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Probleme mit Vermietung einer Ferienwohnung in Ferragudo

Angel11

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe Gemeinschaft,

wir haben im Dezember 2017 eine Wohnung in Ferragudo gekauft mit der Absicht, diese teilweise selber als Ferienwohnung zu nutzen und diese für den Rest des Jahres als Ferienwohnung zu vermieten. AL ist beantragt, wir haben Steuernummer, die Vermietung und Verwaltung der Wohnung läuft über eine Agentur. Eigentlich doch alles rechtlich ganz sauber. Seit wir AL beantragt haben (alle Bedingungen erfüllt) vermieten wir bereits sehr erfolgreich - die Vistoria steht noch aus, doch wir gehen davon aus, dass dies eine Formsache ist, da wir eben, wie gesagt, alles rechtlich korrekt abgewickelt und erledigt haben. Wir haben mittlerweile sogar einen Steuerberater in Portugal.

Nun machen wir uns doch langsam aufgrund des neuen AL-Gesetzes erhebliche Sorgen, da einer der insgesamt vier Eigentümer im Haus erhebliche Schwierigkeiten macht: Er ist der einzige feste Bewohner der Wohneinheit und findet es ganz furchtbar, dass wir unsere Wohnung als Ferienwohnung vermieten. Wir haben die Befürchtung, dass er rechtlich dagegen vorgehen wird. Schon jetzt versucht er, unseren Feriengästen ihren Aufenthalt zu verleiden, allerdings so perfide, dass wir ihm nichts nachweisen können. Wir wollen keinen Unfrieden im Haus, wir wollen lediglich in der Zeit, in der wir die Wohnung nicht selber nutzen können an ausgesuchte Feriengäste vermieten. In ein paar Jahren wollen wir selber dort fest wohnen. Parties und Feste haben wir ausdrücklich untersagt in unserer Wohnung - wir wollen bewusst einen Stamm ruhiger Gäste aufbauen.

Wir sind insgesamt vier Parteien im Haus: Der Portugiese ist gegen eine Ferienvermietung, ein anderer Eigentümer findet das auch nicht gut, ist aber selber auch nicht ganzjährig dort und hätte somit kaum Last von einer Vermietung unserer Wohnung, würde aber wohl im Zweifel zum portugiesischen Nachbarn"halten", eine weitere Eigentümerin ist auch nicht ständig in ihrer Wohnung, würde aber im Zweifel befürworten, dass wir vermieten. Wer bestimmt denn nun letztendlich, ob wir die Wohnung als Ferienwohnung weiterhin vermieten dürfen? Die Gemeinde? Und was sind denn dann die Kriterien? Und was sind triftige Gründe gegen eine Vermietung? Wir fürchten, der portugiesische Nachbar sammelt bereits "Fehlverhalten" unserer Gäste und wird daraus eventuell einen "triftigen Grund" stricken. Dazu haben ihm aber unsere Gäste bisher keinen Angriffspunkt gegeben - alles nette ruhige Mieter! Lediglich ist einmal eine Tüte Müll im Flur vergessen worden.

Wir sind total verunsichert! Könnt ihr uns einen Tipp geben und/oder uns be(un)ruhigen!

Liebe Grüße

Angela
 
Hallo,

ich kann dich, aber auch die Ansicht deines Nachbarn verstehn. Du schreibst es ist ein Wohnhaus mit 4 Parteien. Auch wenn die Gaeste keine Partys machen, ist es fuer jemanden, der die ganze Zeit in seiner Wohnung ist, vielleicht nicht so angenehm, staendig neue Leute in der Nachbarwohnung zu haben. Koffer rein, Koffer raus etc. Ganz normale Wohnhaeuser sind nicht unbedingt zur Ferienvermietung geeignet.

So viel ich weiss, koennen die Nachbarn gegen die Ferienvermietung vorgehn und dir, wie du vermutest, Aerger machen. Ich glaube, das wurde hier im Forum bereits mal angesprochen. Hat dazu jemand konkrete Infos?

Gruss, Manuela
 
Wie ihr bisher vermietet ( nur ruhige Mieter etc.) zählt nicht. Mit der Lizenz dürft ihr vermieten, so oft und an wen ihr wollt. Tür und Tor werden geöffnet. Das wird dem Nachbarn Sorge bereiten und er handelt wie" wehret den Anfängen".

Handelt es sich um ein Condominium? Wenn ja, könnte es in der Tat Probleme geben.

Konkret sehe ich dann folgendes auf euch zukommen.
Wenn in den gesetzlich vorgeschriebenen Miteigentümerversammlungen bisher kein Beschluss gefasst und protokolliert wurde, dass ihr eure Wohnung gewerblich nutzen dürft, ist es möglich, nach dem neun Gesetz, euch dass durch einen Beschluss des Miteigentümer zu untersagen. Auch ist es durch Beschluss möglich, von euch bis zu 30% mehr Beitrag zu verlangen.
Die alten Versammlungsprotokolle hat die Verwaltung, habt ihr die einmal daraufhin geprüft, ob dieses Thema schon Mal auf der Tagesordnung war?
 
Nur wenns ein Condominium gibt, können die anderen Miteigentümer versuchen, nach dem neuen Gesetz die Vermietung zu unterbinden. Ansonsten haben die keine Chance. Aber auch wenn es ein Condo ist würde ich mich , auch bei der Eigentümerversammlung, durch einen guten Anwalt vertreten lassen und im Vorfeld schon mal bei Fehlverhalten der Nachbarn diese durch Anwalt zur Unterlassung auffordern. Also sofort Keule rausholen und draufschlagen, mit gut zureden wird da meist nix.



vito
 
Also sofort Keule rausholen und draufschlagen, mit gut zureden wird da meist nix.
Hallo vito,

ist halt die Frage, ob man das will. Wie ich das verstehe, nutzt Angela die Ferienwhg. já auch selbst und da ist ein gutes Verhaeltnis zu den Nachbarn wichtig. Sie will já da ihren Urlaub verbringen. Ich wuerde da eher erst mal versuchen, das Gespraech zu suchen.

Egal wie die Gesetzeslage letztendlich ist, muss man die Ablehnung der Nachbarn auch verstehn. Wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohnen wuerde, wuerde ich aus verschiednen Gruenden auch keine Ferienvermietung befuerworten. Ich bin zum Glueck nicht in so einer Situation.

Gruss, Manuela
 
Ich wuerde erst mal die Hausordnung (Convenção) studieren.Das sollte man bereits vor einem Kauf machen.Oft ist Vermietung an dritte untersagt.
 
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