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Frage Steuerberater in PT Reverse Charge Verfahren / Doppelbesteuerung

Auswanderin123

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe Forum Mitglieder,

meine Frage dreht sich um Steuerberater in Portugal und um das Thema Reverse Charge Verfahren bzw. Doppelbesteuerung. Ausgangssituation für, wenn man Ansäßig in Portugal ist und auch sein Gewerbe in PT angemeldet hat aber mit Kunden aus DE und International arbeitet. Ist dies ein Bereich, mit dem jeder Steuerberater von Grundauf vertraut ist, oder arbeiten nur spezielle Steuerberater bzw. brauchen sie eine gesonderte Expertise dazu?

Kennt sich damit jemand sachkundig aus bzw. hat auch persönliche Erfahrung damit gesammelt. Und kennt jemand einen seriösen Steuerberater, der nicht gerade einen Stundensatz von 400 € hat? Empfehlung und Erfahrungen dürfen auch gern in einer privaten Nachricht gesendet werden.

Vielen Dank schonmal im voraus.
 
Manche Steuerthemen kommen auch darauf an, was genau du machst bzw. in welcher Branche und um was für Produkte/Dienstleistungen es sich handelt.

Für das Reverse Charge Verfahren gibt es aber eigentlich nicht großartig was zu beachten. Du schreibst halt mit auf die Rechnungen, dass es greift und um alles andere muss sich dein Kunde kümmern.

Bezüglich Steuerberater: Du brauchst für ein Gewerbe in Portugal ohnehin einen Buchhalter. Diese Contabilistas sind hier ein Mix aus Buchhalter und Steuerberater. Wenn du also monatlich deinen Buchhalter bezahlst, berät der dich auch in Steuerfragen (und er erledigt auch deine Steuererklärungen, überlicherweise gewerblich und privat). Und ja, da gibt es auch solche, die auf internationale Klienten spezialisiert sind, generell sollte aber keiner mit der Thematik überfordert sein.
 
Hallo Auswanderin123,
es kommt drauf an, ob du etwas leistet oder lieferst. Da es sich um EU-Regelungen handelt, dürfte es ähnlich sein wie in Deutschland.
Wenn du etwas lieferst, sind es nach deutschem Steuerrecht zum Beispiel innergemeinschaftliche Lieferungen nach §6a UStG, wenn du etwas leistest, sind es innergemeinschaftliche sonstige Leistungen nach §18b Satz 1 Nr. 2 UStG. Im Hinblick auf die Steuerschuld ist das kein Unterschied. Da alle diese Dinge EU-bezogen sind, muss es in Portugal ebenso geregelt sein.
Leistungen sind in meinem Fall Übersetzungen, die ich Auftraggebern in anderen EU-Ländern liefere.
Für mich geht das ohne Steuerberater, da ich die Geduld hatte, mich da einzufuchsen und vielleicht auch, weil ich ganz ganz früher mal Beamter war.
Viele Grüße
Danny
 
Was hat die Ausgangsfrage mit der Doppelbesteuerung zu tun?
Ob man eine Rechnung mit oder ohne VAT ausstellt, ist simpel - kann man sogar googeln. Es gelten die gleichen Regeln wie in D.
 
Reverse charge von IVA / Umsatzsteuer ist nach meiner Erfahrung selbst in DE ein schwieriges Thema für Steuerberater, insbesondere wenn es um Grenzfragen geht - z.B. welche Geschäftsbereiche betroffen sind. Hier musste ich selber meinen Steuerberater beraten - glücklicherweise kannte ich das Thema schon aus DE. Also nein, nicht jeder Steuerberater hier kennt sich da aus…
 
Im Forum sind auch immer wieder deutschsprachige Steuerberater verlinkt.
Einfach mal anschreiben, was sie so verlangen für ihre Arbeit.
 
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