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Frage Kündigung Arbeitsvertrag wegen Nichterscheinen

Surfista

Amigo
Teilnehmer
Hallo Zusammen,

mein befristet angestellter Kellner hat 2,5 Stunden vor Arbeitsbeginn per Whatsapp mitgeteilt, dass er jetzt erst einmal Urlaub machen und dann weitersehen will. Er wünscht weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Seitdem ist er jetzt drei Tage der Arbeit ferngeblieben und wird wohl auch nicht mehr wieder kommen.

Meine Frage ist, wie in so einem Fall zu verfahren ist? In Deutschland würde ich eine Frist abwarten und ihm dann fristlos kündigen. Weiß jemand, wie man das in Portugal rechtmäßig handhabt?

Viele Grüße

Surfista
 
Meine Frage ist, wie in so einem Fall zu verfahren ist? In Deutschland würde ich eine Frist abwarten und ihm dann fristlos kündigen. Weiß jemand, wie man das in Portugal rechtmäßig handhabt?
Nichts machen. Oder einfach den Nachfolger besser bezahlen.:fies: Sonst wird sich das gerade in der Hauptsaison wiederholen.

Gruss
Nassauer
 
Er hat sich doch entschuldigt und gutes gelingen gewünscht :-D
Schwierig, aber ich denke auch, juristisch ist sein Text als Kündigung zu verstehen.
Aber wer weiß.
 
@Surfista: Ich interpretiere die WA-Mitteilung ähnlich wie bibibieber. Dein angestellter Kellner, hat Dir gegenüber mehr oder weniger eine Eigenkündigung ausgesprochen. Ich würde Dir folgendes empfehlen: Antworte mit folgenden Worten, " Du nimmst seine fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zur Kenntnis und wünscht ihn für seine weiteren berufliche Zukunft alles Gute. Die Abrechnung der restlichen Gehaltsansprüche - soweit sie vorhanden sind - geht ihn in Kürze zu".
Übrigens, die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Insofern bedarf es Abeitgeberseits nur der Bestätigung.

Gruß Sülzmeister
 
Noch eine kleine Nachfrage. Du schreibst:
mein befristet angestellter Kellner hat 2,5 Stunden vor Arbeitsbeginn per Whatsapp mitgeteilt, dass er jetzt erst einmal Urlaub machen und dann weitersehen will. .
Welche Befristung gab es denn? (Sommersaison bis xy?)
 
Liebe Mitforisten,

erst einmal Danke für Eure Antworten, besonders an Guna und Sülzmeister. Inzwischen hat sich die Sache so geregelt, dass wir so etwas wie einen Aufhebungsvertrag mit ihm geschlossen haben.

Dass er nicht mehr wollte, war mir übrigens auch klar. Jedoch erfordert auch eine Kündigung von Seiten des Arbeitsnehmer die Einhaltung von Fristen und gewissen Formalien. Da diese nicht erfüllt waren, war das was er tat ein unentschuldigtes Fernbleiben. Unangenehm für den Arbeitgeber ist das deshalb, weil solange keine rechtskräftige Künigung ausgesprochen wurde auch die Sozialleistungen weiterhin fällig werden.

@Nassauer: Wir zahlen übrigens am besten am Ort. Er hatte wohl eine neue Flamme und wollte den Sommer mit ihr genießen...

Viele Grüße

Surfista
 
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