Zur Meldepflicht gibt es einen guten Artikel von einem Anwalt:
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Sinn der Meldepflicht ist, wie es scheint, vor allem sicherzustellen dass man dem Portugiesischen Staat nicht auf der Tasche liegt.
Kurzaufenthalte unter 3 Monaten sind nicht Meldepflichtig. Da Sie eingangs geschrieben haben, dass Sie sich nie länger als 3 Monate in Portugal aufhalten
müssten Sie sich demgemäß auch nicht anmelden.
Wenn man den Aufenthalt in Portugal immer wieder unterbricht, sodass kein einzelner Aufenthalt die
drei Monate (90 Tage) am Stück überschreitet, greift die Meldepflicht in der Regel nicht. Die
90-Tage-Grenze bezieht sich auf
zusammenhängende Aufenthaltsdauer, nicht auf die
Gesamtdauer innerhalb eines Jahres.
Ihr Vorhaben sich am 1.1.2025 anzumelden, wird anscheinend nicht funktionieren, da die Behörden erst mal sehen wollen, dass Sie schon 3 Monate im Land waren.
Zu bedenken wäre aus ihrer Sicht auch, ob Sie nicht in Argumentationsschwierigkeiten mit Ihrer steuerlichen Ansässigkeit kommen könnten .
Sie sollten auch noch ein anderes Thema im Augen habe.
Wenn Sie als Rentner mit einem in Deutschland zugelassenen Auto in Portugal unterwegs sind, gelten folgende wichtige Regelungen:
- Innerhalb der EU dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit einer deutschen Zulassung in Portugal nutzen, solange Sie nicht dort steuerlich ansässig sind.
- Die maximale Dauer für den Aufenthalt mit einem ausländischen Auto beträgt in der Regel 6 Monate pro Jahr (183 Tage).
- Diese 6 Monate können am Stück oder aufgeteilt sein, müssen aber dokumentiert werden (z. B. durch Nachweise wie Fähren- oder Tankbelege
Im Forum habe ich auch gelesen, dass die Polizei sich auch gerne mal an Flughäfen stellt, und schaut wer mit einem nicht in P zugelassenen Wagen , eventl. Besucher abholt. In solch einem Fall ist es dann gut, wenn man belegen kann, wie lange das Auto sich in P aufgehalten hat.
PS: in welcher Ecke Portugals wollen Sie sich aufhalten?
Grüße