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Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Sir Iocra

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Vor kurzem habe ich gelesen, dass Residenten in Portugal, die einen Führerschein haben, der unbefristet ist wie zB der deutsche Führerschein, dieser ab dem 1-1-2013 gegen einen portugiesischen Führerschein tauschen müssen. Der Frist läuft ab am 31.12.2014.
Stimmt diese Info.?
Johan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Führerschein wieder mal

Hallo Johan.

Ich hab davon nichts gehört und deswegen mal kurz Tante Google befragt.

Es gibt zum Thema Führerschein einige Neuregelungen:


Allerdings konnte ich nichts darüber finden, dass ausländische Bewohner ihren Führerschein in 2013 tauschen müssen.
Kann aber vllt auch daran liegen, dass ich momentan zu schlapp bin, um mir alle 50 Seiten der neuen Gesetzgebung durchzulesen:


Beim heisst es auch bislang noch "kann man umtauschen" und verweist auf das IMTT (siehe erster link).
Da mein Führerschein bei der IMTT registriert ist, müsste ich ja eigentlich mal eine Aufforderung zum Umtausch erhalten, sollte da was dran sein.

Wo hast du das denn gelesen?

LG,
Sivi
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Muss man mit 50zig Jahren mit Deutschem Fuehrerschein einen Gesundheitstest machen in Portugal damit man weiter Auto fahren darf.?

Gibt es da Bestimmungen?

Gruss Caramelo
 
AW: Führerschein wieder mal

Wo hast du das denn gelesen?

LG,
Sivi
Hallo Sivi,
Die Nachricht stand in der letzten Ausgabe von der AFPOP-Zeitung Update.
Die Änderung beruht auf der Direktive 2006/126/EG = EU-Recht.
Man will in der EU die Führerscheine harmonisieren, aber laut dem Bericht verstossen u.a. Portugal. Deutschland und GB jetzt schon gegen diese Direktive. Scheinbar hat Portugal diese Direktive noch nicht in das Nationale Recht umgesetzt, denn bei der IMTT steht immer noch, dass der umtausch "facultativo" ist.
Die EU-Direktive findest du hier (s. auf der 3. Seite Artikel 2 Pkt. 2)

Warten wir mal ab was passiert
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Ich habe mir das gerade mal kurz durchgelesen. Gilt das nicht nur für Führerscheinen ab dieser Richtlinie, also ab 2006?
(5) Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte
oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben.
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Toll, sollte das wahr werden, wären wir wieder in den 70ger jahren des letzten jahrhunderts angekommen.
Damals hatte man als resident seinen führerschein in einen portugiesischen umzutauschen.
Dies, wie könnte es anders sein, war mit erheblichem bürokratischen aufwand und reichlich zeit verbunden.
U. a. musste der deutsche führerschein von einer vereidigten übersetzerin übersetzt werden.
Für die Algarve bewerkstelligte dies damals via deutschem konsulat eine deutsche.
Sie hatte einen lukrativen, wenn auch langweiligen Job.
Bei führerscheinen ist das übersetzungsrepertoire halt sehr begrenzt.

Als dieser akt nun mit vereinheitlichung der EU führerscheine zu ende ging und jedes EU land die papiere eines anderen EU landes akzeptierte....
Also, auf dem konsulat hörte ich damals die grossen worte,
es wäre ein schritt zum zusammenwachsen europas.......

Ich hoffe mal nicht, daß da ein bürokrat auf repeat gedrückt hat.
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Damals hatte man als resident seinen führerschein in einen portugiesischen umzutauschen.
Dies, wie könnte es anders sein, war mit erheblichem bürokratischen aufwand und reichlich zeit verbunden.
U. a. musste der deutsche führerschein von einer vereidigten übersetzerin übersetzt werden.

Das war in Deutschland bis in den 90ern nicht anders. Ich durfte mit meinem NL-Führerschein nur 3 Monate in Deutschland fahren. Danach sollte ich ihn vom ADAC für viel Geld übersetzen lassen. Gesundheitstest etc. etc. machen.
Vielleicht habe ich den Deutschen durch dieses Gesetz viel Ärger erspart :fies:

Ich habe mir das gerade mal kurz durchgelesen. Gilt das nicht nur für Führerscheinen ab dieser Richtlinie, also ab 2006?
Könnte man so verstehen, aber in Artikel 3/3 steht aber, dass bis zum 19.1.33 alle in Lauf befindeten Führerscheinen die Bedingungen des Direktives enthalten sollen, d.h. meines Erachtens, jeder soll ein einheitlicher EU-Führerschein haben.
Johan
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Ab dem Jahr 2033 werden die Führerscheine in der EU 15 Jahre Gültigkeit besitzen,um dann wieder aktualisiert zu werden.Führerscheine die nach dem 19.Januar 2013 erteilt werden haben automatisch eine Gültigkeit von 15 Jahren.Spätestens ab diesem Zeitpunkt haben wir in der EU alle den gleichen Führerschen(Plastikkarte)zur Vefügung.Dann verlieren graue,rosafarbene und DDR-Führerscheine ihre Gültigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Wer 2 Jahre und länger Resident ist für den gilt :

 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Aber Fuehrerscheine dir vor dem Januar 2013 ausgestellt sind, sind doch gueltig bis 2033. Oder zaehlt dass nicht mehr.

Gruss Caramelo
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Meine ich auch, deutsche FS mit Ausstellungsdatum vor 2013 sind "nur" noch bis 2033 gültig.Von daher sind es ja keine unbefristeten FS.
Spitzfindig, aber sind juristen ja auch.
Gruß
Thomas
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hab zum Thema deutscher FS nochmal gegoogelt:

Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die das Nebeneinander von derzeit 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa beenden will. Sie schreibt vor, dass künftig alle Mitgliedstaaten nur noch den einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgeben dürfen. Diesen zu befristen, war deshalb nötig, weil der Führerschein in vielen Ländern als sicheres Ausweisdokument genutzt wird. Das kann er aber nur sein, wenn die in ihm enthaltenen persönlichen Daten sowie das Foto von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Neue Befristung für Führerschein - Das Ende des ewigen Lappens - Auto & Mobil - Süddeutsche.de

Die 15-Jahre-Regelung gilt nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgegeben werden. Ältere Führerscheine bleiben bis 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU- Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen. Bei Lkw- und Busfahrern ist die Gültigkeit des Führerscheins nach Ministeriumsangaben schon seit 1998 auf fünf Jahre begrenzt.


Unsere sind also eben nicht unbefristet.
Gruß
Thomas
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Dass bedeutet doch dann im Klartext. Ich muss meinen alten grauen Lappen nicht in einen p Fuehrerschein tauschen. Sondern erst in 2033 in einen EU- Fahrerlaubnis eintauschen.

Weil hier auf dem IMTT Amt weiss keiner Bescheid.

Gruss Caramelo
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hi Chap,

sorry, aber 4.b finde ich nicht unter deinem link.
Was soll da stehen?
Gruß
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hi Chap,

sorry, aber 4.b finde ich nicht unter deinem link.
Was soll da stehen?
Gruß

Hi Ozzy,

es geht um das Bild vom Führerschein. Dort ist unter der Sparte 4b. das Ablaufdatum eingetragen. In dem Fall 20.01.2030. Bei mir z.B. steht nur ein Bindestrich, weil ich den Lappen vor dem 19. Januar getauscht habe. Was ich sagen will, die Behörden in Portugal werden den Führerschein nur als begrenzt gültig akzeptieren, wenn ein Ablaufdatum eingetragen ist.

LG

Chap
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hallo Freunde,

es geht hier nicht um den deutschen Führerschein sondern um den Umtausch für Residenten die zwei Jahre oder länger in Portugal ansässig sind. :ahh:
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hallo Freunde,

es geht hier nicht um den deutschen Führerschein sondern um den Umtausch für Residenten die zwei Jahre oder länger in Portugal ansässig sind. :ahh:

Zur Erinnerung Hanseat, dass war der Startthread und genau darum geht es hier:

Vor kurzem habe ich gelesen, dass Residenten in Portugal, die einen Führerschein haben, der unbefristet ist wie zB der deutsche Führerschein, dieser ab dem 1-1-2013 gegen einen portugiesischen Führerschein tauschen müssen. Der Frist läuft ab am 31.12.2014.
Stimmt diese Info.?
Johan
 
AW: Führerschein - Umtauschpflicht für Residenten?

Hallo ! Möchte kurz unsere praktische Erfahrung zu diesem Thema beitragen:

Wir leben seit knapp über 20 Jahren in Portugal. Ich haben meinen Führerschein vor etlichen Jahren gegen einen portugiesischen eingetauscht.
Gültigkeit wäre bis 2029 gewesen ( so ist es eingetragen ). Habe diesen letzten Monat erneuern müssen - es ist hier in Portugal Pflicht, sobald man 50 Jahre alt geworden ist. Eine Fahrschule kann den Papierkram erledigen, man muss nur ein Formular vom Hausarzt unterschreiben lassen. Man bekommt dann einen "Wisch", der der GNR vorgelegt werden kann. Momentan dauert es wohl knapp 1 Jahr bis der neue zugestellt wird !! Den alten Führerschein erhält man auch zurück, damit kann man ja im Ausland fahren. Der "Wisch" ist nur in PT gültig !!

Meine Frau hat ihren nie umschreiben lassen - hatte auch deswegen noch nie Probleme bei Kontrollen ( hat auch die Aut.Residencia dabei ), gehabt.
Würde sie den Führerschein heute umtauschen wollen, würde ihr auch ein Wisch von der GNR ausgestellt. Dieser neue Führerschein hätte aber dann ein eingetragenen Gültigkeitsdatum bis zum 50. Lebensjahr. Dann müsste auch dieser erneuert werden. Im Ausland gilt dieser, so wie der provisorische Wisch dann nicht ! Dafür müsste, bis man den erneuerten portug. FS erhält, einen internationalen FS machen !! Ist kompliziert, aber portugiesisch !! Somit wird lieber noch dieses Jährchen gewartet, bevor etwas gemacht wird !!
 
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