Es gab gerade eine sehr informative Email der Botschaft:
Liebe Landsleute,
in diesen besonderen Tagen ist die Frage nach der Coronavirus-Impfung eine Frage, die viele von uns beschäftigt. Die Botschaft möchte Ihnen daher auf diesem Weg Informationen zum Thema Coronavirus-Impfung in Deutschland und in Portugal zukommen lassen.
Wer einen Rechtsanspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 hat, ist abschließend in § 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impf¬verordnung – CoronaImpfV) in der Fassung vom 08.02.2021 geregelt, zu finden unter
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, wo Sie auch weitere Informationen und FAQs zum Thema finden.
Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass die erfolgte bzw. bevorstehende Zulassung mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sich entscheidend auf die weitere Entwicklung des Pandemie-Geschehens auswirken wird. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung eines Impfstoffes wird dieser nicht flächendeckend allen impfbereiten Menschen zur Verfügung stehen. Diese anfängliche begrenzte Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfordert Auswahlentscheidungen darüber, wer einen Impfanspruch hat und zudem, wer zuerst geimpft werden soll.
Einen Impfanspruch haben gemäß der CoronaImpfV folgende Hauptgruppen:
• Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§1 Abs.1 Satz 2 Nr. 2)
• Personen, die in Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind (§ 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1).
Zum letztgenannten Personenkreis können auch Personen gehören, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, aber aufgrund eines deutschen Arbeitsvertrags in einer deutschen Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) versichert sind oder aus sonstigen Gründen über eine deutsche Krankenversicherung verfügen.
Der aufgrund der Coronavirus-Impf¬verordnung bestehende Impfanspruch bezieht sich jedoch in jedem Fall nur auf eine Schutzimpfung in Deutschland, also nicht im Ausland.
Alle in Portugal ansässigen deutschen Staatsangehörigen, die nicht von der CoronaImpfV erfasst werden, unterfallen den Gesundheitssystemen und dem medizinischen Rechtsrahmen Portugals.
Die portugiesische Gesundheitsbehörde DGS - Direção Geral de Saude und der SNS, das Nationale Gesundheitssystem, sind für die Impfkampagne landesweit zuständig und stellen unter dem Link
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alle Informationen rund um die Impfung zur Verfügung. Eine Verordnung wie in Deutschland gibt es derzeit, wie auch in vielen anderen Ländern der EU, noch nicht.
Die Impfung in Portugal ist in Gruppen nach Dringlichkeit in verschiedenen Phasen geregelt, bis die gesamte Bevölkerung durchgeimpft ist. Grundsätzlich haben alle in Portugal registrierten Personen die Möglichkeit sich impfen zu lassen.
Personen, die in Portugal ordnungsgemäß gemeldet sind und durch z.B. ein Arbeitsverhältnis bei der Sozialversicherung und mit einer Nummer (Numero de Utente) des Gesundheitzentrums (Centro de Saude) eingeschrieben sind, werden automatisch über Ort und Datum der Impfung benachrichtigt.
Viele Residenten haben sich mit dem Formular S1 bei der portugiesischen Sozialversicherung angemeldet, allerdings reicht dies allein nicht aus. Die Registrierung im Gesundheitszentrum ist für die Aufnahme in das Impfregister unabdingbare Voraussetzung. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Hausarzt oder Ihrem Gesundheitszentrum.
Die Registrierung kann in der Regel mit Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung („Residência“) und der portugiesischen Steuernummer unter diesem Link:
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online vorgenommen werden.
Portugal ist ein Urlaubsland mit vielen Kurzzeittouristen und Langzeitresidenten aus allen Ländern dieser Welt. Touristen werden in Portugal ebenso wenig in den nationalen Impfplan fallen, wie in Deutschland. Dies hat schon rein praktische Gründe, denn ohne Anmeldung kann zum Beispiel keine Einladung zu einem Impftermin zugestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen mit längerem Aufenthalt in Portugal empfehlen wir daher, die Situation zum Anlass nehmen, ihrer Meldepflicht in Portugal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen, vor allem bleiben Sie gesund!
Ihre Deutsche Botschaft Lissabon