, ob er nicht doch Probleme bei einer Kontrolle bekommen kann.
Nein, bekommt er nicht bei portugiesischer Zulassung, dann darf er das Auto fahren.
Sowieso, da muss man nichtmal in einer Beziehung sein.
Ich darf auch die Autos meiner Freunde fahren, wenn ich will.
Solange die Versicherung das zulässt, ist alles gut.
 
Hi,
wenn SIE nicht auch umzieht sehe ich schwarz für dieses Unterfangen, das KFZ als Umzugsgut in SEINEM Namen zu deklarieren... da sind die hiesigen Behörden hart.
Wieso trägt man das KFZ nicht auf seinen Namen noch um bevor er nach PT zieht?
Muss halt nur mind. 6 Monate vor dem (offiziellen) Umzug stattfinden

Zitat:
"Die Möglichkeit, bei einem Wohnsitzwechsel nach Portugal sein Kraftfahrzeug steuerbefreit als Umzugsgut einzuführen, wurde in einigen wesentlichen Punkten erleichtert:
So wurde die Frist zur Beantragung der Steuerbefreiung von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Der Zeitraum, während dessen das Fahrzeug vor dem Umzug im Eigentum des Antragstellers gestanden haben muss, wurde dagegen von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt."
Er ist ja schon da :|
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Fini,
du müsstest zur besseren Lesbarkeit unter das Zitat schreiben
(Ich hoffe , ich habe dich gerade vollständig und richtig heraus geholt).
Gerade erst hatten wir das in einem Technikthread zum Thema" richtig zitieren".
Vielleicht kannst du mit den Hinweisen dort was anfangen (für meine Headsetanalogie brauchts nach Steffi zu viel Phantasie;-/)
 
Hallo Irisb,

genau das habe ich vergeblich versucht. Ich finde auch keine direkt Antwort-Funktion. Gibt's die?

Ja, und Du hast das genauso gemacht, wie ich es eigentlich wollte. Bin bisschen eine IT-Legasthenikerin ;)
Danke!
 
Geht es so?
  1. Jetzt Auto auf ihn in DE anmelden.
  2. Er meldet sich in PT wieder ab. Danach darf er ja als EU Bürger ganz normal 6 Monate am Stück in PT bleiben.
  3. Ob er sich in DE wieder anmeldet, sei ihm überlassen. Kann ja auch einfach sonst wo herumreisen, wenn er will.
  4. Nach 6 Monaten meldet er sich wieder in PT an und führt das Auto ein. Dabei sollte egal sein, ob das Auto schon da war. Man darf ja als EU-Bürger bis zu 6 Monate in PT bleiben. Ich glaube ab 3 Monate muss man melden, dass man da ist. Verstöße gegen das Meldegesetz sind soweit ich weiß überschaubar. Melden heißt nicht den Wohnsitz verlegen. Sind soweit ich es verstehe zwei Paar Stiefel.
... Oder sie verlegt ihren Wohnsitz auch nach Portugal und meldet sich in Deutschland komplett ab. ...
Nein, das muss sie nicht. Erstwohnsitz gibt es nicht wirklich in DE. Das ist automatisch der, wo man seinen Lebensmittelpunkt sieht. Man kann ins Ausland ziehen und weitere Wohnsitze in DE haben. Eng wird es erst, wenn steuerliche Aspekte mit rein spielen. Das ist aber ein anderes Thema und sehr, sehr kompliziert.

Geht Sie beispielsweise beruflichen Tätigkeiten in DE nach, dann kann sie schon nach PT ziehen, dort offiziell mehr als 6 Monate im Jahr herumhängen und weiterhin in DE gemeldet bleiben und dort Steuern auf ihre Tätigkeiten in DE zahlen. Wenn Sie in DE einen Wohnung hat, dafür sorgt, dass offizielle Post (Zustellungen) entgegengenommen werden, Steuern sauber deklariert, dann wird das in DE niemand stören. PT wird auch herzlich wenig kontrollieren, ob jemand der in PT seinen Wohnsitz hat, sich auch wirklich mehr als 6 Monate im Jahr physisch dort aufhält. Vor allem, wenn man vielleicht sogar Güter (Haus) oder Geschäftstätigkeiten in PT hat. Wer Steuern zahlt, ist immer willkommen. In DE und in PT. Wo kein Kläger, da kein Richter oder so ähnlich :)

Ein Beispiel. Jemand geht 5 Monate nach PT und arbeitet remote. Statt Home-Office quasi Holiday-Office ;) Nach 3 Monaten muss er allerdings seine Tätigkeit in PT versteuern, weil er dort die Tätigkeit ausführt. Auch, wenn es ein Auftrag für einen deutschen Kunden ist. Laut Finanzamt in DE ist das so. Allerdings sagt das Finanzamt auch ganz klar. Ist Sache von PT. Uns interessiert das nicht. Solange man hier zahlt, nehmen wir gerne das Geld. Beim Steuerzahlen kommt es also auf den Aufenthaltsort an und wo die Arbeit ausgeführt wird und nicht für wen gearbeitet wird und auch egal, wo sich die Wohnsitze befinden.

EU ist ja toll zum Reisen und auch die Niederfassungsfreiheit ist ein wertvolles Gut. In der Praxis ist es aber noch ziemlich kompliziert. Da muss noch viel vereinfacht werden.
 
Das meiste ist so weit weg vom Autothema und zum Thema Auto: es geht nicht so einfach wie dargestellt.
Sonst würden viele Menschen mal dort mal dort wohnen und immer wieder Autos mitbringen.
 
Nicht ganz richtig... musst nur ein paar Jahre dazwischen haben, dann geht das wieder.
Waren früher mal 5 oder 6 Jahre...
.
Hmmm, also jetzt wird es spannend und interessant für mich persönlich. Meinst Du das so?

1) Ich ziehe nach Portugal mit Wohnsitz (= mehr als 180 Tage im Jahr in PT).
2) Ich führe meinen eigenen PKW steuerbefreit ein.
3) Nach ein paar Jahren gehe ich zurück nach DE.
4) Dort bleibe ich ein paar Jahre und kaufe auch ein neues Auto.
5) Ich ziehe wieder nach PT und kann das neue Auto wieder steuerbefreit einführen?

Oder so?

1) Ich ziehe nach Portugal mit Wohnsitz (= mehr als 180 Tage im Jahr in PT).
2) Ich führe meinen eigenen PKW steuerbefreit ein.
3) Ich bin aber auch oft in DE. Dort habe ich auch einen eigenen PKW.
4) Nach ein paar Jahren nehme ich den alten PT-PKW mit nach DE. Ich führe in ordnungsgeäß wieder aus.
5) Dann fahre ich mit dem DE-PKW nach PT und kann den wieder steuerbefreit einführen?

Hat zufällig jemand einen Link zu einer offiziellen Site in PT über diese Regelung?
 
Nicht ganz richtig... musst nur ein paar Jahre dazwischen haben, dann geht das wieder.
Waren früher mal 5 oder 6 Jahre...
.
Da würde mich eine belastbare Quelle für diese Aussage auch sehr interessieren. Könntest du die ermitteln?
 
Hmmm, also jetzt wird es spannend und interessant für mich persönlich. Meinst Du das so?
Ja, Version 1

Da würde mich eine belastbare Quelle für diese Aussage auch sehr interessieren. Könntest du die ermitteln?
Kann ich im Moment nicht... aber Google ist dein Freund.
Ich hatte mich eben um genau dieses bei der Botschaft erkundigt als ich nach 6 Jahren Tätigkeit in DE wieder (zum 2 .Mal) nach PT umzog.
Beim 1. Umzug hatte ich auch ein KFZ als Umzugsgut mitgebracht und verbrachte 4 Jahre in PT.
.
 
.
Da würde mich eine belastbare Quelle für diese Aussage auch sehr interessieren. Könntest du die ermitteln?
Da ich zuviel Freizeit und sonst nichts zu tun habe und ein netter Kerl bin, hier die Auflösung... sogar auf DEUTSCH



u.a. steht dort:

Die Hauptbedingungen für eine vollständige Befreiung sind:
- Sie müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt)
- muss mindestens 6 Monate im Herkunftsland gelebt haben
(wurde zuletzt 2007 geändert)
- Sie müssen seit mindestens 6 Monaten vor dem Umzug nach Portugal Eigentümer des Fahrzeugs sein.

Wenn Sie nicht alle Bedingungen erfüllen, müssen Sie die Steuern wie im Normalfall bezahlen.

Die wichtigsten Einschränkungen:
- Ein Wohnortwechsel wird nicht berücksichtigt, wenn der Aufenthalt im Herkunftsland für eine bestimmte Zeitspanne erfolgt ist, z.B. weil Sie in dieses Land zum Studium, für Praktika, Arbeitseinsätze oder in einer ähnlichen Situation gegangen sind.


Von weiteren Einschränkungen ist nirgends mehr die Rede *siehe NACHTRAG

Dieses und vieles mehr kann man im Originalen auf PT nachlesen:


NACHTRAG: eine wichtige Einschränkung gilt doch noch
- erst 10 Jahre später in den Genuss der gleichen Befreiung kommen können

Änderung erfolgte zum JUNI 2007

:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben