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Rentenbesteuerung in Portugal ab 2024: Was ändert sich?

Das neue Problem wird sein, wie kommt der deutsche Staat an seine Steuern, da ja die Rentenbeiträge bei der nachgelagerten Besteuerung aus unversteuerten Einkommen geleistet werden.
Er nimmt dann ab dem 1. Euro Steuern von der Rente. Bei mir ist es ein Besteuerungsanteil von 72% ab meinem Renteneintritt bis zum Lebensende.
Ab 2040 wird die Rennte 100 % versteuert und es wird nur noch für ältere Jahrgänge diesen Besteuerungsanteil geben.
 
1.) Der häusliche Wohnsitz und der steuerliche Wohnsitz sind erstmal zwei getrennte Dinge.
2.) Warum sollte man sich so verhalten, dass der steuerliche Wohnsitz nach Portugal wandert?

zu 1. Stimmt, aber auch nach Auslegung der Gesetze kann es zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Ich erinnere z.B. an Auch bei Udo Lindenberg scheint es diesbezüglich Probleme gegeben zu haben.

zu 2. Wenn die Alternative steuerlicher Wohnsitz DE oder PT ist, wäre ein Vergleich Kosten, Lebensqualität etc. richtig. Wenn aber eine Wohnung in DE und eine in PT vorhanden ist und beide jeweils mehrere Monate im Jahr bewohnt werden, stellt sich schon die Frage, in welchem Land ich jetzt meinen steuerlichen Wohnsitz begründe.
 
@Carl1
Dankeschön. Das ist hilfreich ich habe mich eben hier im Forum angemeldet. 2 Wohnungen ist genau meine Situation.
 
Mein RNH endet 2028. Danach hätte ich als Pensionär in Portugal deutlich höhere Steuern zu zahlen als in Deutschland. Es wäre schön, wenn du deine Tipps etwas konkretisieren könntest. Ich habe gesucht, aber nichts gefunden.
:(
man zahlt nur einmal Steuer auf Pension, man muss nur in Portugal und Deutschland eine Erklärung machen. Die Höhe ist ähnlich, da in D Freibetrag und Vorsorgeaufwendung abgezogen werden in Portugal aber von 100% berechnet wird. Unterschied <10%.
Andere Einkünfte sind Sonderfall.
 
Man versteuert sein Einkommen entweder in Deutschland oder in Portugal, ein Wahlrecht existiert nicht. Es besteht lediglich ein Wahlrecht, wohin man seinen Lebensmittelpunkt legt (vereinfacht gesagt, wo man 183 Tage oder mehr pro Jahr verbringt). Dort ist das Einkommen zu vesteuern.

Der Unterschied würde bei mir und meiner Frau (wir sind beide Pensionäre) bei rd. 35 % liegen, soviel mehr müssten wir in Portugal zahlen (Basis ist ein Tax-Calculator für Portugal für 2025). Wenn es also keine wie oben erwähnten Tipps geben sollte, wird unser Lebensmittelpunkt ab 2029 wohl wieder Deutschland werden.

:(
 
Das geht nicht nur Pensionären so, sondern auch allen anderen DRV-Rentnern! Sofern vorhanden, werden Betriebs- und Privatrenten, die in Deutschland unter bestimmten Voraussetzung nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG zu versteuern wären, in Portugal zu 100 % besteuert. Und auch der Gesichtspunkt, dass ein Teil der DRV-Renteneinzahlungen aus bereits versteuerten Einnahmen erfolgte, findet bei der portugiesischen Einkommensteuerberechnung ganz legitim keine Berücksichtigung.
Hallo Carl, lese hier heute ganz super interessiert mit. Das mit dem Ertragsanteil bei einer Betriebsrente ist ja bei mir (und vlt. vielen anderen) ein wichtiger Punkt.
 
Der Unterschied würde bei mir und meiner Frau (wir sind beide Pensionäre) bei rd. 35 % liegen, soviel mehr müssten wir in Portugal zahlen (Basis ist ein Tax-Calculator für Portugal für 2025).
also stimmt die Aussage nicht, dass Pensionen mit 10% vom Brutto versteuert werden?

bei mir als Witwer in Steuerklasse 1 sind es ca. 19% von bereinigter Pension in D
und wie oft geschrieben 10% in Portugal (nur Pension ohne sonstige Einnahmen).
 
also stimmt die Aussage nicht, dass Pensionen mit 10% vom Brutto versteuert werden?

bei mir als Witwer in Steuerklasse 1 sind es ca. 19% von bereinigter Pension in D
und wie oft geschrieben 10% in Portugal (nur Pension ohne sonstige Einnahmen).
Meine Aussagen beziehen sich auf die Zeit nach Ablauf des RNH, für mich sind das die Jahre ab 2029.
Da beträgt der Spitzensteuersatz in Portugal 48 % gegenüber 42 % in Deutschland (45 % ab 227.826 €) bei wesentlich geringeren Freibeträgen.
 
Ja, die Steuern habe ich sowohl für Portugal als auch für Deutschland berechnet. Die Krankenversicherung habe ich außen vor gelassen, da ich bei der Debeka privat versichert und beihilfeberechtigt bin und sich daran nichts ändern wird, egal ob der Lebensmittelpunkt in Portugal oder Deutschland liegt.
 
Ich kenne die Details den DBA D/PT bei Pensionen nicht. Falls sie nur in einem Land besteuert werden und Du weniger als 10% Einkünfte in PT hättest, könntest Du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in D stellen. Soweit ich weiß, ändert das nichts am häuslichen oder steuerlichen Wohnsitz, sondern nur an der Besteuerung der Pension. Ich meine aber, dass es dennoch nachteilige Unterschiede in Details der Besteuerung gibt.
 
Nein, das ist keine Lösung des Problems.
Wenn man neben dem Wohnsitz im Ausland auch einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist man ohnehin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. die Freibeträge bleiben erhalten.
Laut DBA sind aber dennoch die Pensionen in Portugal zu versteuern, sofern der Lebensmittelpunkt in Portugal liegt (183 Tage oder mehr).
 
Ach, Du hast zwei Wohnsitze. Tja, dann muss der Lebensmittelpunkt bei hohem Einkommen im Sinne des portugiesischen FA nach D wandern. Was kein Problem sein sollte, wenn Du sowieso pendelst.

Normalerweise ist Portugal durch die KV etwas günstiger, weil die in D sagenhaft teuer geworden ist. Aber wenn Du weiter in D leben möchtest, kannst Du die deutsche KV natürlich nicht ruhen lassen.
 
Ertragsanteil bei einer Betriebsrente

Hallo @flysurfer,

unter dem RNH-Status fällt das noch nicht so ins Gewicht, aber wenn dieser Status ausgelaufen ist, nimmt die Bedeutung zu! Natürlich auch bei denen, die jetzt nicht mehr in den RNH-Genuss kommen,
 
Genau!
Der NHR mit 0 % wurde bereits 2021 abgeschafft, danach gab es den mit 10 %.
Seit dem letzten Jahr gibt es für Ruhestandsbezüge kleinen NHR mehr.
 
Ich verlinke mal einen Artikel von aus dem Jahr 2014 und einen von aus dem Jahr 2020. Im Artikel von Dr. Rathenau wird u.a. die chronologische Entwicklung deutlich. Das ist allerdings nur von historischem Interesse, da, wie bereits ausgeführt, der RNH/NHR-Status für neue Antragssteller im damaligen Umfang ausgelaufen ist. Der Artikel von RA Lafontaine trifft übrigens auch eine Aussage zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen man in Portugal steuerrechtlich als ansässig gilt.
 
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