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Rentenbesteuerung - der deutsche Staat kümmert sich um seine Bürger.

Soweit ich es verstanden habe, sind nur die betroffen, die nach der alten, ursprünglichen RNH-Regelung (mit 0%) laufen. Die mit der zuletzt geltenden Regelung (10%) sollten davon dann ausgenommen sein.
 
Man sollte, sofern man Rentner mit RNH-Status ist, das im Merkur verlinkte selbst lesen! Im Gegensatz zum Merkur-Artikel ist dort unter Leitsatz Nr. 2 von "steuerfrei gestellt" die Rede. Die Merkur-Aussage "Sobald Portugal die Renten nicht oder nur ermäßigt besteuert, kann Deutschland nach Auffassung des BFH sein Besteuerungsrecht ausüben. Die Rückfallklausel greift unabhängig davon, ob Portugal einen Nullsteuersatz oder einen ermäßigten Satz anwendet", kann ich in dem BFH-Urteil nicht finden.

Ich denke, die DRV-Rentner mit dem ursprünglichen Steuersatz von 0% wissen, dass in diesem Fall die Rückfallklausel Anwendung findet. Neu ist bestenfalls, dass der BFH entschieden hat, dass auch für Renten der berufsständischen Versorgungswerke die Rückfallklausel greift, dies hat der Merkur richtig wiedergegeben.
 
Weiß jemand , ob es eine Möglichkeit gibt, im RNH Zeitraum von 0 auf 10 Prozent zu wechseln?
Ich habe das irgendwann Mal gelesen , danach gibt es eine einmalige Wechsel- Option .
Das wäre dann eine Lösung,um wenigstens den Rest der 10 Jahre mit 10 Prozent besteuert zu werden . ( Ohne Rückfall- Klausel)
Ich habe ebenfalls ,die in vielen Meldungen berichtete Rückfallklausel Anwendung bei einem RNH von 10 Prozent, im Original-Urteil nicht finden können.
Da wird in den Meldungen wohl viel voneinander abgeschrieben , scheinbar auch Falsches.
 
Die Überschrift ist sehr reißerisch und steckt alle Bezieher von Renten oder ähnlichem Leistungen in einen Topf. Erst klären, ob normale Rentner überhaupt betroffen sind. Sowie ich die Urteilsbegründung lese geht es hier um die Bezieher von Bezügen aus einem berufsständigen Versorgungswerk. Da ich aber weder Jurist noch Steuerberater bin warte ich jetzt erstmal auf die Bewertung durch die Experten.
 
Das Urteil ist aus meiner Sicht für nahezu alle Personengruppen irrelevant.

Die Rückfallklausel aus Art. 22 DBA betraf nur den 0 % - RNH, und dort nur die Personengruppe der Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung. Betriebsrenten und Beamtenpensionen waren nicht betroffen. Nun hat der BFH entschieden, dass eine Rente aus einer berufsständischen Versorgungswerk in dem Punkt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen ist.

Betroffen sind also nur diejenigen, die noch einen "alten" RNH mit 0 % haben und die eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen. Das dürften nach meiner Einschätzung nur sehr wenige sein. Die Leute mit dem 10 % RNH betrifft es überhaupt nicht.
 
Weiß jemand , ob es eine Möglichkeit gibt, im RNH Zeitraum von 0 auf 10 Prozent zu wechseln?

sagte im April 2020 dazu folgendes: "Wer allerdings von diesem Optionsrecht [dem Wechsel auf die 10%-Pauschale] Gebrauch machten möchte, hat dies in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 zu bekunden." Ein späterer Wechsel scheint damit nicht möglich zu sein. Trotzdem könnte man sich natürlich bei Fachleuten diesbezüglich erkundigen.
 
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