Hallo,
Hier mein Erfahrungsbericht, der hoffentlich etwas zur Problembeseitigung beiträgt. Ich habe einen Umzug von der Westküste der USA nach DEU schon durchgezogen (allerdings vor 30 Jahren). Und ich bin jetzt dabei, den Umzug mit einer ausländischen Partnerin in die EU (wieder DEU) vorzubereiten.
a/ Umzug USA - DEU, meine Vorgehensweise:
Ich habe alles selbst eingepackt, Kartons nummeriert und Inhaltsverzeichnis auf Englisch und Deutsch erstellt.
Einen 20-ft Seecontainer von einer internationalen Spedition "gemietet" ab meiner Adresse in den USA bis zu meiner Adresse in DEU. (Folglich waren Gewicht und Volumen des Umzugsguts irrelevant, der Container hatte einen Festpreis.)
Am Tag des Umzugs 2 junge Leute angheuert, die beim Laden des Containers halfen.
Nach dem Laden des Containers ein Vorhängeschloß am Container angebracht und weg gings.
Als der Container einen Monat später in DEU ankam, war ich schon dort. Jetzt gab es eine kleine Verzögerung, weil die deutsche Niederlassung der Spedition noch 200DM für das Ausfüllen der deutschen Zollpapiere wollte. Ich bin dann selbst zum Zollamt gefahren (mit der Liste des Umzugsgutes), der Beamte hat die Papiere ausgefüllt, ich habe 20 DM für die Kaffeekasse gespendet und fertig. Das Abladen danach habe ich auch selbst organisiert.
Vorteil dieser Prozedur: das eigene Umzugsgut wird nicht gemischt mit Umzugsgut von anderen Leuten, das Risiko von Verlust und Beschädigung des Umzugsguts wird so minimiert. Zu beachten ist, dass eine Zeitspanne für das Ein- und Ausladen des Containers vorher festgelegt wird. Ferner braucht man eine gute Versicherung für den Transport, denn das Seerecht erlaubt dem Kapitän bei Gefahr einen Container über Bord zu werfen, und dann hat man nichts. Vielleicht besser für den Transport die Zeit der Herbststürme auf dem Atlantik vermeiden!
Bei der (Nicht-)Versteuerung des Umzugsguts gab es bei mir keinerlei Probleme, da ich in Deutschland (schon oder besser gesagt noch) gemeldet war. Der Zollbeamte sagte noch, dass falls ich aus Kanada käme, er eine Abmeldebescheinigung von Kanada würde sehen wollen, aber in den USA gäbe es so etwas nicht.
Kürzlich gab es hier im Forum einen Bericht eines Deutschen, der aus Norwegen in Portugal einreiste und Probleme mit dem Zoll hatte. Dieser Bericht könnte von Interesse sein (einen Link habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden).
b/ Aufenthaltsgenehmigung für ausländischen Partner in EU (hier Deutschland)
Da ich das auch in Kürze durchziehen möchte, hier der Bericht meines Gespräches im dt. Konsulat.
Zuerst der Unterschied: Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung. Meine Info ist nur über Aufenthaltsgenehmigung OHNE Berechtigung eine
Arbeit aufzunehmen. Darauf hat der Konsulatsmitarbeiter sofort hingewiesen. Daher ist die Info von Dom, dessen Frau, so wie ich das aus anderen Threads mitbekommen habe, eine Arbeitsgenehmigung für Portugal hat, für Gerhard wohl entscheidender als meine. Also hier die Schritte für eine Aufenhaltsgenehmigung:
1. Schritt: Eheurkunde besorgen
2. Schritt: Eheurkunde mit Apostille versehen lassen (hier im Forum gab es kürzlich auch einen Thread über Apostille: kann nur in dem Land gemacht werden, wo die Urkunde ausgestellt wurde!)
3. Schritt: Übersetzung der Urkunde durch einen anerkannten Übersetzer - die Apostille wird also mitübersetzt, scheint wichtig zu sein. (Liste der Übersetzer vom Konsulat)
4. Schritt: Stempel vom Konsulat
Damit kann vom Konsulat der Prozess für das Visum eingeleitet werden. Der Prozess beinhaltet eine Anfrage bei der Ausländerbehörde in DEU. Folge: das kann dauern. Daher der Rat des Konsularbeamten: einfach ohne Visum in DEU einreisen (ein 3-monatiger Aufenthalt ohne Visum ist für meine Partnerin möglich, auch für Bürger der USA). In DEU dann mit der beglaubigten Übersetzung die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. (Eine Geburtsurkunde wurde nicht erwähnt, ich werde, wenn der oben erwähnte 4.Schritt ansteht, nochmals nachfragen.)
Der Konsulatsmitarbeiter hat noch erwähnt, dass die Deutschkenntnisse überprüft würden! Ich habe dieses Thema nicht vertieft, da dies in meinem Falle keine Hürde darstellt.
Wie problematisch/unproblematisch die Prozedur ist, kann ich erst später berichten.
Nachdem wir dann die Aufenthaltspapiere für DEU haben, werden wir reisen und sehen, welches EU-Land wir als Lebensmittelpunkt wählen.