Alle ausländischen Passagiere unterliegen der Quarantänepflicht.
Alle Passagiere auf Flügen aus dem Ausland, die in der Region landen, sind seit heute Nachmittag verpflichtet, eine von der regionalen Gesundheitsbehörde festgelegte Quarantänezeit von 14 Tagen einzuhalten. Sie müssen außerdem eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie die obligatorische Quarantänezeit nicht einhalten. Daher wird eine Beschwerde bei den Justizbehörden veröffentlicht.
Zusätzlich zu dieser Maßnahme müssen alle Passagiere von außerhalb der Region auf jedem Flughafen Flughäfen auf mögliche Infektionsverdachtsfälle durch das neue Coronavirus COVID-19 untersucht werden,
eine vorbeugende Maßnahme, die koordiniert wird von den Gesundheitsdelegierten der jeweiligen Inseln.
Diese Fragebögen können bei jedem der im Ausland registrierten Passagiere das Vorhandensein epidemiologischer und klinischer Kriterien im Zusammenhang mit COVID-19 feststellen.
Immer wenn nach den Informationen in den Fragebögen, die vor dem Ausschiffen ausgefüllt werden, ein verdächtiger Fall bestätigt wird, wird dieser Passagier durch Screening durch Laboranalysen isoliert.
Wenn das Ausfüllen des Screening-Fragebogens abgelehnt wird, wird der Passagier vom Gesundheitsdelegierten automatisch daran gehindert, von Bord zu gehen.
Auch die Besatzungen auf diesen Flügen unterliegen im Falle einer Ausschiffung diesen Maßnahmen.