Selbstverständlich hat sie mit der TAP als dr Ticket ausstellenden und ausführenden Airline einen Beförderungsvertrag, TAP ist in der Pflicht für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Es spielt für diese Frage keine Rolle über welchen Kanal das Ticket gebucht wurde.
Bezüglich EU 261 claim, denke TAP wird sich in jedem Fall auf Umstände außerhalb der eigenen Verantwortung berufen. Wenn dann würde ich das über EU-claim o.ä. abwickeln, keinesfalls selbst (Zeitverschwendung).
Bezüglich EU 261 claim, denke TAP wird sich in jedem Fall auf Umstände außerhalb der eigenen Verantwortung berufen. Wenn dann würde ich das über EU-claim o.ä. abwickeln, keinesfalls selbst (Zeitverschwendung).