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Frage zum Erbrecht

Bia (†)

Lusitano
Teilnehmer
Einer meiner Freunde (Engländer) hat mich um Hilfe bei folgendem Problem gebeten:

Sein Onkel (auch Engländer) ist kürzlich verstorben. Er hinterlässt zwei Töchter, mit denen er jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Wie diese nun erfahren haben, hat ihr Vater vor kurzem im Portugal ein Haus gekauft. Die Schlüssel dazu hat ein Freund, der sie aber nicht herausgeben will. Ein Testament des Verstorbenen wurde bisher nicht gefunden. Die beiden Nichten meines Freundes haben nun keine Ahnung, wie sie vorgehen müssten, um an ihr allfälliges Erbe zu kommen. Wie man mir sagte, ist es in England nicht vorgeschrieben, dass den leiblichen Kindern etwas vererbt werden muss. Falls kein Testament vorhanden sei, erbe immer der Staat, ich habe keine Ahnung, ob das stimmt, kommt mir ein bisschen seltsam vor. Wie sieht das denn aus, weiss jemand, ob in diesem Fall englisches oder portugiesisches Erbrecht zum Tragen kommt? Falls es das portugiesische wäre, wären die beiden Töchter erbberechtigt? Wie müssten sie in diesem Falle vorgehen?

Viele Fragen, ich weiss, aber vielleicht kann ja jemand aus dem Forum weiterhelfen.
 
Ich bin ja kein Rechtsanwalt - aber kann man doch so Einiges herausleden!!
Aber sicher kommt da noch jemand her der kompetenter ist!!
 
Danke Lisa. Hab mir doch gedacht, dass das nicht wahr sein kann, ich meine, dass Kinder in England nicht erbberechtigt sind!
 
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