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Neuling mit Anhang: Fragen zur Niederlassung in Portugal

4 Personen, alle ohne regelmäßiges Einkommen, und der älteste ist bereits 69 J., das ist recht aussichtslos hinsichtlich eines Immobilienkredits auf dem üblichen Wege.
Es gibt aber in der Tat "Experten" in Deutschland, die für entsprechende Risikoaufschläge auf die Zinsen Kredite von internationalen Banken besorgen können.
 
@ Reisender. Sorry, das mit dem Fluss zuerst. Ich habe das aus einer deutsch beschrifteten Karte kopiert. Bedeutet wohl, dass die Deutschen Tajo sagen... Will mir aber das Tejo angewöhnen.

Ansonsten Danke dir für die Tipps und Links!!! Immer großartig, dieser Blog.
@Roemer. Die grundsätzliche Frage, die sich stellt, ist ja, ob eine Pension als regelmäßiges Einkommen zählt. Und da ich in meinem Leben mit meinem aktiven Status sehr gute Erfahrungen gemacht habe, bleibt die Frage offen, ob das auch für die Pensionszeit gilt.

Ich kann dich beruhigen, einen solchen Experten habe ich nicht. Diese Person und seine Betreuung begleitet mich schon die Hälfte meines Lebens.

Trotzdem Danke für die Fürsorge!
 
Ich weiß nicht, wie portugiesische Banken es handhaben. Aber ein Immobilienkredit sollte bis Renten-/Pensionsbeginn getilgt sein, auch wenn es auf ein paar Jahre nicht ankommt.

Wie lange soll der Kredit denn laufen ? :-)
 
@ Reisender. Sorry, das mit dem Fluss zuerst. Ich habe das aus einer deutsch beschrifteten Karte kopiert. Bedeutet wohl, dass die Deutschen Tajo sagen... Will mir aber das Tejo angewöhnen.
Hallo Gerhard, das mit dem Tejo lag mir auch schon auf der Zunge bzw. im Finger ;).
Aber da ich sonst nicht helfen konnte....
Tajo ist der spanische Name. (von den Römern wurde er Tagus genannt)
Manchmal wird (verwerflicherweise!) auf deutschen Seiten oder Karten dieser Name auch für den Tejo benutzt, obwohl er die Grenze zu Portugal schon längst überschritten hat:skeptisch:
Das gleiche gilt auch für den portugiesischen Douro, der manchmal noch unter seinen spanischen Geburtsnamen Duero geführt wird :nofun:. Wobei hier der port. Name durch die Weine sicher eher bekannt ist .
(Ärgert mich besonders bei Berichten oder Hotelplattformen)

Alles Gute für eure Pläne
iris
Oops , hat mich da doch jemand überholt...:rolleyes:
Gerade erst entdeckt
 
@ Iris und Ricarda Verreet. Dann sind also die Kartenmacher die 'Verbrecher' :) Danke für die schlüssige Aufklärung!

@Roemer. Das mit der Finanzierung werden wir noch rausfinden. Mit LV habe ich schon einmal ein Objekt finanziert, aber der Einbruch der LVs hat mich einiges gekostet. Laufzeit des Kredits hängt davon ab, wie viele, die jünger sind als ich mit einsteigen.
 
Deine Frau ist zwar Amerikanerin, aber Familienmitglieder dürfen sich natürlich mit niederlassen.
Nur der Nachweis wird gefordert, also Eheurkunde, Geburtsurkunden etc.pp.
Das ist alles recht problemlos.
Such mal im Forum, da ist schon mal jemand, ich meine auch USA, eingewandert mit Hausrat.
Musste verzollt werden, aber ist frei als Umzugsgut, aber viel Papierkram, was genau usw.
Pension oder Rente ist den Portugiesen das liebste EInkommen, du nimmst keinem einen Arbeitsplatz weg und es kommt Geld ins Land :-D
Auch hier, Rentenbescheid, Pensionsnachweis etc.pp. muss vorliegen.
Das alles wahrscheinlich beglaubigt übersetzt, aber nicht immer.
Das sagen dir die. Übersetzer kannst du auf der Seite der deutschen Bostschaft finden.
 
... Das ist alles recht problemlos. ...
Nee Du, das ist eine elendige Lauferei. Ich habe für meine Frau lieber 400,00 Euronen berappelt. Der Anwalt war super und hat das für uns relativ schmerzfrei erledigt. Dennoch mussten wir gefühlt Tausend Dokumente ran schaffen. Wir waren etwas unter Zeitdruck, wegen eines Arbeitsvertrages und abgelaufenem Visum in DE.

Wenn es mal so weit ist, kann ich @Gerhard Schwarz die Checkliste vom Anwalt schicken. Die kann man dann einfach abarbeiten und macht Termine dann eben selbst, wenn man den Nerv dazu hat. Schon ein Tipp im Voraus. Du kannst auf irgend ein SEF ("Ausländeramt") in PT oder auf den Inseln. Setúbal kann man komplett abhaken. Lisboa soll etwas besser sein. Gibt wohl noch eins an der Algarve, das auch nicht so überlastet sein soll. Und der Königsweg ist wohl das SEF auf den Azoren. Ein paar Tage Urlaub auf den Azoren und nebenher die Aufenthaltserlaubnis beantragen :-)

Wir haben das mit Anwalt in Lisboa gemacht. Ich hatte einfach keine Lust auf den ganzen Kram. Mit etwas mehr Geduld kann man das auch selber machen.
Nääää, ist das so ? In D ist diese Kopplung mit einer LV seit ewiger Zeit nicht mehr erlaubt.
Damit würde natürlich ein Immokredit in P für Gerhard ausfallen.
Hmmm, also mit hat man auf der Bank gesagt, ich müsse auf der Bank so eine LV abschließen. Ohne die ginge nix. Wie gesagt, ich habe das nie überprüft. 15 Jahre feste Konditionen um die 1 % über Bank in DE. Was anderes mache ich eh nicht.
 
Ist auch immer die Frage, wie hoch der Kredit sein muss. Immobilienfinanzierung in Deutschland für eine Auslandsimobilie funktioniert nur mit deutscher Immobilie als Sicherheit (Stand vor 2 Jahren). Aber falls die Summe nicht so exorbitant hoch ist, versucht doch, das über einen normalen Konsumentenkredit zu machen, da kann man z.T doch auch recht vernünftige Konditionen bekommen. Und: das Haus gehört dann euch und nicht der Bank :). So haben wir es mit unserem Haus gemacht, die Summe war allerdings überschaubar...
 
Nicht rechtens, aber ohne kriegst Du dann eben den Kredit nicht.
Kannste Dir halt aussuchen. Ist mir auch schon so gegangen.
Früher hat man gerne Kapitallebensversicherungen mitverkauft, um die Restschuld abzuzahlen. Hat die Bank direkt noch Provisionen für die LV kassiert, Kapitallebensversicherungen waren früher auch mal halbwegs attraktiv. Alternative war sonst der Bausparvertrag.
Was heute vielfach verlangt wird, ist die Absicherung des Hauptverdieners über eine Risikolebensversicherung. Die Bank versucht die natürlich auch mit zu verkaufen, da die Summen aber überschaubar sind , ist das nicht so lukrativ. Natürlich darf man dass nicht koppeln, aber aus welchen Gründen dir eine Bank keinen Kredit gib müssen die natürlich auch nicht angeben...
 
@Gerhard Schwarz - Wer hat Erfahrungen mit der deutschen Pflegeversicherung und ob diese auch den Schengenraum als Versorgungsgebiet akzeptiert?
Die deutsche Pflegeversicherung gilt für den Schengenraum.
Mein Schwiegervater hat über 30 Jahre in Deutschland gearbeitet, lebt nun seit ca. 15 Jahren in Portugal und bekommt Pflegegeld von der deutschen Krankenkasse (Audi BKK).
 
Wow, das geht ja hier ab wie die Lucy! Einfach ein toller Blog!

@Ozzy und Dom Estêvão. Ich wollte hier ja keinen Streit losbrechen! Aber ich vermute einfach, verschiedene Orte/Behördenstellen, unterschiedlicher Druck führen zu unterschiedlichen Ergebnissen nicht nur in diesem Fall. Wenn ich da bin, werde ich zeitlich keinen Druck haben, was mich vielleicht eher prädestiniert das Kind alleine zu schaukeln. Wir sind schmerzgeprüft, was z.B. Die Beantragung einer Green Card für die USA betrifft (knapp 2 Jahre hat das gedauert) und auch das Visum für China (von Katar aus) hat mehrere Monate gedauert. Wenn ale Stricke reißen bleibt ja immer noch der Vorschlag von Dom Estêvão (um welche nichteuropäische Nationalität handelt es sich bei euch eigentlich?). Der Link, der zu erledigenden Aufgaben, wäre natürlich eine prima und mit Dank angenommene Sache!

@Ozzy. Die Aussage 'Musste verzollt werden, aber ist frei als Umzugsgut' ist etwas zweideutig. Musste oder musste nicht? Was sind die Voraussetzungen, dass es nicht versteuert werden muss?

@Farbenzeit, lotteuna, Roemer und Duisburger. Kapital LV für eine Finanzierung kommt natürlich aus gegebenem Anlass (Krise der LVs) und Eigenerfahrung gar nicht mehr in Frage. Eine Risiko LV ist ja noch nie etwas Kritisches gewesen und mir schon mehr als einmal untergekommen, was man bei meinem jugendlichen Alter ja auch verstehen kann. Die Beleihung einer vorhandenen Immobilie in BRD ist für mich vielleicht eine Alternative. Das werde ich rausfinden. Ich werde euch alle auf dem Laufenden halten, was die Finanzierung betrifft. Die Summe, die benötigt wird, sollte aus unsere momentanen Sicht auch nicht so exorbitant hoch ausfallen. Die Idee, einen Konsumentenkredit aufzunehmen ist natürlich auch in die Überlegungen mit einzubeziehen.

@Dieter53. Das ist ja eigentlich eine super Nachricht, denn wenn es mich umhauen sollte und ich zum Pflegefall werde, dann ist das doch schon einen schönes Back up. Momentan zahle ich den Pflegeversicherungsbeitrag an die Debeka. Ich frage mich also, ob deine Aussage pauschal dafür gilt, egal bei wem du einzahlst, sozusagen jenseits der Audi BKK? Vielleicht kannst du das noch einmal bestätigen? Danke!

Auch wenn es einigen vielleicht auf den Wecker geht, aber ich möchte mich trotzdem und nicht zum letzten Mal bei euch allen für eure Unterstützung herzlich bedanken!
 
Also Portugal wird als Wohnort von der deutschen Plegeversicherung auch akzeptiert. Die Versicherungen haben auch hier Vertragsärzte und Pfleger, die für die Kasse den Grad der Pflegestufe feststellen. Man muß deswegen noch nicht mal nach D.
LG
M
 
Na, es muss angemeldet werden wie eine normale Verzollung. Aber wenn man umzieht, also seinen Lebensmittelpunkt nach Portugal legt, ist es frei.
Lese dir einfach hier mal das Thema durch.

Aber ich vermute einfach, verschiedene Orte/Behördenstellen, unterschiedlicher Druck führen zu unterschiedlichen Ergebnissen
Kann sogar an unterschiedlichen Tagen von der gleichen Person unterschiedliche Ergebnisse geben!
 
Hallo,

Hier mein Erfahrungsbericht, der hoffentlich etwas zur Problembeseitigung beiträgt. Ich habe einen Umzug von der Westküste der USA nach DEU schon durchgezogen (allerdings vor 30 Jahren). Und ich bin jetzt dabei, den Umzug mit einer ausländischen Partnerin in die EU (wieder DEU) vorzubereiten.

a/ Umzug USA - DEU, meine Vorgehensweise:

Ich habe alles selbst eingepackt, Kartons nummeriert und Inhaltsverzeichnis auf Englisch und Deutsch erstellt.
Einen 20-ft Seecontainer von einer internationalen Spedition "gemietet" ab meiner Adresse in den USA bis zu meiner Adresse in DEU. (Folglich waren Gewicht und Volumen des Umzugsguts irrelevant, der Container hatte einen Festpreis.)
Am Tag des Umzugs 2 junge Leute angheuert, die beim Laden des Containers halfen.
Nach dem Laden des Containers ein Vorhängeschloß am Container angebracht und weg gings.
Als der Container einen Monat später in DEU ankam, war ich schon dort. Jetzt gab es eine kleine Verzögerung, weil die deutsche Niederlassung der Spedition noch 200DM für das Ausfüllen der deutschen Zollpapiere wollte. Ich bin dann selbst zum Zollamt gefahren (mit der Liste des Umzugsgutes), der Beamte hat die Papiere ausgefüllt, ich habe 20 DM für die Kaffeekasse gespendet und fertig. Das Abladen danach habe ich auch selbst organisiert.

Vorteil dieser Prozedur: das eigene Umzugsgut wird nicht gemischt mit Umzugsgut von anderen Leuten, das Risiko von Verlust und Beschädigung des Umzugsguts wird so minimiert. Zu beachten ist, dass eine Zeitspanne für das Ein- und Ausladen des Containers vorher festgelegt wird. Ferner braucht man eine gute Versicherung für den Transport, denn das Seerecht erlaubt dem Kapitän bei Gefahr einen Container über Bord zu werfen, und dann hat man nichts. Vielleicht besser für den Transport die Zeit der Herbststürme auf dem Atlantik vermeiden!

Bei der (Nicht-)Versteuerung des Umzugsguts gab es bei mir keinerlei Probleme, da ich in Deutschland (schon oder besser gesagt noch) gemeldet war. Der Zollbeamte sagte noch, dass falls ich aus Kanada käme, er eine Abmeldebescheinigung von Kanada würde sehen wollen, aber in den USA gäbe es so etwas nicht.

Kürzlich gab es hier im Forum einen Bericht eines Deutschen, der aus Norwegen in Portugal einreiste und Probleme mit dem Zoll hatte. Dieser Bericht könnte von Interesse sein (einen Link habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden).

b/ Aufenthaltsgenehmigung für ausländischen Partner in EU (hier Deutschland)

Da ich das auch in Kürze durchziehen möchte, hier der Bericht meines Gespräches im dt. Konsulat.
Zuerst der Unterschied: Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung. Meine Info ist nur über Aufenthaltsgenehmigung OHNE Berechtigung eine Arbeit aufzunehmen. Darauf hat der Konsulatsmitarbeiter sofort hingewiesen. Daher ist die Info von Dom, dessen Frau, so wie ich das aus anderen Threads mitbekommen habe, eine Arbeitsgenehmigung für Portugal hat, für Gerhard wohl entscheidender als meine. Also hier die Schritte für eine Aufenhaltsgenehmigung:
1. Schritt: Eheurkunde besorgen
2. Schritt: Eheurkunde mit Apostille versehen lassen (hier im Forum gab es kürzlich auch einen Thread über Apostille: kann nur in dem Land gemacht werden, wo die Urkunde ausgestellt wurde!)
3. Schritt: Übersetzung der Urkunde durch einen anerkannten Übersetzer - die Apostille wird also mitübersetzt, scheint wichtig zu sein. (Liste der Übersetzer vom Konsulat)
4. Schritt: Stempel vom Konsulat

Damit kann vom Konsulat der Prozess für das Visum eingeleitet werden. Der Prozess beinhaltet eine Anfrage bei der Ausländerbehörde in DEU. Folge: das kann dauern. Daher der Rat des Konsularbeamten: einfach ohne Visum in DEU einreisen (ein 3-monatiger Aufenthalt ohne Visum ist für meine Partnerin möglich, auch für Bürger der USA). In DEU dann mit der beglaubigten Übersetzung die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen. (Eine Geburtsurkunde wurde nicht erwähnt, ich werde, wenn der oben erwähnte 4.Schritt ansteht, nochmals nachfragen.)
Der Konsulatsmitarbeiter hat noch erwähnt, dass die Deutschkenntnisse überprüft würden! Ich habe dieses Thema nicht vertieft, da dies in meinem Falle keine Hürde darstellt.

Wie problematisch/unproblematisch die Prozedur ist, kann ich erst später berichten.

Nachdem wir dann die Aufenthaltspapiere für DEU haben, werden wir reisen und sehen, welches EU-Land wir als Lebensmittelpunkt wählen.
 
Aufpassen, eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bedeutet nicht automatisch die Freizügigkeit innerhalb der EU!
Sie darf sich dann nur in Deutschland aufhalten und Reisen ins EU-Ausland machen. Aber nicht niederlassen.
Auch wenn es kaum kontrollierbar ist, ist es illegal.
Machen ja viele Flüchtlinge so, sind dann aber im anderen Land illegal und diese Probleme wollt ihr ja vermeiden.
 
@Usagi und Ozzy. Wir haben 2 Jahre in Maryland gearbeitet und meine Frau hat versucht in Annapolis ein privates Geschäft als Familienberaterin. Wir haben unterschätzt, was für eine krasse Ökonomokratie die USA sind und sind total abgestürzt, vor allem nachdem mein Einkommen nach dem Schlaganfall dahin war. Wir waren total verschuldet und mussten nach lukrativen Jobs suchen, was zu 3 Jahren Aufenthalt in Katar und bis jetzt 2 Jahren in China führte. Die privaten Schulden sind seit Katar getilgt.

Das Wesentliche unseres Hausstandes haben wir in Maryland/Ostküste eingelagert. Verstehe ich richtig, dass ich/wir (?) vor Überführung nach Portugal dort einen Wohnsitz haben sollten, damit es auch als Umzugsgut deklariert werden kann? Die Überführung muss durch ein Umzugsunternehmen alleine abgewickelt werden, daran geht kein Weg vorbei.

Was den Aufenthalt- oder die Arbeitserlaubnis angeht: Wenn meine Frau in Portugal einen Job findet, dann ist das für die Dauer des Jobs erst einmal geregelt. Danach bin ich nach der Lektüre von Fragen und Antworten vom ESF (?) (s.o.) zum Thema Freizügigkeit davon ausgegangen, dass sie als Ehefrau eines Europäers automatisch bzw. nach dem von Usagi beschriebenen bürokratisch-juristischen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Wäre ein Sprachtest für Portugiesisch vonnöten, wäre das natürlich ein erhebliches Hindernis.

Als Erstes werden unsere Kinder in diesem Herbst auf Hausjagd gehen. Sollten sie etwas finden und wir das erwerben können, dann würde ich meinen Wohnsitz dort nehmen und das Umzugsgut erwarten. Am Ende ihres Vertrages in China würde meine Frau nachkommen. So schlicht, aber trotzdem kompliziert, klingt der Plan. Daumen drücken ist angesagt, auch wenn das eher nach Hokus Pokus klingt. :hurra.gif:
 
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