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Unterlagen für Hausumbau

LuChengMaPau

Amigo
Teilnehmer
Bom dia.
Wie ich in meiner Vorstellungsrunde schon anfänglich erläutert habe wollen meine Frau und ich das ehemalige Restaurant von ihren Eltern umschreiben lassen auf unseren Namen und dann mit dem Umbau beginnen. Nun meinte meine Frau, das wir unmengen von Gutachtern und Dokumenten brauchen um überhaupt anfangen zu dürfen und selbige auch, bevor wir einziehen wollen.

Nun frage ich euch, liebe Community, bringt mir bitte ein wenig Klarheit bei diesem Thema.
Danke euch im voraus
 
Hi,

der beste Tipp von mir: sucht euch einen Fachmann vor Ort (Bauingenieur) der die Gegebenheiten kennt und die nötigen Formulare an der richtigen Stelle einbringt. Viele Sachen kann man pauschal nicht erläutern, da jede Gemeinde auch schon mal eigene Vorgaben hat.

Grundsätzlich braucht man eine Baugenehmigung, erst recht, wenn im Außenbereich irgendetwas geändert wird.
Bei kleineren Umbauten im Innern geht es auch meist ohne großen Aufwand oder Prozedere, solange halt keine Statik betroffen ist und der Grundriss nicht allzu verändert wird - was in diesem Fall eher der Fall sein wird.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ohne fachmännische Begleitung vor Ort wird es nur teurer und dauert länger.
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liegt denn eine Wohnlizenz vor?
Ist die Restaurantlizenz noch gültig?
Die zu erneuern ist nicht spaßig, da sollte man drüber nachdenken, die nicht verfallen zu lassen.
 
Liegt denn eine Wohnlizenz vor?
Ist die Restaurantlizenz noch gültig?
Die zu erneuern ist nicht spaßig, da sollte man drüber nachdenken, die nicht verfallen zu lassen.
Danke für die Antwort Ozzy. Nein das Restaurant ist schon seit 5 Jahren geschlossen und wird benutzt wenn Family Geburtstage oder Weihnachten feiert. Undwirhaben kein Interesse.
 
Wenn ihr also nichts am Äusseren ändert, nichts ander Statik ändert, könnt ihr es innen umbauen.
Selbst Fenster können erneuert werden, ohne das man den Umbau anmelden muss.
Es kommt eben auf den Umfang der Arbeiten an.
 
Naja, so einfach ist das sicher nicht, denn das Gebäude ist ja jetzt bestimmt als Restaurant beim Finanzamt angemeldet und Imi wird da anders berechnet.
 
Imi muss man doch immer zahlen... und wenn man es dann auf seinen Namen umschreibt stell ich mir das kompliziert vor.
Jedenfalls, wenn man vorher den Umbau und die neue Nutzung nicht beantragt hat.
 
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