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Frage Abgaben zur Sozialversicherung in Portugal ab wann und wo?

ma_a_na

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen!

Ich plane ein längeren Aufenthalt in Portugal um von dort aus für eine deutsche Firma remote zu arbeiten (mobiles Arbeiten und keine Entsendung). Ich plane dies für 3-4 Monate aber auch wiederkehrend, d.h. ich möchte in paar Monate in Deutschland und ein paar Monate in Portugal arbeiten über 1-2 Jahren. Mein Wohnsitz bleibt in Deutschland (vorerst).

Ich verstehe, dass wenn man über 183 Tage in Portugal berufstätig ist (i.e. 183-Tage Regelung), man in Portugal auch eine Steuerabrechnung (über financa) versenden muss, und entsprechen die in Deutschland anpassen. Richtig?

Wie ist es nun mit der Sozialversicherungabgaben? Ab welchen Zeitraum muss man in Portugal Abgaben zahlen und wenn dann wo und wer muss das zahlen (Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer, beide?)?

Ich verstehe, von , dass nach über 3 Monate in Portugal musst man Sozialversicherungabgaben in Portugal zahlen und mit der A1-Bescheinigung verhindert man eine doppelte Zahlung. Aber wo und wie muss es bezahlt werden? Sind 3 Monate am Stück oder werden diese aufsummiert wie bei der 183-Tage Regelung?

Ich habe auch versucht was zu finden, aber es ist super schwer^^

Ich freue mich, wenn jemanden hier mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße
Ma.
 
@ma_a_na Hast Du hierzu eine Antwort gefunden?
Mich würde es auch interessieren, ob man keine Sozialversicherung in Portugal zahlen muss, wenn man pro Kalenderjahr weniger als 3 Monate für seinen deutschen AG vom Homeoffice in PT aus arbeitet.
 
Vielleicht findest Du hier Infos, es gibt auch weiterführende links:


Sobald zeitlich befristet in einem EU-Mitgliedsstaat Remote gearbeitet wird, ist die A1-Bescheinigung auszufüllen. Damit bleibt der Angestellte sozialversichert und muss keine Beiträge in zwei Ländern zahlen.
 
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