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Info von heute vom Auswärtigen Amt (Bundesregierung)
Stand: 26.06.2020 (Unverändert gültig seit: 26.06.2020)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19external arrow icon führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden betroffen, in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara.. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC)external arrow icon.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist voraussichtlich noch bis 30. Juni 2020 nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellenexternal arrow icon zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugalexternal arrow icon.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 23. Juni 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis zunächst 12. Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr, Restaurants um 23.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten vom 29. Juni bis zunächst 12. Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur
Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss entweder bei der Flugbuchung oder spätestens bei der Einreise über die Webseite der Fluggesellschaft eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 sollen Reisende auch erst bei Einreise einen COVID-19-Test durchführen lassen können und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können.
Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheitexternal arrow icon oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19external arrow icon sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeiraexternal arrow icon bzw. Azorenexternal arrow icon.
Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirusexternal arrow icon.
Sicherheit
Terrorismus
Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweisexternal arrow icon.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt niedrig. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist kommt es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen, die Anzahl von Taschendiebstählen ist recht hoch. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.
In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen, aber auch Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. Die Gefahren sind in Porto nach Einbruch der Dunkelheit besonders groß.
In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser.
In vielen Gegenden und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche keine Seltenheit.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Halten Sie den Bargeldbestand klein, zahlen Sie lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte und nehmen Sie Bankgebühren für mehrere Geldabhebung in geringerem Wert in Kauf.
Vermeiden Sie in Porto Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit.
Verwahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher, zum Beispiel im Hotel-Safe.
Tragen Sie Wertsachen am Körper und lassen Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug liegen und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer
Es herrscht Atlantik- bzw. Mittelmeerklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches auf Madeira.
Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.
An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.
Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Portugal aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Im Sommer und Herbst 2017 haben weitläufige Brände im Norden und im Zentrum des Landes zu erheblichen Schäden geführt und Menschenleben gefordert.
Erdbeben und Vulkane
Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogosexternal arrow icon.
Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehördeexternal arrow icon.
Wählen Sie den Notruf 112 bei Sichtung von Bränden.
Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMAexternal arrow icon.
Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrumsexternal arrow icon.
Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
Verfolgen Sie auf den Azoren in der Hurrikan-Saison regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Centerexternal arrow icon.
Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Auslandexternal arrow icon.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Versorgung z.B. mit Treibstoff muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig, die Bezahlung ist meistens elektronisch möglich. Weitere Informationen gibt es unter Portugal Tollsexternal arrow icon.
In Kreisverkehren haben – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt, bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt benutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,2.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, bei Nichtbeachtung droht, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird.
Bußgelder sind häufig direkt vor Ort zu begleichen.
Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln strikt ein
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQexternal arrow icon.
Rechtliche Besonderheiten
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandesexternal arrow icon.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zollsexternal arrow icon und per App "Zoll und Reise"external arrow icon finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabonexternal arrow icon.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährigeexternal arrow icon.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Unionexternal arrow icon. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftexternal arrow icon.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19external arrow icon sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19external arrow icon, auf den Seiten der WHOexternal arrow icon, des RKIexternal arrow icon und der BZgAexternal arrow icon.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Institutsexternal arrow icon auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungenexternal arrow icon.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTGexternal arrow icon.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieberexternal arrow icon.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxeexternal arrow icon insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Portugal, auch die Azoren und Madeira, gelten als malariafrei.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.
In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Auslandexternal arrow icon.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTGexternal arrow icon.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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