Olá!
Bei diesem Thema müssen wir uns einfach mal mit einbringen. Nachdem wir hier im Forum Neuzugänge sind, stellen wir uns kurz vor. Zusammen mit meiner Frau lebe ich seit ca. 1 Jahr im für uns landschaftlich schönsten Teil Portugals, dem Trás-os-Montes. Wer noch nicht dort war, dem können wir es nur wärmstens empfehlen. Beruflich haben meine Frau und ich insgesamt 70 Jahre deutsche Sozialversicherung “durchlitten”
Vorab ein paar allgemeine Hinweise:
- Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht sind 2 Paar Stiefel. Hier gibt es sehr viele Unterschiede. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
- Sozialversicherungssachverhalte mit Auslandsberührung stellen, auch bei der fortgeschrittenen Globalisierung, nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen, sondern vor allem Krankenkassenmitarbeiter
@Churchill27
Ich versuche Deine Frage einmal mit einfachen Worten zu beantworten, ohne zu sehr in den üblichen Fachjargon abzudriften,
Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt ein Gemeinschaftsrecht (Sozialversicherungsabkommen). Dieses Abkommen regelt u. a. die Zuständigkeiten zur Durchführung der Sozialversicherung. Damit sollen sog. Doppelversicherungen in mehreren Staaten vermieden bzw. ausgeschlossen werden. Das Abkommen sagt im Grundsatz aus, dass Du in dem Staat der Sozialversicherung unterliegst, in dem Du die Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübst. Und das unabhängig Deines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes oder dem Sitz des Arbeitgebers oder irgendwelcher steuerrechtlichen Besonderheiten. Vor allem wird bei dieser Regelung darauf abgestellt, in welchem Staat Du “körperlich” die Beschäftigung ausübst. Das gilt auch für Telearbeitsplätze. Es gibt nur 2 Ausnahmen von diesem Grundsatz, die aber m. E. nach Deinen bisherigen Schilderungen nicht zu treffen:
1.
Die Sozialversicherung bleibt in Deutschland bestehen, wenn Du im Rahmen einer “Entsendung” in Portugal eingesetzt wirst. Hierzu müsstest Du mit Deinem deutschen Arbeitgeber einen Entsendevertrag vereinbaren, d. h. Du wirst von vornherein nur
zeitlich befristet hier in Portugal eingesetzt und kehrst dann wieder nach Deutschland zurück. In diesem Zusammenhang muss Dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine Entsendebescheinigung “A1” anfordern. Das ist dann der amtliche Nachweis, dass die gesetzliche Sozialversicherung weiterhin und ausschlieβlich in Deutschland besteht.
2.
Du übst Deine Beschäftigung sowohl auf portugiesischem als auch auf deutschem Boden aus. Du pendelst also zwischen den beiden Staaten hin und her. Dann musst Du aber aufpassen, dass Du die Beschäftigung auf portugiesischem Boden weniger als 25 v. H. ausübst. In diesem Fall bekommst Du von der Deutschen Verbindungsstelle in Bonn (DVKA) auf Antrag ebenfalls einen “A1” ausgestellt. Die Versicherung läuft dann in Deutschland weiter.
Aber jetzt noch einmal zu Deinem Fall: Du wirst Dich also m. E. mit dem portugiesischem Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen müssen. Mit diesem kenne ich mich im Detail (noch) nicht aus. Ich kann Dir nur das Procedere bzw. die Möglichkeiten aus deutscher Sicht erläutern. Wenn Du ausgeprochenes Glück hast, dann ist Dein Arbeitgeber in der Lage, die Anmeldung und Zahlung der portugiesischen Sozialversicherung selbst oder über einen externen Dienstleister (z. B. Steuerberater) zu bewerkstelligen. Aus meiner bisherigen Erfahrung eher selten bis gar nicht (Sprachproblem). Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht in diesem Fall aber eine andere Möglichkeit vor. Hierzu kannst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen. Danach übernimmst Du sämtliche Anmeldepflichten und sorgst auch für die Zahlung der Versicherungsbeiträge (Wichtig: Trotz dieser Vereinbarung haftet Dein Arbeitgeber aber noch gesamtschuldnerisch gegenüber den portugiesischen Behörden). Also, entweder Du schlägst Dich mit den hiesigen Behörden alleine herum oder Du nimmst Dir einen externen Dienstleister zur Seite.
Wir drücken Dir jedenfalls die Daumen.