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Schritte und Fristen bei Erbschaft in Portugal / wer kann einen Anwalt empfehlen ?

pinheiro87

Amigo
Teilnehmer
Liebes PortugalForum,
meine Mutter ist leider diesen Monat überraschend in Deutschland verstorben (deutsche Staatsbügerschaft, Wohnsitz in Deutschland). Sie hatte eine Ferienwohnung in Portugal. Hat jemand Erfahrung wo ich Ihren Tod in Portugal melden und welche Schritte ich als (wahrscheinlicher) Erbe unternehmen muss? Und vorallem: Gibt es Fristen? Im Internet fand ich eine Frist von drei Monaten erwähnt. Hoffentlich gibt es keine frühreren Fristen... Die deutsche Sterbeurkunde habe ich erst gestern erhalten (wobei ich - hoffentlich nicht falsch - vermutete, dass ich vor Erhalt der deutschen Sterbeurkunde in Portugal nichts machen kann/muss).

Ich habe an die Steuerberatung meiner Mutter (in Portugal) bereits geschrieben, aber leider noch keine Antwort erhalten.

Kann mir jemand einen Anwalt (oder eine Person mit anderer geeigneter Qualifikation) in der Algarve (z.B. Lagoa, Portimão, aber auch weiter entfernt) empfehlen, der sich mit Erbschaftsangelegenheiten auskennt und der Englisch oder Deutsch oder Französisch spricht/schreibt (und vielleicht auch noch irgendwie bezahlbar ist). (Während meine Mutter sehr gut Portugiesich sprach, kann ich Portugiesisch zwar weitgehend lesen und auch halbwegs verstehen, jedoch kaum sprechen.)

Vielen Dank im voraus für Tips und Hinweise, wo ich Informationen zu den notwendigen Schritten und einzuhaltenden Fristen finden kann.
 
Hallo @pinheiro87 und willkommen im Forum, wenn der Anlass auch ein trauriger ist.
Alleine die Sterbeurkunde deiner Mutter wird weder in Deutschland noch in Portugal für irgendwelche Schritte ausreichen, erst recht wenn Immobilien im Nachlass sind. Du musst auf den Erbschein (ausgestellt vom Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes deiner Mutter) warten. Sollte deine Mutter kein Testament gemacht haben und die Erbfolge klar sein, geht dieser Prozess relativ schnell. Ein Notar vor Ort kann dich und evtl. vorhandene andere Erben bei dem Antrag auf einen Erbschein unterstützen.
Es kann sicher nicht schaden, alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer mit Stempel und Siegel übersetzen zu lassen - jetzt erst mal die Sterbeurkunde, später dann den Erbschein.
Es wartet eine Menge Bürokratie auf dich, lass dich nicht abschrecken. Viel Kraft und gutes Gelingen!
 
In Lagos gibt es Rae Alexander Rathenau .Dort sprechen sie Deutsch/Portugiesisch/Englisch.

 
Noch eine kleine Info zum Erbschein.
Dieser wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss beim Amtsgericht beantragt werden.
Hier benötigt man die Sterbeurkunde, das Testament und eine Auflistung aller zum Erbe gehörenden Vermögenswerte, d.h. Bargeld, Konten, Wertpapiere, Schmuck, Antiquitäten und Immobilien im In- und Ausland.
Die Ausstellungskosten des Erbscheins werden nach dem Wert des Erbes berechnet.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß ein Erbschein nicht zwingend ist, solange ein notarielles Testament hinterlegt und jetzt eröffnet wurde. In meinem Fall hat die Übersetzung eines bei der port. Justiz registrierten Übersetzter ausgereicht. Damit und der Sterbeurkunde (auch übersetzt) ausgerüstet konnte ich als Alleinerbe bei den Finaças und der Gemeinde die nötigen Umschreibungen vornehmen.
 
Vielen Dank für die vielen guten Tipps! Für weitere Tipps und Hinweise (auch zu empfehlenswerten Rechtsanwälten) bin ich weiter sehr dankbar .

"Ein Solicitador ist hilfreich. Anwälte sind zum Streiten da und nicht zur Kaufberatung."
 
Hallo Pinheiro,
Erstmal herzliches Beileid.
Auch mein Mann, deutscher Staatsbürger, ist letztes Jahr verstorben und ich dachte, es würde die Portugiesen nicht interessieren.
Es war ein grosser Streß.
Schon ein Bankkonto in PT mit geringem Inhalt um die laufenden Kosten zu bezahlen war ein Problem. Er war mit Kontoinhaber,
der Staat will mit viel Bürokratie "die Erben schützen". !?!
Es gibt eine Frist von 90 Tagen nach Sterbedatum, um alles bei der Financas anzumelden um die - Certidao de habilitacao de herdeiros -
zu bekommen.
Google doch mal "solicitador" und Deinen Ort, da bekommst Du Vorschläge und kannst entsprechend telefonisch Termin machen.
Meines Wissens gibt es auf der Seite der deutschen Bots haft auch eine Liste von deutschsprechenden eingetragenen Anwälten.
Falls Du ein Testtament hast, besser mit Übersetzung / Überbeglaubigung etc. mitnehmen. Die Sterbeurkunde lass Dir im
"internationalen Format" ausstellen, also in drei Sprachen EU konform, sonst werden sie nicht anerkannt.
Du wirst viele Dokumente brauchen und persönlich anwesend unterschreiben müssen.
Lass Dir telefoniscch oder per EMail vorab sagen, was der Solicitador genau benötigt.
Viel Glück.
Grüße von Caxopa
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon ein Bankkonto in PT mit geringem Inhalt um die laufenden Kosten zu bezahlen war ein Problem. Er war mit Kontoinhaber,
der Staat will mit viel Bürokratie "die Erben schützen". !?!
Ja, von Portugiesen weiß, dass sie immer noch jemand auf dem Konto eintragen und diese Person hebt direkt das ganze Geld ab, wenn es zum Erbfall kommt, bevor die Bank die Meldung erhält, damit das Konto nicht so lange blockiert wird.

Ist übrigens in Deutschland auch nicht besser. Nachdem meine Mutter gestorben war hat es 1 Jahr nach einreichen der Erbschaftsteuererklärung gedauert, bis meine Schwester und ich wieder auf ihr Konto zugreifen konnten, weil ich im Ausland lebe.... und obwohl gar keine Steuer anfiel.
Und wir haben es erst gemerkt, als Mahnungen kamen, weil laufende Kosten nicht abgebucht werden konnten.
Das nur mal so als Warnung, wenn man ein Depotkonto hat, und Erben im Ausland, kann das sehr ungünstig sein, wenn diese im Erbfall ewig keinen Zugriff haben. Die Erbschaftsteuer wird mit dem Wert zum Todeszeitpunkt berechnet und der Wert Monate später, wenn man wieder Zgriff hat, kann sich, je nach Börsenlage ja auch, wenn es blöd läuft erheblich reduziert haben.
 
Vielen Dank für die weiteren guten Tipps ! Leider gibt es unter den lokalen Anwälten und Solicitadores nur sehr sehr wenig Interesse ... Auf emails haben die meisten nicht geantwortet ... Und bei Telefonanrufen auf Englisch (leider spreche ich nicht wie meine Mutter Portugiesisch) heißt es meist nur "I do not understand you" und dann wird aufgelegt ... Zunächst habe ich ortsnah nach Unterstützung gesucht, jetzt werde ich die Suche weiter ausdehnen und werde vielleicht auch demnächst nach Portugal fahren ...

Eine andere Frage ist: Laufen die Abbuchungen (mit Daueraufträgen) in Portugal vom Konto von Verstorbenen weiter (Strom, Wasser, ...) (wie es in Deutschland ist)... Oder wird da von der Bank die Zahlung verweigert (und in Folge kommt es dann zu Mahnverfahren und Strom- und Wassersperrung ...)

Bin für jeden weiteren Tip dankbar!
 
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