Die Kaufnebenkosten haben nichts mit Steuern auf Vermieteinnahmen zu tun.
Natürlich würden bei Vermietung auch Steuern fällig werden.
Näheres kann ein Steuerberater erklären.
IMI ist die Grundsteuer, welche so niedrig ist, da wie der Makler schon schrieb, der Einheitswert des Grundstücks niedrig ist. Hier ist aber auch noch zu beachten, wann dieser Wert festgelegt wurde.
Möglich, das er aktualisiert werden muss.
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis, hier die 600 Euro.
Maklergebühren sollten keine anfallen, da die in Portugal der VERKÄUFER trägt.
Anwaltskosten sind verhandelbar, sollten aber nicht über 2500 liegen. Zumal in dem Fall der Kaufvertrag ja sehr niedrig ist.
Hier wurde ich also mit weniger in die Verhandlung gehen oder es ohne Anwalt machen, aber von einem Spezialisten vorher prüfen lassen. Die sind billiger wie ein Anwalt.
Natürlich würden bei Vermietung auch Steuern fällig werden.
Näheres kann ein Steuerberater erklären.
IMI ist die Grundsteuer, welche so niedrig ist, da wie der Makler schon schrieb, der Einheitswert des Grundstücks niedrig ist. Hier ist aber auch noch zu beachten, wann dieser Wert festgelegt wurde.
Möglich, das er aktualisiert werden muss.
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis, hier die 600 Euro.
Maklergebühren sollten keine anfallen, da die in Portugal der VERKÄUFER trägt.
Anwaltskosten sind verhandelbar, sollten aber nicht über 2500 liegen. Zumal in dem Fall der Kaufvertrag ja sehr niedrig ist.
Hier wurde ich also mit weniger in die Verhandlung gehen oder es ohne Anwalt machen, aber von einem Spezialisten vorher prüfen lassen. Die sind billiger wie ein Anwalt.