Olá @ all!
Kann das portugiesische Finanzamt Einkommensteuern fordern,
auf Einkommen, das 2002 AUSSCHLIESSLICH durch Angestelltenverhältnis in Deutschland erworben wurde (monatliches Abführen der Einkommensteuer),
wobei allerdings nach deutschem Steuerrecht der komplett bezahlte Einkommensteuerbetrag rückerstattet wurde (weil übers Jahr gesehen zu wenig verdient? und auch insgesamt max. 6 Monate gearbeitet - da gibt´s wohl entsprechende Regelungen)?
Ordentliche Einkommensteuererklärung in D. wurde gemacht (daraufhin auch der Betrag zurückerstattet)
DUMMERWEISE wurde - da residência bestand und auch eine "actividade aberta" war, die - weil dauerhafter Aufenthalt in D. gar nicht geplant war - eben nicht gecancelled wurde - angenommen, es müsse auch eine Einkommensteuererklärung in P. gemacht werden. Eben mit Anexo J (Einkünfte aus Ausland) - wobei angenommen wurde, daß das "automatisch" (da auch die deutschen Bestätigungen beigefügt waren) als Nullnummer geführt wird.
Wird´s aber nicht!
Es wurde mehrfach protestiert, abgelehnt, protestiert und nun ist es wieder aufm Tisch und einfach nur ärgerlich! Nun wird behauptet, da residente und actividade aberta - muß hier bezahlt werden, zumal ja die Steuern in D. rückerstattet wurden.
ICH bin aber der Meinung, daß die portugiesische Steuererklärung mit Anexo J. einfach nicht hätte gemacht werden müssen, und nur weil D., wo Steuern abgeführt wurden, andere Regelungen hat als P. bei Einkommensteuergrenzen - können die doch jetzt nicht verlangen ...
Kann das portugiesische Finanzamt Einkommensteuern fordern,
auf Einkommen, das 2002 AUSSCHLIESSLICH durch Angestelltenverhältnis in Deutschland erworben wurde (monatliches Abführen der Einkommensteuer),
wobei allerdings nach deutschem Steuerrecht der komplett bezahlte Einkommensteuerbetrag rückerstattet wurde (weil übers Jahr gesehen zu wenig verdient? und auch insgesamt max. 6 Monate gearbeitet - da gibt´s wohl entsprechende Regelungen)?
Ordentliche Einkommensteuererklärung in D. wurde gemacht (daraufhin auch der Betrag zurückerstattet)
DUMMERWEISE wurde - da residência bestand und auch eine "actividade aberta" war, die - weil dauerhafter Aufenthalt in D. gar nicht geplant war - eben nicht gecancelled wurde - angenommen, es müsse auch eine Einkommensteuererklärung in P. gemacht werden. Eben mit Anexo J (Einkünfte aus Ausland) - wobei angenommen wurde, daß das "automatisch" (da auch die deutschen Bestätigungen beigefügt waren) als Nullnummer geführt wird.
Wird´s aber nicht!
Es wurde mehrfach protestiert, abgelehnt, protestiert und nun ist es wieder aufm Tisch und einfach nur ärgerlich! Nun wird behauptet, da residente und actividade aberta - muß hier bezahlt werden, zumal ja die Steuern in D. rückerstattet wurden.
ICH bin aber der Meinung, daß die portugiesische Steuererklärung mit Anexo J. einfach nicht hätte gemacht werden müssen, und nur weil D., wo Steuern abgeführt wurden, andere Regelungen hat als P. bei Einkommensteuergrenzen - können die doch jetzt nicht verlangen ...