Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit Doppelwohnsitz und NHR, siehe bitte dem folgenden Fall?
Person X pendeln zwischen Deutschland und Portugal und ist unbeschränkt Steuerpflicht in Deutschland und Portugal.
Person X mit deutsche Staatsangehörigkeit wohnt in Deutschland seit viele Jahren und mietet dort eine Wohnung. Seit einen Jahr hat auch einen Haus in Portugal und hat seine portugiesische Adresse an Finanzamt Portugal mitgeteilt.
Person X hat die NHR Residenz in Portugal. Er arbeitet bei einen deutsche Unternehmen das keine Wohnsitz in Portugal hat.
Frage 1: Wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, dann ist es klar wegen den DBA dass in Deutschland das Lohnsteuer für das Einkommen bezahlen muss und Portugal keine Anspruch hat, oder?
Frage 2: Was passiert dann wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal ist. Da Person X unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland ist, bezahlt das Lohnsteuer in Deutschland aber was passiert mit Portugal? Wegen die NHR wird Portugal auf die Lohnsteuer verzichten, oder?
Frage 3: Wenn Person X ein NHR hat, spielt keine Rolle wie viele Tage in Deutschland oder Portugal war. Da der Gehalt in Deutschland versteuer ist, dann den Gehalt von Steuer in Portugal befreit ist. Stimmt das?
Frage 4: Ist Person X jetzt verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben nur weil er das zweite Wohnsitz in Portugal hat?
Frage 5: Welche neuen deklaratorischen Verpflichtungen hat jetzt Person X in Deutschland wenn alles gleich in Deutschland wie immer bleibt? Vielleicht die portugiesische Bankkontonummer mitteilen? was noch?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Viele Grüße
hat jemand Erfahrung mit Doppelwohnsitz und NHR, siehe bitte dem folgenden Fall?
Person X pendeln zwischen Deutschland und Portugal und ist unbeschränkt Steuerpflicht in Deutschland und Portugal.
Person X mit deutsche Staatsangehörigkeit wohnt in Deutschland seit viele Jahren und mietet dort eine Wohnung. Seit einen Jahr hat auch einen Haus in Portugal und hat seine portugiesische Adresse an Finanzamt Portugal mitgeteilt.
Person X hat die NHR Residenz in Portugal. Er arbeitet bei einen deutsche Unternehmen das keine Wohnsitz in Portugal hat.
Frage 1: Wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, dann ist es klar wegen den DBA dass in Deutschland das Lohnsteuer für das Einkommen bezahlen muss und Portugal keine Anspruch hat, oder?
Frage 2: Was passiert dann wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal ist. Da Person X unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland ist, bezahlt das Lohnsteuer in Deutschland aber was passiert mit Portugal? Wegen die NHR wird Portugal auf die Lohnsteuer verzichten, oder?
Frage 3: Wenn Person X ein NHR hat, spielt keine Rolle wie viele Tage in Deutschland oder Portugal war. Da der Gehalt in Deutschland versteuer ist, dann den Gehalt von Steuer in Portugal befreit ist. Stimmt das?
Frage 4: Ist Person X jetzt verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben nur weil er das zweite Wohnsitz in Portugal hat?
Frage 5: Welche neuen deklaratorischen Verpflichtungen hat jetzt Person X in Deutschland wenn alles gleich in Deutschland wie immer bleibt? Vielleicht die portugiesische Bankkontonummer mitteilen? was noch?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Viele Grüße