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EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetreuer

Skinnica

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe EU-Residenten und Europa-offene Portugiesen,

ich hab als Diplom Sozialpädagogin drei Jahre lang Jugendliche in Portugal betreut, einmal für einen in Portugal ansässigen Betreuungsverein und einmal für einen gemeinnützigen Verein in Deutschland direkt.
Meine "actividade" hab ich 2007 als "assistentes sociais" eröffnet und habe monatlich in die Securança Social eingezahlt. Bei meinen jährlichen Steuererklärungen mit der IRS-Abführung wurde nie eine fehlende IVA bemängelt.
Im Herbst 2009 meinte mein Steuerberater, es könnte Probleme mit dieser Bezeichnung (A.S.) geben und ich solle mich lieber als "outros paramedicos - terapeuta ocupacional" ummelden, was ich tat.
Vor einem Jahr hab ich meine "actividade" ganz geschlossen, aufgrund der aufkommenden Querelen mit den portugiesischen Behörden, die zur Zeit eine Fortsetzung deutscher Jugendprojekte hier unmöglich machen.

Nicht nur schlimm genug, daß ich jetzt meine Jugendliche, die hier ihre Ausbildung macht und fest verwurzelt ist, unentgeltlich weiter "betreue", seit einem Jahr keine Jobmöglichkeit als Pädagogin und damit kein Einkommen mehr hab, hinzu kommt:

Seit März 2010 will das Finanzamt vier Jahre rückwirkend die Mehrwertsteuer (IVA) von über 10.000 €, von der wir Betreuer laut deutschem USTG § 4 nr. 25 (umfaßt alle §27ff des KJHGs) und Betreuungsvereine inklusive ihrer Subbetreuer nach § 2 Nr. 25 befreit sind. Die 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU befreit nach Art. 132 h) europaweit alle Kinder- und Jugendbetreuer. Auf meiner Anmeldung 2007 beim Finanzamt (FA) wurde mir auch schriftlich meine "Isenção Art. 9" (CIVA) bestätigt.

Die portugiesische Begründung lautet, ich arbeite nicht für das "sistema nacional" und mein port. Verein ist nicht "reconhecido pelo Securança Social ou Portugal (? welches Amt?)" und hat nicht die "IPSS" (port. gemeinnützigkeit), welche die von Deutschen gegründeten Vereine bei der damaligen Beantragung verweigert bekamen (soweit ich gehört hab, gibt es keinen Schriftverkehr dazu?).

(Desweiteren wird meine Tätigkeit vom FA als "Acolhimento familiar" bezeichnet, was Pflegefamilie bedeutet und etwas ganz anderes ist, als unsere intensivpädagogischen Einzelbetreuungen durch Fachkräfte. Falls das für die IVA-Befreiung von Relevanz ist...)

Für den deutschen gemeinnützigen Verein, für den ich direkt gearbeitet hab, wird gesagt:dieser Verein befindet sich nicht auf dem "territorio nacional" und deshalb ist ihre Tätigkeit für diesen verein auch nicht befreit.

---------------- EU-Gedanke und Maastrichter Vertrag Adé....... --------

Ich weiß von in Spanien gegründeten Betreuungsvereinen von Deutschen mit ihren Betreuern, daß diese problemlos von den spanischen Behörden als gemeinnützig und IVA-befreit anerkannt sind.

Meine Fragen an Sachkenner, Juristen, Betroffene und Interessierte in diesem Forum:
- Kennt sich jemand mit grenzüberschreitenden gemeinnützigen Dienstleistungen innerhalb der EU aus und deren Besteuerung?

- Kennt jemand einen europäischen Steuerspezialisten, der sich auch mit der Gemeinnützigkeit/soziale Tätigkeit auskennt?

- Weiß jemand die genaue Definition von "sistema nacional" und "territorio nacional" und ob es rechtens ist, mit diesen Gründen meine soziale Tätigkeit, um die es ja eigentlich geht!, von der IVA-befreiung auszuschließen? Ich sehe hier eine Diskriminierung von EU-Residenten in Portugal, die nicht gleichwertig wie die Einheimischen behandelt werden.

-Weiß jemand, wie man als "Nicht-Portugiese" eine "reconhecimento" der S.S. oder "Portugals" bekommt? (durch Equivalencia meines Diploms? Aber wo registrieren? Durch Mitgliedschaft in einem Berufsverband? Aber in P gibt es den noch nicht für Pädagogen. Bekommt man sie überhaupt als "Nicht-Portugiese"? Als einzigen als gemeinnützig anerkannten Verein, der von Residenten gegründet wurde, ist mir neuerdings die AFPOP bekannt.)

- Gibt es eine Beschwerdestelle, der EU vielleicht oder in P, wo man Dikriminierungsverdachte prüfen lassen kann? (Um so mehr ich mit anderen Residenten spreche, um so mehr Ungleichbehandlungen fallen mir auf. Die Wirtschaft/Dienstleistungen in P sind m. E. noch sehr auf staatliche nationale Kontrolle begrenzt. Sogar evangelische Organisationen mußten hier bis zum Verfassungsgericht gehen, um die gleiche Gemeinnützigkeit wie Katholische Verbände anerkannt zu bekommen! Hat noch jemand Ungleichbehandlungen beobachtet?
Oder gehe ich von einer falschen Annahme aus und müssen Residenten nicht gleichwertig, in P oder EU weit, behandelt werden?)

- Gibt es andere Betreuer, denen es ähnlich geht oder die befreit sind von IVA oder wo der Verein die IVA-Nachzahlung für ihre Betreuer übernommen hat? Ich habe von deutschen Trägern gehört, daß eine "Fürsorge und Vorsorge" Pflicht der ausländischen Träger ihrer Betreuer gegenüber besteht. Ist das rechtlich verankert?

- Gibt es Betreuer, die sich gegen die rückwirkende IVA-Zahlung wehren, Widerspruch einlegen oder schon mit Anwälten vor Gericht sind? Und die Interesse an einem Austausch haben?

Meine Emailadresse ------ darf ich hier erst ab 5 post counts (?) angeben.

Ich freue mich auf interessante Diskussionsbeiträge und bedanke mich für jedwede Form von Informationen. Seit einem Jahr forsche ich alleine und öffne die Sache nun in einer größeren Runde, von dessen Wissenspool viel mehr profitieren können.
Ich hoffe, mein Beitrag ist nicht zu lang, ich bin zum ersten Mal in einem Forum.


Liebe Grüße
Sandra
 
AW: EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetr

Meine Emailadresse ------ darf ich hier erst ab 5 post counts (?) angeben.


Sandra

hi, sandra-- herzlich willkommen erstmal...

deine emailadresse kannst du angeben, wann du willst- nur private nachrichten über dies forum kannst du erst nach 5 postings austauschen..

mehr kann ich grad leider nicht beisteuern.
viel erfolg mit deiner anfrage

lg
cigana
 
AW: EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetr

Hallo Skinnica,

das Problem, dass einige Betreuungsvereine ihren Betreuern den IPPS-Status (aus Unwissenheit) vorgegaukelt haben, ist bekannt.
Somit betrifft es z. Zt. viele Betreuer, die in letzter Zeit Post vom Finanzamt bekommen haben und Nachzahlungen von mehreren bis zu zigtausend Euro gefordert werden.
Solange dieser IPPS-Status nicht vorlag ist, soweit ich weiß, diese Forderung rechtens.
Spanien scheint hierbei anders vorzugehen. Sobald eine pädagogische Ausbildung vorliegt, wird IVA nicht erhoben.
Warum es dort anders ist als in Portugal, kann ich jedoch nicht sagen.
Mein einziger Tip ist im Moment, einen Steuerberater zu befragen und Besitztümer (Haus/Auto) umzuschreiben, da das Finanzamt versuchen wird, den offenen Betrag auf seine Weise einzufordern.


Gruß und Kopf hoch!
AlexX


P.S.: in der aktuellen ESA ist ein Bericht darüber
 
AW: EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetr

Vielen Dank Cigana und AlexX für Eure schnelle und mitfühlende Antwort. Sorry wenns es was länger gedauert hat, dass ich antworte.

Also mein Stand ist jetzt folgender, heute hab ich wieder die Ablehnung meiner "reclamacao graciosa" erhalten, wodrin wieder überhaupt nicht auf unsere zehn seitigen u.a. angewandten europ. Gerichtsurteite eingegangen wurde, sondern nur wiederholt wurde, sowohl der protuguisische Verein, als auch der Deutsche haben nicht die IPPS, deshalb müssen Sie bezahlen.

Ich kann jetzt noch wählen zwischen "Impugnacao" , das hiesse den Prozess mit Anwalt und vorausgezahlten Gerichtskosten beim Gericht in Loule einzureichen, und "recurso hierarquico", das wäre wohl, dass der ganze Fall noch mal von der obersten Finanzdirektion in Lissabon begutachtet wird, wobei ich nicht glaube, dass die Ihren Kollegen in den Rücken fallen werden.

Ende Mai ist die Zahlung fällig und auch vor Gericht gehen stoppt die Zahlungseinforderung nicht. Zum Glück hab ich kein Haus.

Meine Frage, kennt sich jemand mit diesen Dingen aus (u.a. wie die Fristen sind, ob man auch ohne Anwalt vor Gericht gehen kann, wie hoch der Prozentsatz für die Gerichtskosten sind...)

Und nochmal meine Frage, gibt es noch mehr Betreuer oder Sozialpädagogen (auf Vereinsebene auch...), die in der gleichen Lage sind oder kennt Ihr welche, die Interesse an Kontakt hätten?

Hier meine Email-Adresse (falls es jetzt klappt, sie zu veröffentlichen):

skinnica ad yahoo.de

Ich hab mich gewundert, dass sich keine Betreuer oder Gerichtskundige bis jetzt gemeldet haben, vielleicht ist es ja manchen lieber, sich privat zu melden.

Wenn wir nicht schnell etwas unternehmen, dann ist die ganze Betreuerszene hier ausgeblutet, viele kämpfen für sich allein, viele gehen oder Sie geben auf und stottern es ab mit Hilfe von Verwandten, um nicht Ihr Haus zu verlieren. Und alles obwohl wir eindeutig von der Mehrwertssteuer befreit sind. Tja aber wer hat die richtige Idee, wie wir auch zu unserem Recht kommen?
Als nächstes werd ich den Fall an einen deutschen EU-Abgeordneten schicken.

Hat sonst noch jemand irgend etwas in der Art probiert?

Dann will ich noch die Handelskammer in Lissabon fragen und meine Jugendämter (Bundesfamilienministerium und Bundesamt für Justiz), ob von deutscher, staatlicher Seite uns nicht jemand helfen kann und das ganze Missverständnis mit den portuguisischen Behörden und Finanzamt verhandeln kann. Vor Authoritäten haben die port. Behörden eh mehr Respekt.
Die Jugendhilfevereine und Heime, für die ich gearbeitet habe, auch die Dachverbände für Auslandsmassnahmen und Individualpädagogik halten sich alle bedeckt und verweisen auf meinen selbstständigen Honorarvertrag und dass ich mir selber einen Anwalt suchen muss.

Dann bedank ich mich für das Interesse und hoffe auf regen Austausch (was haben wir noch zu verlieren?)
Am Ende gewinnt doch das Gute, die Wahrheit und die Liebe

Grüsse
Sandra
 
AW: EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetr

EU - Kontakte in Faro :

Europe Direct Algarve
Placete Doglioni
Rua do Lethes,n°32
8000 Faro
Tel:289 895 272/Fax 282895279 oder per email:europedirect@ccdr-alg.pt



Alle Mitarbeiter sprechen Englisch.Öffnungszeiten Mo-Fr.09-12:30 und 14-18:00 Uhr.

 
AW: EU-grenzüberschreitende MWSt/IVA-Befreiung bei gemeinnütziger Tätigkeit als Jugendbetr

Hallo Hanseat

danke für Deinen Tip. Dem werd ich mal nachgehen und dann berichten.
liebe Grüsse
 
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