Hallo,
wir haben eine ETW in einem kleinen Wohnblock (5 Einheiten) mit Condominium-Verwaltung. 4 Wohnungen sind verkauft und bewohnt. Das Problem wird durch den Inhaber der 5. Wohnung verursacht, der die seit ca. 3 Jahren leerstehende Wohnung verkaufen moechte, was bisher nicht gelungen ist. Daher fuehlt er sich vermutlich nicht so streng an die Condo-Zahlungen gebunden und ist staendig mit den Zahlungen an die Condo-Admin. rueckstaendig; gleiches bezieht sich auf seinen Anteil an anfaelligen Reparaturen (leider reichen dafuer im Moment die Ruecklagen noch nicht aus).
Wir haben gehoert, dass es die Moeglichkeit gibt eine entsprechende Forderung bei der Immobilien-Firma einzureichen, die mit dem Verkauf der Wohnung beauftragt wurde, dass die rueckstaendigen Zahlungen vom Verkaufspreis des neuen Wohnungsinhabers einbehalten und an uns (Condo) zurueckbezahlt werden.
Gibt es unter den Forianern Erfahrungen in dieser Hinsicht, wie aussichtsreich ein solches Vorgehen ist, oder waere es nicht besser dies bei einer offiziellen Stelle (z.B. financas) einzureichen.
Bin fuer jeden Hinweis in dieser Hinsicht dankbar.
Gruss
Schwabenhorst
wir haben eine ETW in einem kleinen Wohnblock (5 Einheiten) mit Condominium-Verwaltung. 4 Wohnungen sind verkauft und bewohnt. Das Problem wird durch den Inhaber der 5. Wohnung verursacht, der die seit ca. 3 Jahren leerstehende Wohnung verkaufen moechte, was bisher nicht gelungen ist. Daher fuehlt er sich vermutlich nicht so streng an die Condo-Zahlungen gebunden und ist staendig mit den Zahlungen an die Condo-Admin. rueckstaendig; gleiches bezieht sich auf seinen Anteil an anfaelligen Reparaturen (leider reichen dafuer im Moment die Ruecklagen noch nicht aus).
Wir haben gehoert, dass es die Moeglichkeit gibt eine entsprechende Forderung bei der Immobilien-Firma einzureichen, die mit dem Verkauf der Wohnung beauftragt wurde, dass die rueckstaendigen Zahlungen vom Verkaufspreis des neuen Wohnungsinhabers einbehalten und an uns (Condo) zurueckbezahlt werden.
Gibt es unter den Forianern Erfahrungen in dieser Hinsicht, wie aussichtsreich ein solches Vorgehen ist, oder waere es nicht besser dies bei einer offiziellen Stelle (z.B. financas) einzureichen.
Bin fuer jeden Hinweis in dieser Hinsicht dankbar.
Gruss
Schwabenhorst