Ich kann den Spiegel-Beitrag nicht lesen.
Generell ist jedoch die Überlassung von Arbeitnehmenden problematisch und muss im Einzelfall geprüft werden. Macht der Employer of Record Fehler, kann sich die tatsächliche Arbeitgeberin, also die deutsche Firma, nicht dahinter "verstecken" und ist in der (Mit)Verantwortung.
Es hängt sicher von der Tätigkeit ab. In vielen Fällen könnten Werk-/Dienstverträge ausreichen. Allerdings ist auf die Vermeidung von
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zu achten.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das Thema Scheinselbstständigkeit ist in PT nicht groß. Selbstständige zahlen in der Sozialversicherung. Sie entrichten Ihre Beiträge eben selbst. Einem deutschen Finanzamt dürfte es ziemlich egal sein, wie ein Dienstleister in PT versichert ist. Die Tätigkeiten werden in PT ausgeübt und dafür werden Rechnungen gestellt. Die Dienstleistenden zahlen in ihrem Land Steuern und Abgaben.
Würde die deutsche Firma mit Filiale in PT Leute anstellen, bekäme Deutschland weder Steuern noch Sozialabgaben. Daher haben die kein Interesse, genau nachzuforschen. Und Portugal freut sich, weil sie gleichermaßen mit Filiale oder über Selbstständige Steuern und Sozialabgaben bekommen. Es wird sich also niemand beklagen oder der Sache auf den Grund gehen und ein Haar in der Suppe suchen. Wo kein Kläger, da kein Richter.