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Frage Einreiseverbot fuer Urlauber aus Deutschland bis 15. April?

XT600

Entusiasta
Teilnehmer
Stammgast


ist das ein Aprilscherz?
Portugal: Einreiseverbot für Urlauber aus Deutschland bis 15. April
 
Nein, wieso?

Quote
Es sind nur notwendige Reisen für Passagiere erlaubt, die aus Ländern mit einem Inzidenzwert von 150 oder mehr Fällen pro 100.000 Einwohner während der letzten 14 Tage einreisen, d.h. Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Schweiz.
Unquote
Johan
 


Restriktive Maßnahmen für Luftverkehr und Landgrenzen
Im Zusammenhang mit der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten epidemiologischen Situation hat die Regierung beschlossen, die restriktiven Maßnahmen für den Flugverkehr bis zum 15. April 2021, 23.59 Uhr, zu verlängern.

Einige der Maßnahmen werden nun auch an der Landgrenze angewandt, mit der Verpflichtung zur Einhaltung einer prophylaktischen Isolierung von 14 Tagen für diejenigen, die aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien, Südafrika oder Ländern mit einer Inzidenzrate von 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr (wie im Fall von Frankreich oder Italien) nach Portugal einreisen.

So:

- Alle Bürger, die mit dem Flugzeug nach Portugal einreisen (ausgenommen Kinder, die das 24. Lebensmonat noch nicht vollendet haben), müssen einen Nachweis über einen Labortest (RT-PCR) zum Screening einer SARSCoV-2-Infektion mit negativem Ergebnis vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Zeitpunkt des Einsteigens durchgeführt wurde;

- Passagiere, die ohne Nachweis eines Tests auf eine SARSCoV-2-Infektion einreisen, müssen sich auf eigene Kosten innerhalb des Flughafens durch dafür qualifiziertes medizinisches Fachpersonal testen lassen und das Ergebnis am Flughafen selbst abwarten;

- Flüge von und nach Brasilien und Großbritannien sind ausgesetzt - nur Rückführungsflüge sind erlaubt - und Bürger, die aus diesen Ländern sowie aus Südafrika mit Rückführungsflügen oder über Zwischenlandungen in unser Land kommen, müssen nicht nur einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen, sondern auch eine prophylaktische Isolationszeit von 14 Tagen einhalten;

- Passagiere, die aus Ländern mit einer Inzidenzrate von 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr kommen, dürfen nur lebensnotwendige Reisen unternehmen und müssen außerdem 14 Tage lang prophylaktisch isoliert werden. Diese Länder sind Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Estland, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Slowenien und Schweden;

- Passagiere, die aus Ländern mit einer Inzidenzrate von 150 oder mehr Fällen pro 100.000 Einwohner kommen, dürfen ebenfalls nur zu lebenswichtigen Zwecken reisen. Zu diesen Ländern gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, die Schweiz und die Slowakei;

- Auf Flügen aus Drittländern sind nur notwendige Reisen erlaubt.

Im Rahmen der Kontrolle der Landgrenze zu Spanien müssen Staatsangehörige oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz im Inland aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien, Südafrika oder Ländern mit einer Inzidenzrate von 500 Fällen pro 100 Tausend Einwohner oder mehr eine prophylaktische Isolationszeit von 14 Tagen einhalten.

Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der an der Landgrenze geltenden Maßnahmen der Verkehr zwischen Portugal und Spanien - und nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen - auf den internationalen Güterverkehr, den Verkehr von Grenzgängern und Saisonarbeitern, die ordnungsgemäß dokumentiert sind, sowie auf den Verkehr von Not- und Rettungsfahrzeugen und Notdiensten beschränkt ist.

Das Verbot, sich zwischen den Gemeinden zu bewegen, das gemäß dem Dekret zur Regelung des Ausnahmezustands in Kraft ist, gilt für alle Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität.

- Bei Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, ist nur die Möglichkeit vorgesehen, nach der Ankunft in Portugal an den Ort des nachgewiesenen Wohnsitzes zu reisen, einschließlich eines Hotels oder einer anderen Unterkunft;

- Für diese Bürger gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen wie für ansässige Bürger, d.h. sie können nicht außerhalb der Wohngemeinde umziehen.
Dateien:
Restriktive Maßnahmen für Luftverkehr und Landgrenzen
Tags: Ausnahmezustand, Coronavirus, Grenzen, Luftfahrt
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Interne Verwaltung
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*** Übersetzt mit (kostenlose Version
 
ist das nun ein Aprilscherz
 
Aprilscherz?

Demnach sind nur sogenannte "essenzielle Einreisen" erlaubt. Touristische Reisen zählen nicht dazu.
 
Keine touristischenReisen vom 1. bis 15. April nach und in Portugal

 
Lt. Bundesaussenministerium ( )

Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.

Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisen aus Deutschland gilt in der jetzigen Einstufung die Pflicht, einen negativen PCR-Test (Labortest, keine Schnelltests), der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung machen. Eine Einreise über den Landweg ist nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 5. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.

Demzufolge ist in D noch nichts davon bekannt.

Hans
 
und nun? nachdem die Mods meine Beiträge hier kopiert haben, was ist nun die Antwort? Hat sich jetzt was geändert?

Wie wird das kontrolliert? Transportiert die Airline Passagiere trotzdem auch wenn sie keine "essentiellen Grund" nachweisen können? Wie erfolgt der Nachweis?
 
Airline anrufen, würde ich sagen
Sehr witzig. Dort weiss man heute auch nicht mehr als aus dem gestern überrauschend veröffentlichten Dekret. Bis die TIMATIC Datenbank (welche etwaige Anweisungen an Airlines enthält) auf den neuesten Stand gebracht ist dauert es Tage wenn nicht Wochen.

Die Maßnahme an sich finde ich ebenfalls fragwürdig. Warum nicht grundsätzlich auf einen vPCR Test "negativ" @48h vor dem Boarding bestehen?
 
Die Maßnahme an sich finde ich ebenfalls fragwürdig. Warum nicht grundsätzlich auf einen vPCR Test "negativ" @48h vor dem Boarding bestehen?
Das gilt doch schon seit einiger Zeit (bei mir schon Ende Februar 2021), allerdings negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ;)

Auch wurde schon bei mir Ende Februar 2021 bei Check-In bei der Lufthansa der "Reisegrund" (Reise Portugal) abgefragt.
 
@Riko hat es ja schon verlinkt und übersetzt... scheinbar ist es aber wegen 1.April schwer zu glauben zu sein - es ist aber KEIN APRILSCHERZ

Hatte ich am 25.03. schon in folgendem Beitrag erwähnt.
Dort hieß es noch, dass man in der Karwoche die Einreise einschränken will:
Coronavirus in Portugal : Diskussionen zu Stand, Maßnahmen etc

Scheinbar hat man die Maßnahme wohl bis zum 15.04.2021 erweitert.

Und die, die einreisen dürfen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, nicht älter als 72 Stunden... und für die Rückreise per Flieger nach Deutschland gilt ebenso: negativer PCR-Test
.
 
Momentan sind Flugreisen nach Portugal nicht angesagt. Von daher würde ich mir an eurer Stelle auch nicht weiter den Kopf über irgendwelche Regelungen zerbrechen. Man kann ja anstatt nach Portugal zu fliegen, auch was anderes machen.
 
Momentan sind Flugreisen nach Portugal nicht angesagt. Von daher würde ich mir an eurer Stelle auch nicht weiter den Kopf über irgendwelche Regelungen zerbrechen. Man kann ja anstatt nach Portugal zu fliegen, auch was anderes machen.

Schon ein wenig pauschal, die Aussage. Sicher meinst du mit Flugreise == Tourismus, und in dem Punk gebe ich dir Recht.
 
Ich habe auch gehört, dass die Hotels auch noch geschlossen haben (an der Algarve?).
Trifft aber nicht mehr für mich zu. ;) Ich hol gleich hoffentlich in diesem Monat meine Impfung und dann kann ich den Flug buchen.
 
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht u. a.:
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.

Es ist also, wie alle anderen schon sagten, kein APRILSCHERZ! :cool:
Also, lieber @XT600, bleib mal schön zu Hause... :-D
 
@Riko hat es ja schon verlinkt und übersetzt... scheinbar ist es aber wegen 1.April schwer zu glauben zu sein - es ist aber KEIN APRILSCHERZ

Hatte ich am 25.03. schon in folgendem Beitrag erwähnt.
Dort hieß es noch, dass man in der Karwoche die Einreise einschränken will:
Coronavirus in Portugal : Diskussionen zu Stand, Maßnahmen etc

Scheinbar hat man die Maßnahme wohl bis zum 15.04.2021 erweitert.

Und die, die einreisen dürfen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, nicht älter als 72 Stunden... und für die Rückreise per Flieger nach Deutschland gilt ebenso: negativer PCR-Test
.
Falsch, für die Rückreise nach Deutschland gilt für die negativer Test (muss NICHT PCR sein!!!) für die jenigen die in Deutschland aussteigen und nicht in Nicht-Schengen weiterreisen!
 
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