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Rentenbesteuerung in Portugal ab 2024: Was ändert sich?

Simonis

Amigo
Teilnehmer
Hi
Bin neu im Forum. Beabsichtige, von Österreich nach P zu ziehen, ganzjährig, mit Immo-Kauf.
Im vorigen Jahr wurde was gemunkelt, es würde ab 2024 einen Mindestsatz von ca 7.500,- p.a. auf Renten zu zahlen geben. Ich muss ja schon in Ö versteuern, das käme dann noch dazu.
Weiss da jemand was? Vielen Dank im voraus!!
 
@Simonis
Hallo,
Ich bin kein Steuerberater noch bin ich Österreicher. Was ich dir aber sagen kann, dass es zwischen vielen Staaten, sowohl in Europa als darüber hinaus Abkommen gibt, die die Besteuerung regeln damit der Steuerzahler nicht zweimal für das gleiche Einkommen besteuert wird. Dieses Abkommen heisst Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA)
Ein solches Abkommen gibt es auch zwischen Österreich und Portugal.
§18 sagt, dass das Ruhegehalt o.ä. nur in dem Land besteuert werden darf, das diesen Betrag bezahlt. D.h. Renten aus Österreich dürfen nur in Österreich besteuert werden (anders als zwischen Deutschland und Portugal). Für Zinsen und Dividenden kann es aber eine andere Regelung geben.
Den Betrag von 7.500€ kann ich mir nur erklären mit dem Minimumbetrag in Portugal, den es gegeben hat ab wann überhaupt Steuer bezahlt werden muss.
Da ich aber kein Steuerberater bin, kann ich dir nur empfehlen bei dem Amt, das deine Rente bezahlt anzurufen oder vorbei zu gehen und deine Frage nochmals dort zu stellen.
Auf jedem Fall ist dort die Antwort verbindlicher als hier im PortugalForum.
Die Lektüre des DBA AT/PT würde ich aber auch empfehlen.
Johan
 
Quelle ? Wer munkelt ?

"Außerdem war die Einführung einer Mindeststeuer von 7.500,00 € angedacht. Diese Mindeststeuer wurde aber verworfen, sodass der Gesetzesvorschlag nur noch die 10 %-Steuer auf Ruhegehälter vorsieht." Quelle: Dr. Rathenau, Informationsblatt vom 29.1.2020, Aktuelles zum steuerlichen Sonderstatus eines
“nicht gewöhnlichen Steuerresidenten“(residente não habitual).
 
bei dem Amt, das deine Rente bezahlt anzurufen ... und deine Frage nochmals dort zu stellen.
Ich bin auch kein Steuerberater und auch kein Österreicher! Für Deutschland habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass von den zuständigen Stellen (DRV, FA Neubrandenburg, priv. Rentenversicherungen) keine zielführenden Auskünfte zu bekommen war. I.d.R. stand das Verbot der Rechtsberatung im Weg, so jedenfalls die befragten Stellen! Vielleicht ist es in Österreich ja anders?

Das DBA zu lesen, bringt meistens nicht viel! Hierzu wäre Kommentarliteratur nötig und die ist im Internet nur selten zugänglich. Oder woraus würde sich für den Normalsterblichen erschließen, dass es für den deutschen Ruheständler unterschiedliche Vorgehensweisen für ehemalige Beamte (=Pensionäre) und "normale" Arbeitnehmer (=Rentner) gibt?
 
@Carl1
DBA als Lektüre ersetzt sicherlich jede Schlaftablette. Man sollte das DBA aber nicht nur auf die Rentebesteuerung beschränken. Ich kenne @Simonis nicht. Vielleicht hat sie Kapital, kassiert Zinsen oder Dividende, vielleicht ist sie Künstlerin und bekommt royalties, Tantiemen o.ä. Wenn sie keine Lust zum Lesen hat. Von mir aus OK. Es war nur ein Vorschlag.
Johan
 
Vielleicht hat sie Kapital, kassiert Zinsen oder Dividende, vielleicht ist sie Künstlerin und bekommt royalties, Tantiemen o.ä.
ya, vllt hat sie ...
ich werde z.zt. nicht muede zu betonen dass man als ruhegeldempfaenger/pensioner in portugal auch nach der 'abschaffung' des RNH statuses immer noch den einen/anderen interessanten steuervorteil vorfinden kann- wenn man ihn denn sucht ;-)
 
Vielen Dank für die Diskussion.
Kleine ASVG-Rente und, ja, nach Steuer und Steuerberater-Kosten noch ca 1000,- monatlich aus Vermietung netto. Laut meinem Finanzamt alles in Österreich zu versteuern. Das DBA Österreich - Portugal aus den 1970er Jahren habe ich natürlich gelesen. Aber solche Meldungen wie die 7,5 oder 10 % zusätzlich verunsichern.
 
ich werde z.zt. nicht muede zu betonen dass man als ruhegeldempfaenger/pensioner in portugal auch nach der 'abschaffung' des RNH statuses immer noch den einen/anderen interessanten steuervorteil vorfinden kann- wenn man ihn denn sucht ;)
Mein RNH endet 2028. Danach hätte ich als Pensionär in Portugal deutlich höhere Steuern zu zahlen als in Deutschland. Es wäre schön, wenn du deine Tipps etwas konkretisieren könntest. Ich habe gesucht, aber nichts gefunden.
:(
 
@Simonis
Aus dem DBA geht hervor, dass deine Rente nur in AT versteuert werden darf. Bezüglich die Einnahmen aus Vermietung verweise ich auf diesen Site:
Aus dem geht aus der Auflistung unter Pessoas físicas hervor, dass Vermietungen (arrendamentos auch in AT versteuert werden müssen.
Die Aussage deines AT- Finanzamt stimmt somit.
Du bist aber trotzdem verpflichtet als Resident in PT hier jährlich eine Steuererklärung einzureichen in der du deine Einnahmen und bezahlte Steuer deklarierst.
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
in PT .. jährlich eine Steuererklärung einzureichen in der du deine Einnahmen und bezahlte Steuer deklarierst.,
... was möglicherweise aufgrund anderer Berechnungsweisen (Freibeträge, nachgelagerte Besteuerung, Einbeziehung Mieterlöse per Progressionsvorbehalt etc.) zu einer Steuerzahlung auch in Portugal führen könnte.
 
hätte ich als Pensionär in Portugal deutlich höhere Steuern zu zahlen als in Deutschland.
Das geht nicht nur Pensionären so, sondern auch allen anderen DRV-Rentnern! Sofern vorhanden, werden Betriebs- und Privatrenten, die in Deutschland unter bestimmten Voraussetzung nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG zu versteuern wären, in Portugal zu 100 % besteuert. Und auch der Gesichtspunkt, dass ein Teil der DRV-Renteneinzahlungen aus bereits versteuerten Einnahmen erfolgte, findet bei der portugiesischen Einkommensteuerberechnung ganz legitim keine Berücksichtigung.
 
Das geht nicht nur Pensionären so, sondern auch allen anderen DRV-Rentnern! Sofern vorhanden, werden Betriebs- und Privatrenten, die in Deutschland unter bestimmten Voraussetzung nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG zu versteuern wären, in Portugal zu 100 % besteuert. Und auch der Gesichtspunkt, dass ein Teil der DRV-Renteneinzahlungen aus bereits versteuerten Einnahmen erfolgte, findet bei der portugiesischen Einkommensteuerberechnung ganz legitim keine Berücksichtigung.
Ja, das ist schon klar.
Mir geht es aber um meine Pension (und die meiner Frau) - HenryHill sprach da von "interessanten Steuervorteilen" auch für Pensionäre. Da ich keinen einzigen kenne, hatte ich auf Tipps gehofft.
:)
 
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