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Hauskauf: Vor- und Nachteile bei Kaufvertrag für 2 Personen

Nach drei Jahren empfahl uns unsere Beraterin, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, um Kosten für die Erstellung zu sparen (nach drei Jahren gilt/kann man in Portugal als Ehepaar /gelten). Als wir dies im folgenden Jahr taten, stellten wir fest, dass die Steuern aufgrund der Progression viel höher ausfallen, als wenn wir einzeln Steuern zahlen würden.
Das war ja dann ein toller Tipp... Man würde meinen, ein Steuerberater rechnet das vorher aus!? Wäre das nicht ihr Job gewesen?
 
"Das war ja dann ein toller Tipp..."

Also, meine Erfahrung mit Beratern jeglicher Art (Steuerberater, Rechtsanwälte, Behörden etc.) ist, dass es durchaus Sinn macht, unabhängig vom Staat (DE, PT ...), sich selbst in die Problemaitik einzulesen. Je tiefer, umso besser. Dazu finden sich hier in den diversen Foren durchaus sinnvolle Ratschläge.
 
"Das war ja dann ein toller Tipp..."

Also, meine Erfahrung mit Beratern jeglicher Art (Steuerberater, Rechtsanwälte, Behörden etc.) ist, dass es durchaus Sinn macht, unabhängig vom Staat (DE, PT ...), sich selbst in die Problemaitik einzulesen. Je tiefer, umso besser. Dazu finden sich hier in den diversen Foren durchaus sinnvolle Ratschläge.
Wahre Worte! Haben wir bisher (fast) auch immer so gemacht. Oft kennen sich die Steuerberater überhaupt nicht aus und recherchieren erst mal für viel Geld. Speziell mit Steuerberatern haben wir in D extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Da könnte ich schon ein Buch drüber schreiben.
 
"... das Versteuern bei Verkauf bezieht sich aber nur auf den Gewinnerlös zwischen jetzigen Kaufpreis und irgendwann mal Verkaufspreis..."

Die Ausgangsfrage war ja nach getrennten Eintragungen im Grundbuch. Wenn dem so ist, wird im Erbschaftsfall der Anteil des Erblassers zum steuerlichen Einheitswert = VPT bewertet. Dieser liegt (deutlich) unter dem damaligen Kaufpreis. Im spätereren Verkaufsfall wird dann ein Teil nach VK-Preis ./. Anschaffungspreis, der andere Teil nach VK-Preis ./. VPT ermittelt. Der Sachverhalt, Wertermittlung Immobilie im Erbschaftsfall wurde in einem anderen Forum schon ausgiebig diskutiert. Eine eventuelle Versteuerung eines evtl. Spekulationsgewinns in Deutschland inach einem späteren Verkauf ist nochmal eine andere Sache, die meines Wissens hier noch nicht abschließend diskutiert wurde!
 
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