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Probleme mit saeumigem Wohnungsbesitzer

Schwabenhorst

Amigo
Teilnehmer
Hallo,
wir haben eine ETW in einem kleinen Wohnblock (5 Einheiten) mit Condominium-Verwaltung. 4 Wohnungen sind verkauft und bewohnt. Das Problem wird durch den Inhaber der 5. Wohnung verursacht, der die seit ca. 3 Jahren leerstehende Wohnung verkaufen moechte, was bisher nicht gelungen ist. Daher fuehlt er sich vermutlich nicht so streng an die Condo-Zahlungen gebunden und ist staendig mit den Zahlungen an die Condo-Admin. rueckstaendig; gleiches bezieht sich auf seinen Anteil an anfaelligen Reparaturen (leider reichen dafuer im Moment die Ruecklagen noch nicht aus).
Wir haben gehoert, dass es die Moeglichkeit gibt eine entsprechende Forderung bei der Immobilien-Firma einzureichen, die mit dem Verkauf der Wohnung beauftragt wurde, dass die rueckstaendigen Zahlungen vom Verkaufspreis des neuen Wohnungsinhabers einbehalten und an uns (Condo) zurueckbezahlt werden.
Gibt es unter den Forianern Erfahrungen in dieser Hinsicht, wie aussichtsreich ein solches Vorgehen ist, oder waere es nicht besser dies bei einer offiziellen Stelle (z.B. financas) einzureichen.
Bin fuer jeden Hinweis in dieser Hinsicht dankbar.
Gruss
Schwabenhorst
 
AW: Probleme mit saeumigem Wohnungsbesitzer

Estou à procura da lei que impede a venda de um andar que tenha quotas do condomínio em atraso e não consigo encontrar. Será que alguém me sabe dizer qual é a lei?
Desde já o meu obrigado, pela vossa atenção.
Não há nenhuma lei que impeça a venda de um apartamento com quotas de condomínio em atraso. Em minha opinião isso deve-se a uma lacuna na lei. E dificilmente se conseguirá que o condómino que compra assuma a responsabilidade desse pagamento.
Mas a lei não o impede de tentar cobrar pela via judicial ao actual (ainda) proprietário. De que está à espera?
hi,
nun hoffe ich einmal, dass du der portugiesischen sprache maechtig bist; die von dir geschilderte problematik ist offensichtlich nicht neu, d.h. in P sehr verbreitet. ich denke, so wie oben bereits angedeutet, dass ein zahlungsbefehl/eine zahlungsaufforderung evtl ueber einen anwalt, hier schnell abhilfe schaffen koennte. eine gesetzliche grundlage fuer deine angedachte loesung gibt es in portugal allerdings nicht.





gruesse aus lx
henry
 
AW: Probleme mit saeumigem Wohnungsbesitzer

Anwalt einschalten, Mahnverfahren einleiten.

Und klar: ein möglicher Käufer könnte sich auch - bei entsprechender Reduzierung des Kaufpreises der Immobilie - bereit erklären, die geschuldeten Beträge zu bezahlen. Nur: wie lange soll das denn noch dauern? Noch ein paar Jahre?
In der Regel werden Interessenten erstmal abgeschreckt sein, wenn sie erkennen, dass da noch Schulden sind - also auch problematisch für den Verkäufer.
 
AW: Probleme mit saeumigem Wohnungsbesitzer

Vielen Dank fuer die Auskunft. Da wir immer nur kurze Zeit hier sind hat es leider noch nicht dazu gereicht Portugiesisch zu lernen. Aber das Resumee sagt ja klar aus, dass die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten wird, kommt nur darauf an, mit welchem Erfolg und wie lange sich dies hinzieht und dementsprechend Kosten verursacht. Trotzdem danke fuer die Info.
Schwabenhorst
 
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