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Mieteinnahmen in Portugal, Wohnsitz in Deutschland I Besteuerungsgrundlage

peterpans

Amigo
Teilnehmer
Guten Tag,

Gegeben man ist in DE wohnhaft und auch arbeitstätig, und man hat Mieteinnahmen von Portugal welche zu 28% bereits in Portugal verteuert werden müssen, muss man diesen bereits versteuerten Betrag dann nochmal in DE in der versteuern?
 
Hallo @peterpans ,

Soweit ich das verstanden habe, muss man die Mieteinnahmen in der Deutschen Steuererklärung angeben und auch due Steuern, die man schon bezahlt hat. Diese werden dann angerechnet.
 
Wir haben vermietete Immobilien in Italien, müssen dort versteuern, aber hier in D. nichts angeben.

Ist wohl auch bei anderen EU-Ländern so, außer Spanien.

Habe ich hier gefunden:

 
Aus Erfahrung mit unserem Finanzamt in Deutschland: Einnahmen aus Immobilienvermietung in Portugal müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, konkret wollte das Finanzamt alle Belege in beglaubigte Übersetzung... Da wir zwar eine Ferienimmobilie in Portugal besitzen, aber nicht vermieten, haben die schlussendlich von mir nur Kopien ohne Übersetzungen bekommen. Falls ihr das ignorieren wollt...wir wissen bis heute nicht, von wo das Finanzamt die Info hatte, die wussten über den Zeitpunkt des Immobilienkaufes ziemlich gut Bescheid - der Informationsaustausch der Behörden funktioniert also offensichtlich... Inwieweit eure Einnahmen dann auf euer Steuereinkommen in Deutschland zählen, das sollte dann durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein, da sollte man noch mal genau schauen, siehe dazu auch die Hinweise im von @Perguntona verlinkten Beitrag.
 
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