• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Rentenbesteuerung in Portugal ab 2024: Was ändert sich?

Wenn es also keine wie oben erwähnten Tipps geben sollte, wird unser Lebensmittelpunkt ab 2029 wohl wieder Deutschland werden.

:(
auch mein Vorhaben ganz nach Portugal zu ziehen hat sich damit erledigt. :(

Ich hab mit einem Steuerberater in Portugal gesprochen und der hat bestätigt, dass ich in Portugal ansässig, fast die doppelte Steuer wie in D auf meine Pension bezahlen muss wenn ich dauerhaft dort wohne (wenn auch weiterhin in D gemeldet). Es gibt auch keine Möglichkeit der Reduzierung.
Da bleibt nur jhrl. pendeln für 180 Tage übrig ...
 
So sieht es aus.

Portugal ist nach meinem Kenntnisstand das einzige Land, bei dem das Doppelbesteuerungsabkommen eine Versteuerung der Beamtenpension im Ansässigkeitsstaat vorsieht. In jedem anderen Land muss die Pension in Deutschland versteuert werden.
Angeblich gibt es bereits seit 2018 ein neues DBA, das diese Ausnahme beseitigt. Es fehlt "nur" noch die Ratifizierung. Vielleicht kommt es ja demnächst so?
 
Angeblich gibt es bereits seit 2018 ein neues DBA, das diese Ausnahme beseitigt. Es fehlt "nur" noch die Ratifizierung. Vielleicht kommt es ja demnächst so?
da ist Politik im Spiel, da unter anderem, die Pensionäre die Immobilienpreise und Mieten hoch getrieben haben.
Sie wollen uns nicht mehr.:|
 
Portugal ist nach meinem Kenntnisstand das einzige Land, bei dem das Doppelbesteuerungsabkommen eine Versteuerung der Beamtenpension im Ansässigkeitsstaat vorsieht.

Okay, das ist der negative Aspekt! Der positive Aspekt ist/war, dass die Beamtenpensionen bis zur Einführung der 10 % - Regelung für Neuzuzüge aufgrund der RNH-Regelung sowohl in Deutschland, als auch in Portugal gänzlich von der Einkommensteuer (ESt) freigestellt waren, anders als bei den DRV-Rentnern, für die es im DBA eine Rückfallklausel gab, aufgrund derer die ESt auf der Basis der beschränkten Steuerpflicht, also ohne Freibeträge, in Deutschland anfiel. Das hat auch der Bund der Steuerzahler moniert und das Bundesfinanzministerium hat eine zeitnahe Änderung zugesagt.
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
.. mehr als 7 Jahre sind seitdem vergangen - zeitnah?

Das "zeitnah" stammt von mir! In der in meinem Beitrag vom 4.11. verlinkten Veröffentlichung des Bundes der Steuerzahler ist die Rede davon, dass "Aktuell .. der Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Portugal und Deutschland vorbereitet [wird]". Und darin wird vermutlich auch das Problem der in DE künftig nachgelagerten Besteuerung der DRV-Renten gelöst werden müssen. Vielleicht dauert es deshalb länger?

Das eigentliche "Versehen" der steuerlichen Ungleichbehandlung von Ruhegeldempfängern und Rentenbeziehern ist bereits beim Abschluss des DBA im Jahr 1983 passiert, als die Rückfallklausel („subject-to-tax-clause“) für die Ruhegeldempfänger "versehentlich" nicht eingefügt wurde. Und da kann man sich wirklich fragen, warum das über 40 Jahre dauert, bis dieses "Versehen" korrigiert wird.
 
Zurück
Oben