Ja, bei der Menge an "Verhinderten" käme ja da schon was zusammen...
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Wir hoffen sehr, dass Eure deutschen Wahlbriefe rechtzeitig eintreffen zur Auszählung. Wir haben einen Einschreibebrief mit Tracking aufgegeben (carta registada/11 Euro/vermutlich 5 Zustellungstage), welche wir nachverfolgen können. Eine noch schnellere Möglichkeit wäre der Luftpostversand gewesen (ca 60 Euro/2 Zustellungstage).Nachsendeaufträge dauern immer länger. Geht ja erstmal an die Niederlassung der alten Adresse, wird dann für den Versand ins Ausland wieder an ein anderes Logistikzentrum geschickt und für Luftfracht vorbereitet, usw.
Aber die deutsche Post gibt die Versandzeit eines Standardbriefs nach Portugal mit 3-5 Werktagen an (passt nach meiner Erfahrung für Lissabon), CTT in die andere Richtung mit ebenfalls ca. 3 Werktagen.
Wenn man nicht im abgelegensten Winkel lebt, sollte das im Normalfall passen.
Es kann grundsätzlich jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Monate nach der Wahl begründeten Einspruch beim Bundestag einlegen.
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Das sind mal Nägel mit KöpfenNur noch mal,als Angebot .. wir fliegen morgen um 8:30 ab Faro. Wer seine Unterlagen hat kann sie uns gerne mitgeben !
Einfach mal den Link lesen. Jeder Wahlberechtigte kann beim Bundestag einen Wahleinspruch einreichen, mit Begründung natürlich. Das geht genau so einfach. Der Bundestag muss diese Einsprüche prüfen. Erst wenn der Bundestag den Einspruch ablehnt, kann anschließend in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das BVerG schreibt auch selbst: "Der Beschluss des Bundestages muss vor Erhebung der Wahlprüfungsbeschwerde (beim BVerG, Anm.) bereits ergangen sein."So einfach geht es leider nicht. Es müsste Verfassungsbeschwerde eingereicht werden (Grundrechtsverletzung). Verfahren sind bereits angedacht, aber wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg.
"... es {gibt] keinen Anspruch darauf [..], möglichst bequem zu wählen."
Die Kernaussage des Artikels in Zeit Online (ZON) vom 22.02.2025 steht in der Überschrift und ergibt sich lt. Artikel aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anläßlich der Wahl in Berlin. Deshalb wird nach Meinung der befragten Verfassungsrechtlerin die Erfolgsaussicht einer evtl. Klage als gering angesehen. Aus dem Artikel geht auch hervor, dass es ca. 3 - 4 Millionen Auslandsdeutsche gibt, genau scheint man es nicht zu wissen, von denen sich für diese Wahl rund 210.000 ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.
Im ZON-Artikel vom 21.02.2025 "Warum Deutsche im Ausland um ihr Stimmrecht fürchten" wird u.a. dargestellt, wie andere Staaten bei Auslandswahlen vorgehen und dass der Deutsche Bundestag bisher wenig Anstrengungen unternommen hat, den Ablauf zu verbessern.
Schon bald wird Otto Normalverbraucher gar nicht mehr wissen, wer oder was BSW einst war. Vielleicht auch ein „Fliegenschiss in der Geschichte Deutschlands“.Nun klagt wohl BSW u.a wegen Probleme
bei der Briefwahl
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