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Doppelwohnsitz/NHR/Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)

Beca

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit Doppelwohnsitz und NHR, siehe bitte dem folgenden Fall?
Person X pendeln zwischen Deutschland und Portugal und ist unbeschränkt Steuerpflicht in Deutschland und Portugal.
Person X mit deutsche Staatsangehörigkeit wohnt in Deutschland seit viele Jahren und mietet dort eine Wohnung. Seit einen Jahr hat auch einen Haus in Portugal und hat seine portugiesische Adresse an Finanzamt Portugal mitgeteilt.
Person X hat die NHR Residenz in Portugal. Er arbeitet bei einen deutsche Unternehmen das keine Wohnsitz in Portugal hat.

Frage 1: Wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, dann ist es klar wegen den DBA dass in Deutschland das Lohnsteuer für das Einkommen bezahlen muss und Portugal keine Anspruch hat, oder?

Frage 2: Was passiert dann wenn Person X mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal ist. Da Person X unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland ist, bezahlt das Lohnsteuer in Deutschland aber was passiert mit Portugal? Wegen die NHR wird Portugal auf die Lohnsteuer verzichten, oder?

Frage 3: Wenn Person X ein NHR hat, spielt keine Rolle wie viele Tage in Deutschland oder Portugal war. Da der Gehalt in Deutschland versteuer ist, dann den Gehalt von Steuer in Portugal befreit ist. Stimmt das?

Frage 4: Ist Person X jetzt verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben nur weil er das zweite Wohnsitz in Portugal hat?

Frage 5: Welche neuen deklaratorischen Verpflichtungen hat jetzt Person X in Deutschland wenn alles gleich in Deutschland wie immer bleibt? Vielleicht die portugiesische Bankkontonummer mitteilen? was noch?

Vielen herzlichen Dank im Voraus
Viele Grüße
 
Beca,
Du kannst nicht beides haben..
Unbeschraenkt steuerpflichtig bist du nur in 1 land. Wenn du der nhr hast, dann bist du bereits in Portugal unbeschraenkt steuerpflichtig mit dein Welteinkommen.
Egal ob du noch ein wohnung anmietest in Deutschl und pendelst oder ein deutsche arbeitgeber hast.
N.b. Zweiten Wohnsitzen gibts nicht im int steuerrecht.
 
Beca,
Du kannst nicht beides haben..
Unbeschraenkt steuerpflichtig bist du nur in 1 land. Wenn du der nhr hast, dann bist du bereits in Portugal unbeschraenkt steuerpflichtig mit dein Welteinkommen.
Das ist so nicht richtig - du bist in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du 183 Tage oder mehr dort lebst.
Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du in Deutschland einen Wohnsitz hast, unabhängig davon, wieviel Tage du in Deutschland verbringst.
Es ist also durchaus möglich, in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig zu sein (ich bin z.B. in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig).
:)
 
Das ist so nicht richtig - du bist in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du 183 Tage oder mehr dort lebst.
Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du in Deutschland einen Wohnsitz hast, unabhängig davon, wieviel Tage du in Deutschland verbringst.
Es ist also durchaus möglich, in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig zu sein (ich bin z.B. in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig).
:)
Oh, das ist ja interessant. War mir wohl nicht bekannt. Dann erst recht bei so ein komplexes Geflecht soll Beca lieber ein int steuerberater konsultieren.
 
... Frage 3: Wenn Person X ein NHR hat, spielt keine Rolle wie viele Tage in Deutschland oder Portugal war. Da der Gehalt in Deutschland versteuer ist, dann den Gehalt von Steuer in Portugal befreit ist. Stimmt das?
...
Nein, das stimmt nicht. Wenn man mehr als 182 Tage in PT ist, ist man faktisch nicht mehr "NHR". Diese Klassifizierung ist explizit für den Fall, dass man eben nicht "gewöhnlich in PT ansässig ist". So oder so gilt folgendes:
Wenn man in D ein Einkommen hat, aber mehr als 182 Tage in PT lebt, ist man tatsächlich in beiden Ländern steuerpflichtig. Das DBA regelt, dass nicht in beiden Ländern der volle Steuersatz zu zahlen ist, sondern insgesamt der höhere Satz beider Länder.
Völlig aus der Luft gegriffenes Beispiel: Ein Einkommen in D wird in D mit 25% versteuert und die Steuer wird in D bezahlt. Das gleiche Einkommen hat in PT einen Steuersatz von 30%. Bei der Erstellung der Steuererklärung wird angegeben, dass 25% bereits in D gezahlt wurden und dann wird in PT nur noch eine Nachversteuerung von 5% fällig. Wäre der Steuersatz in D höher als in PT, bliebe es einfach bei der Steuerzahlung in D.

Bedenke bitte, dass hier alle (wahrscheinlich) keine Steuerberater sind. Für belastbare, sichere Auskünfte solltest du dich von Fachleuten beraten lassen.
 
Nein, das stimmt nicht. Wenn man mehr als 182 Tage in PT ist, ist man faktisch nicht mehr "NHR". Diese Klassifizierung ist explizit für den Fall, dass man eben nicht "gewöhnlich in PT ansässig ist".
Sorry, aber das stimmt nicht. Es ist explizite Voraussetzung für den NHR Status, dass man seinen (Steuer)Wohnsitz in Portugal hat, das muss man auch nachweisen.
Das non-habitual bezieht sich nur darauf, dass man in den vorangegangenen 5 Jahren nicht in Portugal wohnhaft gewesen sein darf und ergo nicht als dauerhaft dort ansässig gilt:

Quem pode solicitar a inscrição como residente não habitual?

Pode solicitar a inscrição como residente não habitual o cidadão que preencha asseguintes condições:

Seja considerado, para efeitos fiscais, residente em território português, de acordo com qualquer dos critérios estabelecidos no n.º 1 do art.º 16.° doCódigo do IRS (CIRS) no ano relativamente ao qual pretenda que tenha início atributação como residente não habitual;

• Não tenha sido considerado residente em território português em qualquer doscinco anos anteriores ao ano relativamente ao qual pretenda que tenha início atributação como residente não habitual.


Es gibt keinerlei Einschränkungen, wie lange man sich an diesem Wohnsitz aufhalten darf. Man verliert also keinesfalls den (Anspruch auf) NHR Status, wenn man sich mehr 182 Tage im Jahr in PT aufhält. Würde sonst auch gar keinen Sinn machen, weil man sonst ja eh nicht steuerpflichtig wäre und entsprechend auch keine Steuervergünstigung bräuchte.
 
Ich lebe mehr als 183 Tage in Portugal und habe den NHR-Status seit 2019. Meine Pension ist laut Art. 18 bzw. 19 DBA in Portugal zu versteuern, dank NHR alter Art ist der Steuersatz hierfür Null. Meine Frau hat ebenfalls den NHR-Status. Sie bekommt sowohl eine Pension, für die das gleiche gilt, als auch eine gesetzliche Rente, die in Deutschland versteuert wird, weil Deutschland für den Fall, dass die Steuer auf die Rente = Null ist, ein Rückbesteuerungsrecht hat (bei dem NHR neuerer Art, bei dem 10 % Pauschalsteuer zu entrichten ist, wird auch die gesetzliche Rente in Portugal versteuert). Wir haben in Deutschland noch Mieteinnahmen, die wiederum in Deutschland versteuert werden.
Die Höhe der in Deutschland nicht versteuerten Pensionen hat aber wiederum als Progressionsvorbehalt einen höheren Steuersatz in Deutschland zur Folge.
 
Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank für die Kommentare.

Wenn man in D ein Einkommen hat, aber mehr als 182 Tage in PT lebt, ist man tatsächlich in beiden Ländern steuerpflichtig. Das DBA regelt, dass nicht in beiden Ländern der volle Steuersatz zu zahlen ist, sondern insgesamt der höhere Satz beider Länder.
Völlig aus der Luft gegriffenes Beispiel: Ein Einkommen in D wird in D mit 25% versteuert und die Steuer wird in D bezahlt. Das gleiche Einkommen hat in PT einen Steuersatz von 30%. Bei der Erstellung der Steuererklärung wird angegeben, dass 25% bereits in D gezahlt wurden und dann wird in PT nur noch eine Nachversteuerung von 5% fällig. Wäre der Steuersatz in D höher als in PT, bliebe es einfach bei der Steuerzahlung in D.
Das ist mir neu. Sehr interessant, dann muss man der Unterschied nachzahlen. Wo könnte ich diese Information ofiziell finden? in der DBA zwischen PT und DE finde ich das nicht.
Ich habe verstanden im Fall von unselbständigen Arbeit. DBA entscheidet, wo die Steuer gezahlt wird, dann ist nur gültig den Steuersatz des betreffenden Landes. Hat jemand noch Erfahrung?

Vielen Dank noch einmal!!

Link DBA PT/DE falls jemand Interesse hat:
 
Es ist also durchaus möglich, in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig zu sein
Eigene Erfahrung geht natürlich vor! Ich habe mich mit diesem Problem mangels Betroffenheit bisher nicht näher beschäftigt. Aber aus dem Stegreif hätte ich mich an der "Kaskadenregelung" des DBA DE-PT Art 4 "Ansässige Person" orientiert.
 
Eigene Erfahrung geht natürlich vor! Ich habe mich mit diesem Problem mangels Betroffenheit bisher nicht näher beschäftigt. Aber aus dem Stegreif hätte ich mich an der "Kaskadenregelung" des DBA DE-PT Art 4 "Ansässige Person" orientiert.
Ich habe das auch erst durch das deutsche Finanzamt erfahren. Meine erste "RNH"-Steuerklärung in Deutschland habe ich auf den Formblättern für beschränkt Steuerpflichtige eingereicht. Das FA belehrte mich daraufhin, dass ein deutscher Wohnsitz automatisch zu einer unbefristeten Steuerpflicht führt. Was sich schlimm anhört, ist hingegen ein Riesenvorteil, da bei der unbeschränkten Steuerpflicht im Gegensatz zur beschränkten alle Freibeträge greifen.
 
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