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Gelöschtes Mitglied 9132
Gast
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Olá,
soeben teilte mir die Activobank mit, dass sie für die Kontoeröffnung eine Übersetzung meines Beschäftigungsnachweises benötigt. Als Beschäftigungsnachweis wird ein Gehaltsstreifen oder ein Arbeitsvertrag akzeptiert. Den Gehaltsstreifen in Englisch gibt das DATEV laut den Aussagen der Buchhaltung meiner Firma nicht raus. Ich werde mal morgen, unabhängig davon, den Abteilungsleiter von der Buchhaltung ansprechen.
Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, bleibt nur der Arbeitsvertrag übrig und der muss in Portugiesisch oder Englisch übersetzt werden. Meine Frage:
Wenn ich den Arbeitsvertrag hier in DE übersetzen und beglaubigen lassen würde, wird das in Portugal akzeptiert? Oder muss die Übersetzung von einem Übersetzer in PT gemacht werden? Hat jemand dazu mal Erfahrungen gemacht?
Hab der Bank mehrmals diese Frage gestellt und sie wollte das nicht kommentieren... Mich verunsichert diese Aussage:
soeben teilte mir die Activobank mit, dass sie für die Kontoeröffnung eine Übersetzung meines Beschäftigungsnachweises benötigt. Als Beschäftigungsnachweis wird ein Gehaltsstreifen oder ein Arbeitsvertrag akzeptiert. Den Gehaltsstreifen in Englisch gibt das DATEV laut den Aussagen der Buchhaltung meiner Firma nicht raus. Ich werde mal morgen, unabhängig davon, den Abteilungsleiter von der Buchhaltung ansprechen.
Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, bleibt nur der Arbeitsvertrag übrig und der muss in Portugiesisch oder Englisch übersetzt werden. Meine Frage:
Wenn ich den Arbeitsvertrag hier in DE übersetzen und beglaubigen lassen würde, wird das in Portugal akzeptiert? Oder muss die Übersetzung von einem Übersetzer in PT gemacht werden? Hat jemand dazu mal Erfahrungen gemacht?
Hab der Bank mehrmals diese Frage gestellt und sie wollte das nicht kommentieren... Mich verunsichert diese Aussage:
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