• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Wahlteilnahme bzw. Unterlagen für Briefwahl

Nachsendeaufträge dauern immer länger. Geht ja erstmal an die Niederlassung der alten Adresse, wird dann für den Versand ins Ausland wieder an ein anderes Logistikzentrum geschickt und für Luftfracht vorbereitet, usw.

Aber die deutsche Post gibt die Versandzeit eines Standardbriefs nach Portugal mit 3-5 Werktagen an (passt nach meiner Erfahrung für Lissabon), CTT in die andere Richtung mit ebenfalls ca. 3 Werktagen.

Wenn man nicht im abgelegensten Winkel lebt, sollte das im Normalfall passen.
Wir hoffen sehr, dass Eure deutschen Wahlbriefe rechtzeitig eintreffen zur Auszählung. Wir haben einen Einschreibebrief mit Tracking aufgegeben (carta registada/11 Euro/vermutlich 5 Zustellungstage), welche wir nachverfolgen können. Eine noch schnellere Möglichkeit wäre der Luftpostversand gewesen (ca 60 Euro/2 Zustellungstage).
Daumendrücken ist angesagt.
VG,
Doro und Stephan
 
Es kann grundsätzlich jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Monate nach der Wahl begründeten Einspruch beim Bundestag einlegen.


So einfach geht es leider nicht. Es müsste Verfassungsbeschwerde eingereicht werden (Grundrechtsverletzung). Verfahren sind bereits angedacht, aber wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg.
 
So einfach geht es leider nicht. Es müsste Verfassungsbeschwerde eingereicht werden (Grundrechtsverletzung). Verfahren sind bereits angedacht, aber wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Einfach mal den Link lesen. Jeder Wahlberechtigte kann beim Bundestag einen Wahleinspruch einreichen, mit Begründung natürlich. Das geht genau so einfach. Der Bundestag muss diese Einsprüche prüfen. Erst wenn der Bundestag den Einspruch ablehnt, kann anschließend in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das BVerG schreibt auch selbst: "Der Beschluss des Bundestages muss vor Erhebung der Wahlprüfungsbeschwerde (beim BVerG, Anm.) bereits ergangen sein."

Darüber hinaus gibt es auch die - nicht unwahrscheinliche - Möglichkeit, dass das BVerG eine Rechtsverletzung feststellt und rügt, die aber nicht zur Wahlungültigkeit führt. Für ungültig kann eine Wahl nur bei Mandatsrelevanz erklärt werden, die sicher konkret dargelegt werden muss. Auch wenn die Wahl gültig bleibt: Die Feststellung einer Rechtsverletzung kann trotzdem nützlich sein, weil sie die Regierung zur Überarbeitung der bestehenden Wahlgesetze samt Fristen drängen würde.
 
Wen es interessiert, hier die Antwort des Auswärtigen Amtes bezüglich Stimmabgabe von Auslandsdeutschen. Das fängt in der unteren Hälfte an mit
Ausübung des Wahlrechts durch Deutsche im Ausland

 
Unsere Wahlbriefe sind seit dem 18.02. im Briefkasten des zuständigen Wahlamtes gelandet. Am 12.02. haben wir sie erhalten, am 13.02. wurden sie per Express und Airmail geschickt und am 18.02. vor Ort. Also ziemlich schnell, es war ja auch noch ein Wochenende dazwischen.
Jedenfalls freuen wir uns, dass es tatsächlich geklappt hat.
 
Interessante Stimme einer Verfassungsrechtlerin zur Ausübung des Wahlrechts:

IMG_9182.png
 
Zurück
Oben