das ist deine Antwort? Also ist es für dich dasselbe?
Ich habe das Urteil gegen Höcke nicht gelesen. Interessiert mich nicht.
Doch auch ohne es gelesen zu haben sagt meine Lebenserfahrung mir, dass das Gericht sein Urteil mit Aussagen von Höcke begründet hat. Begründet mit Aussagen, die Bernd Höcke angelastet werden konnten.
Ich behaupte nun einfach mal, dass Höcke aufgrund seiner getätigten Aussagen als Faschist bezeichnet werden darf und nicht weil er Mitglied der AfD ist.
Inzwischen habe ich doch mal gesucht, weil ichdenke das ich sonst sicher später suchen müsste.
Das habe ich gefunden:
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef
Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um das Kundgebungsthema einer Demonstration gegen ein Familienfest der AfD am vergangenen Freitag in Eisenach und den Auftritt Höckes.
Veröffentlicht, die Tagesschau, Stand: 04.07.2023 16:32 Uhr
Allerdings stellen weder das Thüringer Urteil noch die Einstellung des Verfahrens durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein grundsätzliches Urteil über Höckes politische Ansichten dar. So untersagte das
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dem Berliner FDP-Vorsitzenden Sebastian Czaja die Aussage, Höcke sei "gerichtlich zum Faschisten" erklärt worden. Das Urteil beurteile lediglich die Legitimität der Aussage im Kontext einer politischen Auseinandersetzung, hieß es sinngemäß in der Begründung.
oder hier
Hamburg. Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist nach Feststellung des Landgerichts Hamburg
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worden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, eine Äußerung, wonach ein Gericht Höcke als Faschisten eingestuft habe.
von Redaktionnetzwerk deutschland
So darf auch Bernd Höcke nicht als Faschist bezeichnet werden.
Und selbst wenn, sagt das Urteil ganz eindeutig (für mich), dass man in Deutschland als Faschist bezeichnet werden darf, wenn man entsprechenden Äußerungen gemacht hat.
Welche Äußerungen 10 % der eventuellen AfD Wähler gemacht haben, (es ging um eventuelle Wähler der AfD) auf deren Grundlage man sie Faschisten nennen könnte, sehe ich nicht.
Da du aber so genau weißt, dass diese Menschen Faschisten sind, wirst du sicher sagen können, was diese 10 % "Faschisten"Menschen, gesagt haben, damit du sie Faschisten nennen darfst.
Und wenn ich das Urteil richtig interpretiere, muss ein Mensch etwas Entsprechendes gesagt haben, damit man ihn einen Faschisten nennen darf. ( wie ich mir schon dachte)
Die Mitgliedschaft, oder wie in diesem Fall nur die Möglichkeit seine Stimme dieser Partei zu geben, reicht nach dem, was das Landgericht Hamburg festgestellt hat, wohl kaum.
Meines Erachtens solltet ihr euch beide, bei den 10 % eventuellen AfD Wählern, die ihr als Faschisten betitelt, habt entschuldigen.