• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Im Homeoffice in Portugal arbeiten und einen Deutschen Arbeitsvertrag haben

Churchill27

Amigo
Teilnehmer
Hallo,
ich habe auch eine Frage zu der Konstellation "Im Homeoffice in Portugal arbeiten und einen Deutschen Arbeitsvertrag haben". Den größten Teil des Jahres (> 300 Tage) werde ich in Portugal verbringen.
Ich werde mich im Oktober in Deutschland abmelden und habe mich in Portugal schon vor einem Monat angemeldet.
Ich habe schon heraus bekommen, dass ich in diesem Fall die Steuern und die Sozialversicherung in Portugal zahlen muss. Nun ist die Frage, wie habt ihr das mit eurem Deutschen Arbeitgeber geregelt?
Als Freiberufler zu arbeiten, wäre bei mir die letzte Option, da auch erstmal abgeklärt werden muss, ob der Arbeitgeber das mit macht.

Danke und Gruß

Olli
 
Wie kommst du darauf, dass die hier in die Sozialversicherung einzahlen musst?
Ab 183 Tage Aufenthalt Einkommen in PT versteuern ja, aber keine Pflicht in die Sozialversicherung einzuzahlen. Solltest du in DE nicht privat versichert sein, dann musst du mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung sprechen.
Johan
 
Das ist so nicht 100% richtig. Wird gerne erzählt, weil da kaum einer Ahnung hat.
Man ist dann juristisch ein Grenzgänger, das kapieren die einfachen Sachbearbeiter nicht.
Du musst die Auslandsabteilung anfragen.
 
Olá!
Bei diesem Thema müssen wir uns einfach mal mit einbringen. Nachdem wir hier im Forum Neuzugänge sind, stellen wir uns kurz vor. Zusammen mit meiner Frau lebe ich seit ca. 1 Jahr im für uns landschaftlich schönsten Teil Portugals, dem Trás-os-Montes. Wer noch nicht dort war, dem können wir es nur wärmstens empfehlen. Beruflich haben meine Frau und ich insgesamt 70 Jahre deutsche Sozialversicherung “durchlitten” :irre:

Vorab ein paar allgemeine Hinweise:
- Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht sind 2 Paar Stiefel. Hier gibt es sehr viele Unterschiede. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
- Sozialversicherungssachverhalte mit Auslandsberührung stellen, auch bei der fortgeschrittenen Globalisierung, nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen, sondern vor allem Krankenkassenmitarbeiter :panik3:

@Churchill27
Ich versuche Deine Frage einmal mit einfachen Worten zu beantworten, ohne zu sehr in den üblichen Fachjargon abzudriften,

Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt ein Gemeinschaftsrecht (Sozialversicherungsabkommen). Dieses Abkommen regelt u. a. die Zuständigkeiten zur Durchführung der Sozialversicherung. Damit sollen sog. Doppelversicherungen in mehreren Staaten vermieden bzw. ausgeschlossen werden. Das Abkommen sagt im Grundsatz aus, dass Du in dem Staat der Sozialversicherung unterliegst, in dem Du die Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübst. Und das unabhängig Deines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes oder dem Sitz des Arbeitgebers oder irgendwelcher steuerrechtlichen Besonderheiten. Vor allem wird bei dieser Regelung darauf abgestellt, in welchem Staat Du “körperlich” die Beschäftigung ausübst. Das gilt auch für Telearbeitsplätze. Es gibt nur 2 Ausnahmen von diesem Grundsatz, die aber m. E. nach Deinen bisherigen Schilderungen nicht zu treffen:

1.
Die Sozialversicherung bleibt in Deutschland bestehen, wenn Du im Rahmen einer “Entsendung” in Portugal eingesetzt wirst. Hierzu müsstest Du mit Deinem deutschen Arbeitgeber einen Entsendevertrag vereinbaren, d. h. Du wirst von vornherein nur zeitlich befristet hier in Portugal eingesetzt und kehrst dann wieder nach Deutschland zurück. In diesem Zusammenhang muss Dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine Entsendebescheinigung “A1” anfordern. Das ist dann der amtliche Nachweis, dass die gesetzliche Sozialversicherung weiterhin und ausschlieβlich in Deutschland besteht.

2.
Du übst Deine Beschäftigung sowohl auf portugiesischem als auch auf deutschem Boden aus. Du pendelst also zwischen den beiden Staaten hin und her. Dann musst Du aber aufpassen, dass Du die Beschäftigung auf portugiesischem Boden weniger als 25 v. H. ausübst. In diesem Fall bekommst Du von der Deutschen Verbindungsstelle in Bonn (DVKA) auf Antrag ebenfalls einen “A1” ausgestellt. Die Versicherung läuft dann in Deutschland weiter.

Aber jetzt noch einmal zu Deinem Fall: Du wirst Dich also m. E. mit dem portugiesischem Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen müssen. Mit diesem kenne ich mich im Detail (noch) nicht aus. Ich kann Dir nur das Procedere bzw. die Möglichkeiten aus deutscher Sicht erläutern. Wenn Du ausgeprochenes Glück hast, dann ist Dein Arbeitgeber in der Lage, die Anmeldung und Zahlung der portugiesischen Sozialversicherung selbst oder über einen externen Dienstleister (z. B. Steuerberater) zu bewerkstelligen. Aus meiner bisherigen Erfahrung eher selten bis gar nicht (Sprachproblem). Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht in diesem Fall aber eine andere Möglichkeit vor. Hierzu kannst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen. Danach übernimmst Du sämtliche Anmeldepflichten und sorgst auch für die Zahlung der Versicherungsbeiträge (Wichtig: Trotz dieser Vereinbarung haftet Dein Arbeitgeber aber noch gesamtschuldnerisch gegenüber den portugiesischen Behörden). Also, entweder Du schlägst Dich mit den hiesigen Behörden alleine herum oder Du nimmst Dir einen externen Dienstleister zur Seite.

Wir drücken Dir jedenfalls die Daumen.
 
Olá!
Bei diesem Thema müssen wir uns einfach mal mit einbringen. Nachdem wir hier im Forum Neuzugänge sind, stellen wir uns kurz vor. Zusammen mit meiner Frau lebe ich seit ca. 1 Jahr im für uns landschaftlich schönsten Teil Portugals, dem Trás-os-Montes. Wer noch nicht dort war, dem können wir es nur wärmstens empfehlen. Beruflich haben meine Frau und ich insgesamt 70 Jahre deutsche Sozialversicherung “durchlitten” :irre:

Vorab ein paar allgemeine Hinweise:
- Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht sind 2 Paar Stiefel. Hier gibt es sehr viele Unterschiede. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
- Sozialversicherungssachverhalte mit Auslandsberührung stellen, auch bei der fortgeschrittenen Globalisierung, nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen, sondern vor allem Krankenkassenmitarbeiter :panik3:

@Churchill27
Ich versuche Deine Frage einmal mit einfachen Worten zu beantworten, ohne zu sehr in den üblichen Fachjargon abzudriften,

Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt ein Gemeinschaftsrecht (Sozialversicherungsabkommen). Dieses Abkommen regelt u. a. die Zuständigkeiten zur Durchführung der Sozialversicherung. Damit sollen sog. Doppelversicherungen in mehreren Staaten vermieden bzw. ausgeschlossen werden. Das Abkommen sagt im Grundsatz aus, dass Du in dem Staat der Sozialversicherung unterliegst, in dem Du die Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübst. Und das unabhängig Deines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes oder dem Sitz des Arbeitgebers oder irgendwelcher steuerrechtlichen Besonderheiten. Vor allem wird bei dieser Regelung darauf abgestellt, in welchem Staat Du “körperlich” die Beschäftigung ausübst. Das gilt auch für Telearbeitsplätze. Es gibt nur 2 Ausnahmen von diesem Grundsatz, die aber m. E. nach Deinen bisherigen Schilderungen nicht zu treffen:

1.
Die Sozialversicherung bleibt in Deutschland bestehen, wenn Du im Rahmen einer “Entsendung” in Portugal eingesetzt wirst. Hierzu müsstest Du mit Deinem deutschen Arbeitgeber einen Entsendevertrag vereinbaren, d. h. Du wirst von vornherein nur zeitlich befristet hier in Portugal eingesetzt und kehrst dann wieder nach Deutschland zurück. In diesem Zusammenhang muss Dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine Entsendebescheinigung “A1” anfordern. Das ist dann der amtliche Nachweis, dass die gesetzliche Sozialversicherung weiterhin und ausschlieβlich in Deutschland besteht.

2.
Du übst Deine Beschäftigung sowohl auf portugiesischem als auch auf deutschem Boden aus. Du pendelst also zwischen den beiden Staaten hin und her. Dann musst Du aber aufpassen, dass Du die Beschäftigung auf portugiesischem Boden weniger als 25 v. H. ausübst. In diesem Fall bekommst Du von der Deutschen Verbindungsstelle in Bonn (DVKA) auf Antrag ebenfalls einen “A1” ausgestellt. Die Versicherung läuft dann in Deutschland weiter.

Aber jetzt noch einmal zu Deinem Fall: Du wirst Dich also m. E. mit dem portugiesischem Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen müssen. Mit diesem kenne ich mich im Detail (noch) nicht aus. Ich kann Dir nur das Procedere bzw. die Möglichkeiten aus deutscher Sicht erläutern. Wenn Du ausgeprochenes Glück hast, dann ist Dein Arbeitgeber in der Lage, die Anmeldung und Zahlung der portugiesischen Sozialversicherung selbst oder über einen externen Dienstleister (z. B. Steuerberater) zu bewerkstelligen. Aus meiner bisherigen Erfahrung eher selten bis gar nicht (Sprachproblem). Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht in diesem Fall aber eine andere Möglichkeit vor. Hierzu kannst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen. Danach übernimmst Du sämtliche Anmeldepflichten und sorgst auch für die Zahlung der Versicherungsbeiträge (Wichtig: Trotz dieser Vereinbarung haftet Dein Arbeitgeber aber noch gesamtschuldnerisch gegenüber den portugiesischen Behörden). Also, entweder Du schlägst Dich mit den hiesigen Behörden alleine herum oder Du nimmst Dir einen externen Dienstleister zur Seite.

Wir drücken Dir jedenfalls die Daumen.
Hallo Butelo,
erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Mein Arbeitgeber möchte mit meinem Umzug so wenig Arbeit wie möglich haben. Und das scheint das Problem zu sein. Es gibt seit dem 31.07.20 ein reformiertes Arbeitnehmer-Entsendegesetz, wo wohl ausgeführt ist, dass die arbeitgeberseitigen Verpflichtungen im Rahmen von Einsätzen im Ausland gestiegen sind.

Ich warte noch auf die Antwort von HR und dann muss ich schauen, was ich mache.

Aber nochmal vielen Dank für die Ausführungen.
 
Hallo @Churchill27 , würde mich interessieren wie es weitergegangen ist - Ich habe genau das selbe Problem... HR ist nicht wirklich hilfreich... bei mir hieß es: wir würden dich gerne unterstützen aber wie läuft das mit den Steuern und Sozialversicherung?
Ich versuche dass jetzt alles auf eigen Regie darzulegen -wie ich das umsetzen kann - in Portugal leben und arbeiten für deutschen Arbeitgeber (ohne Betriebsstätte in Portugal) - Danke vorab für deine Antwort.
 
Hallo,
HR war das leider alles zu kompliziert, ist halt ein Unternehmen, was nur national tätig ist. Ich werde jetzt Freelancer. Hilft dir bestimmt nicht weiter, aber angeblich ist das mit einer Gesetzesänderung für das Unternehmen noch komplizierter geworden. Für mich passt das aber, hatte aber auch keine richtige Chance, weil von Madeira will ich nicht mehr weg
 
Aus Arbeitgebersicht sollte doch eigentlich der Einkauf von Dienstleistung sogar besser und einfacher sein, als einen Angestellten zu haben. Viele Unternehmen suchen ja genau dieses Konstrukt, um weniger Verantwortung zu haben.
  1. Eine Firma in PT gründen. Geeignete Rechtsform ermitteln. Es gibt auch hier Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. PT Steuerberater/Finanzamt fragen.
  2. Der bisherige Arbeitgeber bezieht dann von dieser Firma Dienstleistungen. Dafür erhält er Rechnungen, die er bezahlt.
Aus der Sicht des Arbeitgebers (bzw. dann Auftraggebers) ist das üblicherweise besser als einen Angestellten zu haben. Besteht kein Bedarf mehr, bezieht er den Service nicht mehr. Kein Kündigungsschutz, nichts. Es bleibt einzig die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Ob und wie das aber über Grenzen hinweg gehandhabt wird, muss ein deutsches Finanzamt sagen können. Und ein portugiesischer Steuerberater muss den portugiesischen Teil wissen.

So könntest Du alles ohne Mithilfe des Arbeitgebers selbst organisieren. Den musst Du dann nur fragen, ob er den entsprechenden Service (was machst Du denn?) auch von einer europäischen Firma beziehen würde, wenn Du kündigst.

Da ich das nun schon öfters hier und anderswo von IT-Mitarbeitern gelesen habe, frage ich mich, ob ich das nicht über meine deutsche IT-Firma anbieten soll. Die Programmier- oder Serviceleistungen bietet dann meine deutsche GmbH den bisherigen Arbeitgebern an. Das mache ich ja eh schon für meine Kunden. Ich beziehe den Service dann von Euch, und von wo Ihr mir eine Rechnung schreibt, ist egal, solange alles sauber angemeldet ist. Für ein/zwei Remote-Arbeiter lohnt sich der Initialaufwand vermutlich nicht. Verträge, Beratung wegen Haftung, Zeitaufwand... Wenn es aber 5+ IT-Freelancer von Euch gibt, die so etwas machen wollen, könnte man gemeinsam wenigstens einmal darüber ernsthaft nachdenken. Nur mal so ... laut ins Forum gedacht ;)
 
Da mein Chef mir elaubt hat, (im Notfall wegen Corona) von Portugal aus zu arbeiten, wird mich auch dieses Thema beschäftigen.

Meine internationale Firma mit Hauptsitz in Deutschland hat weltweit mehrere Standorte. Die Mitarbeiter in Ländern, wo es keine Niederlassung gibt, sind immer dem Hauptsitz in Deutschland zugeordnet. Warum auch immer. Vermutlich hat die Firma gesetzlich irgendetwas geregelt, dass es egal ist, wo man arbeitet. Da wir in Portugal keine Niederlassung haben, gilt das vermutlich auch für mich.
 
Hallo,
HR war das leider alles zu kompliziert, ist halt ein Unternehmen, was nur national tätig ist. Ich werde jetzt Freelancer. Hilft dir bestimmt nicht weiter, aber angeblich ist das mit einer Gesetzesänderung für das Unternehmen noch komplizierter geworden. Für mich passt das aber, hatte aber auch keine richtige Chance, weil von Madeira will ich nicht mehr weg
@Churchill27

Hi!
Nun bist du als Freelancer in Portugal und arbeitest du für die deutsche Firma (ohne Sitz in Portugal) - musstest du al Freelancer in Deutschland etwas besonders machen, oder nun bist du völlig aus Deutschland gezogen? Also hast du noch in Deutschland einen Wohnsitz? Zahlst du noch irgendwelche Steuern in DE? Zahlst du noch irgendwelche Sozialabgaben in DE? Oder ist das jetzt alles nur in Portugal?

Ich werde bald (so schnell wie möglich) nach Ericeira in Portugal umziehen und möchte aber alle diese Dinge mit der Firma, mit der ich gerade in DE arbeite, klären.

Ich habe gehofft ich kann mein Vertrag behalten, wie er ist - und einfach die Steuern in Portugal zahlen und die Sozialabgaben auch.

Bezüglich die Sozialabgaben musste ich noch rausfinden wie es funktioniert (hier einen Tip?)

Liebe Grüße
María
 
Zurück
Oben