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Arbeitsvertrag übersetzen lassen - wer macht das?

G

Gelöschtes Mitglied 9132

Gast
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Olá,

soeben teilte mir die Activobank mit, dass sie für die Kontoeröffnung eine Übersetzung meines Beschäftigungsnachweises benötigt. Als Beschäftigungsnachweis wird ein Gehaltsstreifen oder ein Arbeitsvertrag akzeptiert. Den Gehaltsstreifen in Englisch gibt das DATEV laut den Aussagen der Buchhaltung meiner Firma nicht raus. Ich werde mal morgen, unabhängig davon, den Abteilungsleiter von der Buchhaltung ansprechen.

Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, bleibt nur der Arbeitsvertrag übrig und der muss in Portugiesisch oder Englisch übersetzt werden. Meine Frage:
Wenn ich den Arbeitsvertrag hier in DE übersetzen und beglaubigen lassen würde, wird das in Portugal akzeptiert? Oder muss die Übersetzung von einem Übersetzer in PT gemacht werden? Hat jemand dazu mal Erfahrungen gemacht?

Hab der Bank mehrmals diese Frage gestellt und sie wollte das nicht kommentieren... :( Mich verunsichert diese Aussage:
All documents you present must be in Portuguese, English, French, Italian or Spanish, or be accompanied by an official translation. ActivoBank accepts translations from notaries, embassies, consular services, lawyers, solicitors or chambers of commerce and industry.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann nur beschreiben, wie ich es gemacht habe. Da bei dir in Dresden wohl keine portugiesische Botschaft ist, wird es umso schwieriger (denke ich zumindest)
Ich habe bei dem portugiesischen Konsulat in Hamburg auf der Webseite geschaut, welche Übersetzer zugelassen sind. Habe dann dort die Übersetzung machen lassen. Das ganze bekommt dann schon einen wichtigen Anschein, weil es entsprechend zusammengebunden und mit einem fetten Stempel versehen wird. Dann geht es ab zum Konsulat, die drücken dann auch noch einmal ihren Stempel darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Dazu ist es aber wirklich notwendig, dass der Übersetzer dort registriert ist.
Ich war der Meinung, das wäre eine Apostille (vom Konsulat), aber die Übersetzerin sagte es wäre nur eine Beglaubigung. egal
Weiterhin wirst du das Schreiben benötigen, welches du zusammen mit deiner NIF bekommen hast. Da sollte die einfache Kopie reichen. Frag auch gleich nach dem CRS Formular, dann kannst du das gleich miterledigen (du bekommst es von der Bank).
Bei mir ist es letzendlich gescheitert, dass ich in Portugal bei der Finanzbehörde meine deutsche Adresse nicht aktualisiert habe. Somit stimmte die Adresse der steuerlichen Ansässigkeit nicht mit der im CRS nicht überein. Strom wurde gerade heute erstmalig von meinem deutschen Konto abgebucht. Nun warte ich die Tage ab, dann müsste auch das Wasser in DE abgebucht werden. Ich brauche dann das portugiesische Konto nicht mehr (wie an anderer Stelle geschrieben). Aber ich vermute wenn ich das Konto auflösen will, dann werden sie eh alle Dokumente haben wollen. We will see :)

Edit: Diese CRS Sache werden wohl früher oder später alle bekommen, die ihren Hauptwohnsitz und die Steuerpflicht in DE haben und Inhaber eines Kontos in Portugal sind. Es wird in dem Fall auch automatisch meldepflichtig. Also bitte unbedingt darauf achten, dass alle Erträge die irgendwie steuerpflichtig sind auch in der deutschen Steuererklärung auftauchen.
Quelle:
Ein deutsches Finanzkonto ist dabei meldepflichtig, wenn der Kontoinhaber in einem anderen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig ist. Um feststellen zu können, ob ein Finanzkonto der Meldepflicht nach CRS unterliegt, müssen die Finanzinstitute bestimmte Verfahren zur Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit durchlaufen. Hierunter fällt auch die Einholung einer Selbstauskunft.
Insbesondere bei der Eröffnung von neuen Konten sind die Finanzinstitute im Allgemeinen verpflichtet Selbstauskünfte einzuholen.


Bei bestehenden Konten kann die Meldepflicht auch anhand von Indizien festgestellt werden. Ein Indiz für eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat kann u.a. eine aktuelle Post- oder Hausanschrift oder Telefonnummer in einem Meldestaat oder aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldestaat sein.
Auch die Unterlagen, die Bunny jetzt bei der Kontoeröffnung beibringen muss, werden wohl nach und nach auch bei bestehenden Konten eingefordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh je, das klingt ja alles kompliziert… :confused:
Ich hab heute mal versucht, auf der Seite von der Botschaft in Berlin die Infos zu finden, was mein Anliegen betrifft, aber nicht entsprechendes gefunden. Die Liste von zugelassenen Übersetzern müsste dort anders sein, oder?

Ich werde mich morgen nochmal bei der Buchhaltung erkundigen. Ein Gehaltsstreifen in englischer Sprache wäre zumindest mal das Einfachste, würde ich behaupten.
 
Ich weiß ja nicht wie groß Deine Firma ist, aber würde es nicht reichen, wenn Du Dir eine formlose Bestätigung über Dein Anstellung auf Englisch schreibst und von der Personalabteilung oder Deinen Chefs unterschreiben lässt?
Soll denn Dein Gehalt auf das portugiesische Konto gezahlt werden?
Ich verstehe nicht warum das so kompliziert ist, kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas brauchte.
 
Oh je, das klingt ja alles kompliziert… :confused:
Ich hab heute mal versucht, auf der Seite von der Botschaft in Berlin die Infos zu finden, was mein Anliegen betrifft, aber nicht entsprechendes gefunden. Die Liste von zugelassenen Übersetzern müsste dort anders sein, oder?

Frage dort einmal nach, ob sie befugt ist, die Übersetzungen für das Konsulat zu machen. Bei meiner Übersetzerin stand Botschaft/Konsulat expilizit mit auf der Webseite.

Ich weiß ja nicht wie groß Deine Firma ist, aber würde es nicht reichen, wenn Du Dir eine formlose Bestätigung über Dein Anstellung auf Englisch schreibst und von der Personalabteilung oder Deinen Chefs unterschreiben lässt?

Ich denke in dem Fall wird es vermutlich reichen. Bei der Bank in Portugal sagte man mir, es würde irgendein Gehaltsnachweis reichen. Da ich aber in der anderen Sache (RCBE Register) sowieso diverse Übersetzungen mit Beglaubigung brauchte, habe ich als Gehaltsnachweis gleich meinen Rentenbescheid mit durchlaufen lassen. Aber ehrlich gesagt, ich weiß nicht wie es bei Bunnys Kontoeröffnung aussieht. Ich würde halt auf sicher gehen. Ich war inzwischen 2x in der Sache erfolglos bei der Credito Agricola. Erst stand nur bei mir auf dem Konto,ich möge meine Identy Card aktualisieren. Bei dem Termin sagte man mir, dass ich noch verschiedene Dokumente beibringen sollte. Und dann fiel halt auf, dass ich bei der Finanzbehörde in Portugal meine Adresse nicht aktualisiert hatte.

Ich verstehe nicht warum das so kompliziert ist, kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas brauchte.

Die Kontoeröffnung war auch ganz einfach damals. Wie gesagt, seit 2017 gibt es halt dieses CRS Verfahren. Banken sind halt verpflichtet bestimmte Auskünfte einzuholen um zu verhindern, dass Steuern nicht gezahlt werden. Bei Neukonten sowieso und bei Bestandskunden, wenn ein Indiz besteht, dass Konten meldepflichtig sind. Ein Konto in einem Land in dem ich nicht steuerpflichtig bin, ist halt auch meldepflichtig. Wenn du deinen Gehaltsnachweis aus Deutschland bringst und auch bei der Beantragung der NIF angegeben hast, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist, dann ist dieses Konto wohl meldepflichtig. Nach meiner Erfahrung ist der erste Schritt eben, dass du die Dokumente beibringst, daraus ergibt sich dann auch, dass du dieses CRS Formular ausfüllen musst (es ist nicht kompliziert). Und so wie ich es gelesen habe, wird eben in diesem Fall auch das Konto bei einer zentralen Stelle gemeldet. Kurz nachdem ich bei der Bank meinen Ausweis aktualisieren wollte, hatte ich auch das entsprechende Formular im Postfach bei der Bank und eben vorher auch die Bitte entsprechende Nachweise zu bringen.

Auch bei der Commerzbank in Deutschland habe ich nach Eröffnung eines neuen Festgeldkontos das Formular bekommen. Da dort aber der Wohnsitz, die Steuerpflicht und das Konto alles in einem Land liegen und bei der Bank bekannt sind, müssen auch keine weiteren Unterlagen beigebracht werden.

Das ist wohl der Hintergrund:
Ich hatte in Deutschland mit einem Banker gesprochen, der mir erzählt hat, dass es eben auch für die Banken ein enormer Arbeitsaufwand ist.

Das was in Portugal für Personen das CRS ist, das ist für Unternehmen die in Portugal tätig sind oder Besitz haben, eben das RCBE Register.

Ich habe nun zur Zeit eben beides an der Backe. Für mich ist das Ärgerliche halt, dass ich sorgsam alle Dokumente zusammengetragen habe, übersetzen und beglaubigen ließ und alles in PT zur Anwältin gebracht habe. Dort liegt es nun seit Monaten und sie hat keine Zeit die Eintragungen und Änderungen vornehmen zu lassen.

Ich bin auf jeden Fall froh, dass in beiden Fällen in keinster Weise steuerlich relevante Erträge erzielt wurden, so dass ich mir da keine Gedanken machen muss.
Meine Berichte im Forum hier zu den Verfahren müssen aber nicht in allen Punkten richtig sein. Ich habe es mir halt im Netz zusammengesucht, weil es mich aktuell betrifft.

LG
Chap
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube durch mich klingt es auch gerade sehr kompliziert, das ist eigentlich nicht meine Absicht. Bei mir kommt es halt durch die Konstellation mit der Firma und dass sich bei mir gerade viele Daten geändert haben, die ich in Portugal noch nicht aktualisiert habe. Deshalb noch einmal einfach ;)

Die Bank in Portugal möchte einen Nachweis, von wo man sein Gehalt bezieht, möglichst in portugiesischer oder englischer Sprache. Weiterhin möchte die Bank eine Kopie des Schreibens, welches man mit der NIF bekommen hat. Ansonsten natürlich den Personalausweis. Das war es eigentlich schon.

Wenn man die Unterlagen beigebracht hat und das Konto aktiv ist, wird mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit noch ein Formular kommen. Die steuerliche Selbstauskunft "Common Reporting Standard - CRS" Dieses Formular ist auch wirklich einfach, nur sollte man es sehr sorgfältig ausfüllen.

Bei neuen Kontoeröffnungen wird es in jedem Fall jetzt so kommen. Bei bestehenden Konten wird es wohl nachgefordert, wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben oder jemand darüber stolpert, dass der Kontoinhaber seinen Wohnsitz in einem anderen Land hat.

Das war es eigentlich schon :)

 
Seriöse Infoquelle für das CRS-Verfahren:

 
Ich weiß ja nicht wie groß Deine Firma ist, aber würde es nicht reichen, wenn Du Dir eine formlose Bestätigung über Dein Anstellung auf Englisch schreibst und von der Personalabteilung oder Deinen Chefs unterschreiben lässt?
Das hatte mir meine Firma angeboten. Ich hatte die Activobank gefragt, ob solch eine Bestätigung ausreichen würde. Nein, meinte sie.
Ich bin mir nicht sicher, ob die mich in Englisch verstanden haben - die Frage wurde ja schriftlich gestellt. Wollte eigentlich Bankangelegenheiten in Englisch erledigen. Aber sieht so aus, dass ich sie nochmal in Portugiesisch fragen muss.

Hab ein Angebot für die Übersetzung vorliegen: 650,00 € für 10 Seiten insgesamt netto ohne MwSt! :panik3:
Es muss aber möglich sein, einen ganz normalen Gehaltsstreifen, der aus dem DATEV stammt, übersetzen zu lassen, oder? Das sind drei Seiten insgesamt und deswegen nicht so teuer.

Ich hatte in Deutschland mit einem Banker gesprochen, der mir erzählt hat, dass es eben auch für die Banken ein enormer Arbeitsaufwand ist.
Ich glaub's nicht, aber Fragen kostet ja nix... ;) Bekommt man das CRS-Formular nur von der Bank, bei der man das Konto eröffnen möchte? Oder kann ich auch diese von meiner Hausbank in DE anfordern? Ich komme erst heute Abend dazu, die o. g. Links zu lesen.

Nimm ne andere Bank ...
Und was bringt das? Ich brauch doch überall einen Nachweis meines Beschäftigungsverhältnisses.
 
.... Bekommt man das CRS-Formular nur von der Bank, bei der man das Konto eröffnen möchte? Oder kann ich auch diese von meiner Hausbank in DE anfordern..
In das CRS Formular ist von der Bank eine N.° Cliente und deine NIF voreingetragen. D.h. du kannst es nur von der Bank bekommen, die es anfordert, denke ich.
Es ist auf portugiesisch, aber gut zu übersetzen.
(An dem Formular hängen noch diverse Erläuterungen/Erklärungen. Das habe ich mir geschenkt, weil ich es in DE gerade durch hatte).
Deine Angaben werden ausschließlich Adresse und Steuernummer sein, so dass du dafür keine Übersetzung benötigst.
Im besten Fall kannst du es bei der Bank zusammen mit dem Banker ausfüllst. Wichtig, wenn du nur in DE steuerpflichtig bist, dass du nicht versehentlich deine portugiesische Adresse einträgst. Sonst wird es kompliziert. Zu dem CRS Formular werden keine weiteren Dokumente angefordert. Ich vermute, die Bank möchte von dir/uns die zusätzlichen Dokumente um zu prüfen ob die Eintragungen plausibel sind, aber das ist nur meine Vermutung.

Ich hatte für eine Übersetzung bei der vereidigten Übersetzerin 255,49 Euro incl. Mwst. für 113 Zeilen a 55 Anschlägen bezahlt. Dazu kommen dann die Kosten beim Konsulat. Ich bin nicht sicher, ich meine es waren auch bei 60 Euro. Aber ich hatte mehrere Dokumente.
 
Hier in Portugal kannst Du mit einer selbstangefertigten Übersetzung zum Notar gehen und noch einen Muttersprachler mitnehmen, der bestätigt, dass die Übersetzung korrekt ist.

Ich hab das Gefühl Du stellst da ein bisschen viele Fragen per Email und dann noch auf Englisch, da bekommst Du eventuell die ganzen offiziellen Antworten. Wenn Du konkret persönlich mit den Sachen da hingehst und Deinen portugiesischen Freund mitnimmt, dann kannst Du bestimmst den deutschen Vertrag vorzeigen. Eigentlich wollen, die doch nur, dass man da Geld einzahlt...
 
Im besten Fall kannst du es bei der Bank zusammen mit dem Banker ausfüllst.
Ja, ich glaube, das wäre das Beste. Ich lass erstmal alles ankommen.

Die portugiesische Botschaft in Berlin hat mir heute diesen Link zukommen lassen:
Dort habe ich auch Übersetzer gefunden, die das zu einem besseren Preis erledigen würden. Die Botschaft teilte mir mit, dass, wenn das Dokument übersetzt wurde, ich die Unterschrift des Übersetzers dort beglaubigen lassen kann. Das würde die Bank akzeptieren.

Hier in Portugal kannst Du mit einer selbstangefertigten Übersetzung zum Notar gehen und noch einen Muttersprachler mitnehmen, der bestätigt, dass die Übersetzung korrekt ist.
Ich frage mich, ob das auch in DE geht. Ich hatte mir tatsächlich überlegt, ob ich den AV nicht selber übersetzen könnte, ggf. mit Hilfe meines portugiesischen Freundes. Und ihn dann von der portugiesischen Botschaft in Berlin beglaubigen lasse. Weiß nicht, ob das gehen würde? Oder ob das von einem echten Übersetzer gemacht werden muss?

Hatte heute ein Gespräch mit der Personalabteilung. Deren Abteilungsleiter ist erst übernächste Woche aus dem Urlaub zurück. Die meinten, es gäbe vielleicht doch eine Möglichkeit, dass ich meinen AV in englischer Ausfertigung bekommen könnte. Entscheiden muss der Abteilungsleiter. Da die Übersetzer rund 14 Tage für solch eine Übersetzung brauchen, hätte ich noch bissl Zeit, abzuwarten, ob sich doch in meiner Firma was tut. Spätestens bis Anfang September brauche ich eine Lösung.

Ansonsten natürlich den Personalausweis.
Den hatten sie letztens bei mir nicht akzeptiert. Warum auch immer. Hatte den Reisepass vorgelegt. Und das werde ich wieder machen.

Ich werde berichten.
 
Nun hat der Strang für mich auch etwas Positives ergeben. :)
Ich hatte den Beitrag als Anlass genommen, meine Anwältin noch einmal zu ermahnen und darauf hinzuweisen, dass ich mir nun auch Sorgen mache, dass ich eine Strafe bekommen könnte, wenn meine Firma nun nicht langsam in das entsprechende Register eingetragen ist.
Es kam gleich eine Antwort, die sehr positiv klang. Heute kamen Rückfragen, auch wegen der Änderung der fiscalischen Adresse (was ich für die Bank brauche) an denen man sehen konnte, dass sie nun wirklich an dem Vorgang arbeitet.

Schönes Wochenende euch allen
Chap
 
Ich habe Kontakt zur Übersetzerin, die @Chap empfohlen/erwähnt hat, aufgenommen. Sie sagte, dass die Übersetzung eines AV sehr teuer ist, weil es sich um eine Fachübersetzung handelt. Sie hat mir empfohlen, dass ich meinem AG um eine Bescheinigung bitte, in der alles steht, was die Bank wissen mochte. Diese würde sie übersetzen und beglaubigen. Das wäre doch eine Erleichterung. Dann muss die Bank meinen AV in Deutsch akzeptieren. Vielen Dank, @Chap. :)
 
Aktueller Stand:
Meine Firma hat mir die benötigte Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Nun muss ich mich nur noch um die Übersetzung kümmern und dann ist hoffentlich der Spuk vorbei. Habe schon heute der Übersetzerin, die @Chap empfohlen/erwähnt hat, den Auftrag gegeben, die Bescheinigung zu übersetzen. :)
 
Aktueller Stand:
Die Bescheinigung von meinem AG und eine Internetrechnung als Adressnachweis wurden soeben ins Portugiesische übersetzt. Das ging ja schnell. Kosten: 60,00 Euro.
Nun sollte ich alles an benötigten Unterlagen komplett haben (in Portugiesisch) und hoffe, dass es nun endlich mit der Kontoeröffnung klappt. :)
 
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